Hallo liebe Community,
ich habe leider keinen passenden Beitrag für mein Thema gefunden.
Ich wohne seit 1,5 Jahren in meiner ersten eigenen Wohnung. Davor habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt und bin leider sehr unbedarft an das Thema "Mieterin" rangegangen.
Meine Vermieterin hat es nun endlich geschafft mir für die letzten 1,5 Jahre eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese ist hat sie mir allerdings noch nicht offen gelegt. Ich weiß also aktuell noch nicht, für was genau ich eigentlich monatlich Nebenkosten zahle. Dabei ist ihr aufgefallen, dass sie seit meinem Einzug die Stromkosten für mich mitträgt.
Bei Vertragsunterzeichnung sind wir mündlich so verblieben, dass sie prüft, ob die Stromkosten ebenfalls über die Hausverwaltung abgerechnet werden oder ob ich selbst einen Vertrag abschließen muss. Meine Vermieterin hat sich dazu aber nie wieder gemeldet, obwohl wir zwischendurch zu anderen Themen Kontakt hatten (Schimmel in der Wohnung etc. pp.). Ich habe das Thema dadurch für mich gedanklich abgehakt, da ich auch nie eine entsprechende Forderung erhalten habe.
Wie gesagt ist ihr nun aufgefallen, dass sie seit 1,5 Jahren den Strom für mich trägt und fordert nun das Geld der letzten 1,5 Jahre von mir zurück. Was nun natürlich eine enorme Summe ist.
In meinem Mietvertrag steht der Passus:
"Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten."
Nur gibt es diese Betriebskostenaufstellung zu meinem Mietvertrag gar nicht. Bin ich nun also verpflichtet die Stromkosten der letzten 1,5 Jahre nachzuzahlen? Meine Vermieterin sagt, dass meine monatlichen Nebenkosten nämlich nicht ausreichen, um die Stromkosten damit zu verrechnen.
Kann ich aktuell nur leider noch nicht prüfen, da ich ja immer noch keine Niederlegung der Nebenkosten habe.
Vielen Dank vorab für euren Rat.
Nachforderung Stromkosten von Vermieter
22. Januar 2021
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Frage vom 22. Januar 2021 | 11:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung Stromkosten von Vermieter
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2021 | 12:07
Von
Status: Junior-Partner (5047 Beiträge, 1951x hilfreich)
Zitat:Diese ist hat sie mir allerdings noch nicht offen gelegt.
Du hast das Recht, die Belege bei der Vermieterin einzusehen. Falls die Vermieterin das verweigert, hast Du ein Zurückbehaltungsrecht.
Zitat:Bin ich nun also verpflichtet die Stromkosten der letzten 1,5 Jahre nachzuzahlen?
Ja!
Im Regelfall schließt in Deutschland der Mieter einen Stromvertrag mit dem Anbieter seiner Wahl ab.
Stromkosten werden normalerweise nicht von den Nebenkosten erfasst.
Du hättest Dir, mindestens EUR 50/Monat zurücklegen müssen, weil Strom ist nicht kostenfrei.
#2
Antwort vom 22. Januar 2021 | 12:19
Von
Status: Master (4084 Beiträge, 474x hilfreich)
Zitatch weiß also aktuell noch nicht, für was genau ich eigentlich monatlich Nebenkosten zahle. :
Doch, das weißt du, schau in den Mietvertrag, dort ist es festgeschrieben und du hast es ja auch gepostet:
Zitat"Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten." :
ZitatKann ich aktuell nur leider noch nicht prüfen, da ich ja immer noch keine Niederlegung der Nebenkosten habe. :
Und da würde ich mich auch ganz ruhig verhalten (aber Geld auf Seite legen), als VM ist sie verpflichtet die NK im Jahreszyklus abzurechnen. Wie der jetzt bei euch im Haus ist (idR vom 01.01.-31.12.) solltest du abklären. Macht der VM dies nicht, so kann er keine Ansprüche mehr anmelden, Guthaben müssen aber ausgezahlt werden.
Wenn du also in 2019 eingezogen bist und der Abrechnungszeitraum wäre vom 01.01.-31.12. dann käme die Abrechnung für 2019 zu spät, da diese bis zum 31.12.2020 bei dir hätte sein müssen. So hast du ja schon mal 1/2 Jahr Strom für Lau bekommen.
-- Editiert von Solan196 am 22.01.2021 12:20
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#3
Antwort vom 22. Januar 2021 | 12:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Doch, das weißt du, schau in den Mietvertrag, dort ist es festgeschrieben und du hast es ja auch gepostet:
Ja das stimmt, allerdings steht da nur ein fester Betrag. Was genau in dieser Vorauszahlung enthalten ist kann ich nicht sagen, da ich bislang nie eine Aufstellung erhalten habe. Ich kann also auch nicht sagen, ob meine Vorauszahlung ausreicht oder ob ich monatlich mehr bezahlen sollte.
Zitat:
Wenn du also in 2019 eingezogen bist und der Abrechnungszeitraum wäre vom 01.01.-31.12. dann käme die Abrechnung für 2019 zu spät, da diese bis zum 31.12.2020 bei dir hätte sein müssen. So hast du ja schon mal 1/2 Jahr Strom für Lau bekommen.
Ich kann mich irren, aber da die Stromkosten in der Betriebskostenverordnung nicht enthalten sind (das weiß ich leider auch erst seit ein paar Tagen), gilt dort nicht eine andere Verjährungsfrist?
#4
Antwort vom 22. Januar 2021 | 12:52
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatNur gibt es diese Betriebskostenaufstellung zu meinem Mietvertrag gar nicht. :
Die Aufstellung der Betriebskosten findest Du bei Goggle. Es steht niicht dafür
wegen der fehlenden Anlage Staub aufzuwirbeln. Der Hinweis auf die "Betr.KV
hätte vom VM bereits gereicht.
#5
Antwort vom 22. Januar 2021 | 13:00
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatJa das stimmt, allerdings steht da nur ein fester Betrag. Was genau in dieser Vorauszahlung enthalten ist kann ich nicht sagen, da ich bislang nie eine Aufstellung erhalten habe. Ich kann also auch nicht sagen, ob meine Vorauszahlung ausreicht oder ob ich monatlich mehr bezahlen sollte. :
Nach der ersten NK-Abrechnung wissen Sie genau wofür Sie bezahlen und ob die Vorauszahlung reicht.
Es ist verwunderlich wie unbedarft junge Leute in ein Mietverhältnis einsteigen.
Nicht einer von denen würde ohne Führerschein ein Auto fahren. Soll heissen,
nur minimale Kenntnisse von Mietrecht sollte man sich vor einer Wohnungs-
anmietung aneignen. Wäre vielen von Vorteil.
-- Editiert von Leo4 am 22.01.2021 13:01
#6
Antwort vom 22. Januar 2021 | 13:11
Von
Status: Master (4084 Beiträge, 474x hilfreich)
ZitatIch kann mich irren, aber da die Stromkosten in der Betriebskostenverordnung nicht enthalten sind (das weiß ich leider auch erst seit ein paar Tagen), gilt dort nicht eine andere Verjährungsfrist? :
Klar ist da Strom drin, gibt ja auch Allgemeinstrom (Treppenhaus, Außenbeleuchtung etc.pp.).
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