Nachforderung nach fehlerhaften Mietanpassung

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Silvea7b
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung nach fehlerhaften Mietanpassung

Hallo liebe Community,

im Mai 2022 hatte ich ein Gespräch mit meinem Vermieter. Bisher war es so, dass die Parteien im Haus abwechselnd die Mülltonnen nach Plan auf die Straße gestellt haben. Dies hat in der Vergangenheit eher schlecht funktioniert, da einige Mieter es regelmäßig versäumten. Daraufhin habe ich meinem Vermieter angeboten, diesen "Service" für alle Parteien zu übernehmen. Im Gegenzug könne er mir mit der Miete entgegen kommen. Bei dem Gespräch sagte mir der Vermieter, dass er sich etwas "um die 50€" vorstellen könne. Im Juni habe ich dann ein entsprechendes Schreiben vom Vermieter erhalten. Daraus geht hervor, dass die Miete wie folgt angepasst wird:

Kaltmiete: 150€
Nebenkosten: 80€
Warmmiete: 230€
Diese habe ich nun seit Juni bis heute monatlich überwiesen.

Zuvor habe ich folgendes Bezahlt:

Kaltmiete: 230€
Nebenkosten: 70€
Warmmiete: 300€

Jetzt, ca. 6 Monate später, meldet sich der Vermieter erneut bei mir, und sagt, dass ein Fehler unterlaufen sei. Die Kaltmiete hätte bei 180€ liegen müssen. Die Differenz daraus (30€ x 6 Monate = 180€) solle ich bitte nachzahlen.

Nachdem ich ihm die Nachzahlung der 180€ abgelehnt hatte, da es ein Fehler seinerseits und nicht meinerseits ist verlangt er nun ab Dezember folgende Miete:

Kaltmiete: 230€
Nebenkosten: 80€
Warmmiete: 310€

Frist dafür: Weniger als einen Monat.

Ist eurer Meinung nach diese Erhöhung zulässig? Wie formuliere ich im Zweifel einen Widerspruch?

Ich habe keine Lust auf einen Rechtsstreit mit meinem Vermieter. Allerdings sind 180€ für mich als Student eine Menge Geld. Zudem habe ich ihm angeboten, zukünftig die eigentlich von ihm verlangten 260€ zu bezahlen und dafür weiterhin die Tonnen rauszustellen. Darauf hat er sich aber nicht eingelassen.

Vielen Dank im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39243x hilfreich)

Zitat (von Silvea7b):
Ich habe keine Lust auf einen Rechtsstreit mit meinem Vermieter.

Dann schön alles machen was der Vermieter will ... es sein denn auch der Vermieter gat keine Lust auf einen Rechtsstreit mit seinem Mieter.



Zitat (von Silvea7b):
Ist eurer Meinung nach diese Erhöhung zulässig?

Welche Erhöhung?
Er hat offenbar kein Interesse mehr an der angebotenen Dienstleistung, damit entfällt auch der 50 EUR der Nachlass auf die Miete.

Und die Erhöhung von 10 EUR auf die Nebenkosten ist ein Witz ... eigentlich müssten die sich verdoppeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2077 Beiträge, 317x hilfreich)

Zunächst mal müsst ihr meiner Meinung nach die Vertragsverhältnisse auseinanderhalten.

Das eine ist der Mietvertrag.
Das andere ist der Dienstleistungsvertrag über das Rausstellen der Mülltonnen.
Die sind unabhängig voneinander zu betrachten, denn das Rausstellen der Mülltonnen sind in der Regel umlegbare Betriebskosten.

Dann muss man die Mietzahlung und die Bezahlung der Dienstleistung auseinander halten. Das könnte hier ebenfalls zusammengeworfen worden sein (möglicherweise wurde gar nicht die Kaltmiete gesenkt sondern lediglich der Preis der Dienstleistung verrechnet).

Falls jetzt tatsächlich der Mietvertrag unverändert geblieben ist und es zu einem zusätzlichen Dienstleistungsvertrag über 50 EUR pro Monat gekommen ist, dann sieht es (in einem 5-Parteien-Haus) folgendermaßen aus:

Du schuldest monatlich 230 EUR Kaltmiete und 80 EUR Betriebskosten.
Der Vermieter schuldet Dir monatlich 50 EUR Entgelt für das Mülltonnen rausstellen.
Am Ende des Jahres stehen auf der Betriebskostenabrechnung 600 EUR "Mülltonnen rausstellen", von denen auf jede Partei 120 EUR im Jahr entfallen. (Aber nur mal als Randbemerkung: Wenn ein Vermieter 600 EUR nur fürs Mülltonnen rausstellen in Rechnung stellen würde, dann würde ich im Rahmen der Abrechnungsprüfung doch mal die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme hinterfragen).

Falls der Vermieter und der Mieter den Mietvertrag inhaltlich und einvernehmlich geändert haben:
Da ist der Vermieter selbst schuld...da geht dann nur noch reguläre Erhöhung.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4091 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Silvea7b):
Jetzt, ca. 6 Monate später, meldet sich der Vermieter erneut bei mir, und sagt, dass ein Fehler unterlaufen sei. Die Kaltmiete hätte bei 180€ liegen müssen. Die Differenz daraus (30€ x 6 Monate = 180€) solle ich bitte nachzahlen.


Das hättest du mal zahlen sollen, offensichtlicher Rechenfehler, 230 - 50 = 180 und nicht 150

Zitat (von Silvea7b):
Nachdem ich ihm die Nachzahlung der 180€ abgelehnt hatte, da es ein Fehler seinerseits und nicht meinerseits ist verlangt er nun ab Dezember folgende Miete:

Kaltmiete: 230€
Nebenkosten: 80€
Warmmiete: 310€


Also normale Miete, NK Vorauszahlung angehoben um 10 € (wohl wegen des neuen Mülldienstes) und damit auch korrekt, evtl. kannst du wegen der 10 € zanken, aber das lohnt sich mMn nicht, zumal du die ja bisher widerstandslos gezahlt hast (konkludentes Verhalten)

Zitat (von Silvea7b):
Zudem habe ich ihm angeboten, zukünftig die eigentlich von ihm verlangten 260€ zu bezahlen und dafür weiterhin die Tonnen rauszustellen. Darauf hat er sich aber nicht eingelassen.


Das kann man gut nachvollziehen, das hast du dir selber vergeigt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39243x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Das könnte hier ebenfalls zusammengeworfen worden sein (möglicherweise wurde gar nicht die Kaltmiete gesenkt sondern lediglich der Preis der Dienstleistung verrechnet).

Die Schilderung lasst genau das vermuten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silvea7b
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Im ersten Schreiben, welches ich nach unserem Gespräch erhalten habe, geht nicht hervor, dass ich beauftragt wurde, die Mülltonnen rauszustellen:

[…]es sind vermehrt Beschwerden eingegangen, dass die Mülltonnen nicht termingerecht rausgestellt wurden, sodass diese gar nicht geleert wurden. Damit es in Zukunft keine Probleme mehr gibt, habe ich eine Person beauftragt, die Mülltonnen nach Plan raus zu stellen. Aus diesem Grund habe weitere
10 EUR auf die Nebenkosten aufgeschlagen. Daraus ergibt sich neue folgende Miete für die
Wohnung:
Kaltmiete: 150€
Nebenkosten: 80€
Warmmiete:
Die neue Miete überweisen Sie bitte ab dem Monat Juni. […]

Diese +10€ NK wurden jeder Partei im Haus (9 Parteien) aufgeschlagen.

Wie gesagt, der Fehler liegt in der falsch angegebenen Kaltmiete.

Ich frage mich, warum fällt dieser Fehler erst nach 6 Monaten auf, welches nun zu diesem Konflikt führt?!

Zusätzlich habe ich heute einen Brief mit dem selben Wortlaut erhalten, aus dem die „neue Miete" von 310€ ab Dezember gefordert werden.

Es ist keinerlei Frist oder Bestätigung meinerseits gegeben/gefordert. Außerdem geht nirgendwo hervor, dass ich die Tonnen jetzt nicht mehr rausstellen soll.

Sollte ich das ganze nachträglich noch schriftlich anfordern?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von Silvea7b):
Zusätzlich habe ich heute einen Brief mit dem selben Wortlaut erhalten, aus dem die „neue Miete" von 310€ ab Dezember gefordert werden.
>> Unwirksames Mieterhöhungsverlangen.

Zitat (von Silvea7b):
Es ist keinerlei Frist oder Bestätigung meinerseits gegeben/gefordert.
Umso besser:
Bereits aus zwei Gründen unwirksames Mieterhöhungsverlangen

Zitat (von Silvea7b):
Außerdem geht nirgendwo hervor, dass ich die Tonnen jetzt nicht mehr rausstellen soll.
Das Tonnen Rausstellen ist aus seiner Sicht ohnehin lange bereits vom Tisch.
Bei diesem Vermieter geht anscheinend vieles "einfach so"

Aber es ist jetzt klar wie er auf eine Reduzierung von 80 EUR statt der vereinbarten 50 EUR gekommen ist fürs Tonnen rausstellen.

9 Parteien, somit 8 Parteien ausser dir.
Den 8 hat er pro Monat 10 EUR in Rechnung gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4091 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von AR377):
>> Unwirksames Mieterhöhungsverlangen.


Ernsthaft, wieso? Bisher wurde ja gezahlt

aus EP
Zitat (von Silvea7b):
Kaltmiete: 230€
Nebenkosten: 70€
Warmmiete: 300€


wo bitte siehst du eine Mieterhöhung? Ich bin verwirrt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2588 Beiträge, 1198x hilfreich)

Zitat (von Silvea7b):
Bei dem Gespräch sagte mir der Vermieter, dass er sich etwas "um die 50€" vorstellen könne. Im Juni habe ich dann ein entsprechendes Schreiben vom Vermieter erhalten. Daraus geht hervor, dass die Miete wie folgt angepasst wird:

Kaltmiete: 150€
Auf die Idee den Vermieter zu fragen - oder sich zu bedanken - wie es zu den 80 Euro kam, ist man nicht gekommen...?


Zitat (von Silvea7b):
Ich frage mich, warum fällt dieser Fehler erst nach 6 Monaten auf
Der Vermieter könnte sich fragen, warum sein Mieter sich nicht gemeldet hat.
Zitat (von Silvea7b):
welches nun zu diesem Konflikt führt?!
Den Vermieter wird Deine Haltung verwundern (verärgern). Erst zu viel wortlos einstreichen und dann, wenn der Irrtum gemeldet wird die Rückzahlung verweigern.


Zitat (von Silvea7b):
Zusätzlich habe ich heute einen Brief mit dem selben Wortlaut erhalten, aus dem die „neue Miete" von 310€ ab Dezember gefordert werden.
Eine neue Miete kann ich nicht erkennen. Sie wurde nur auf den alten Stand, vor der "Tonnenvereinbarung" zurück geführt. Wer bringt denn jetzt die Tonnen raus?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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