Hallo zusammen,
meine ehemalige Hausverwaltung fordert eine Nachzahlung in Höhe von mehr als 200 Euro *nach* erfolgter Nebenkostenabrechnung wegen eines Grundsteuer-Änderungsbescheides der Stadt.
Ich war Mieter von Juli 2007 - Januar 2009. Mit meinem Einverständnis gab es nur eine Nebenkostenabrechnung, welche im April 2009 ausgestellt wurde. Nach einem halben Jahr (Oktober 2009) erhalte ich nun diese Nachforderung.
Inwieweit muss ich diese begleichen zumal die Nebenkostenabrechnung bereits stattgefunden hat? Und zwar nicht auf vorläufiger Basis.
Meines Erachtens hätte mein Vermieter damit rechnen müssen, dass es noch eine Anpassung der Grundsteuer durch die Stadt gibt, da der Nebenkostenabrechnung anscheinend der abgerissene Altbau zu Grunde liegt. Jetzt aber das Mietobjekt ein Neubau ist. Ich vermute dies deshalb, da nun die Grundsteuer mehr als 11x (ELF Mal) so hoch ist, wie ursprünglich angesetzt.
Hoffe mir kann jemand einen guten Rat geben, wie ich mit der Angelegenheit umgehen soll.
Vielen Dank jedenfalls schon im voraus.
Gruß
Andreas
Nachforderung nach erfolgter Nebenkostenabrechnung
20. Oktober 2009
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Frage vom 20. Oktober 2009 | 18:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung nach erfolgter Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2009 | 18:06
Von
Status: Schüler (476 Beiträge, 138x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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