Nachmieter, Möbelübernahme und ein Schaden. Wie komme ich da sauber raus?

25. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachmieter, Möbelübernahme und ein Schaden. Wie komme ich da sauber raus?

Hallo zusammen,

ich bin in einer etwas verzwickten Situation. Musste schnell aus der Wohnung ausziehen und habe dafür einen Nachmieter zum 1. August gefunden. Dieser hat eine Vereinbarung unterschrieben, dass er die Möbel inklusive Küche übernimmt.

Nun gab es in der Küche einen Wasserschaden am Boden. Dies war bereits vor der unterschrieben Vereinbarung dem Nachmieter als auch dem Vermieter bekannt. Der Vermieter hat leider ausgerechnet den Nachmieter mit der Reparatur beauftragt, da dieser ein Handwerker ist.

Mündlich vereinbart war, dass der Nachmieter bis zum 01.08 den Schaden repariert. Anschließend sollte eine Wohnungsübergabe stattfinden sobald der Schaden beseitigt ist. Erst dann bin ich aus dem Mietverhältnis entlassen.

Nun wollte der Nachmieter mit der Reparatur anfangen, als ich bereits ausgezogen bin. Er stellt dann fest, dass die Küche Ihm doch nicht gefällt und seiner Ansicht nach zusammenbricht beim Ausbau. Er fühlt sich getäuscht über nicht genannte Mängel.
Er hat die Reparatur des Schadens im Grunde verweigert und pocht auf eine Anpassung der bisherigen Vereinbarung.

Mir geht es darum möglichst schnell und reibungslos die Wohnung zu übergeben. Hab meinem Vermieter vorgeschlagen jemanden anderen für die Reparatur zu beauftragen. Dies hat er abgelehnt. Allerdings gibt es keine Klarheit wann die Reparatur stattfinden.

Im Grunde möchte ich so schnell wie möglich zwei Punkte klären:
- Zu wann zieht der Nachmieter ein
- Wann wird der Schaden genau repariert und durch wem

Leider gibt es diesbezüglich keine Klarheit. Bin für jeden Tipp dankbar. Möchte noch keine Anwalt einschalten aber die Sache ist echt sehr verzwickt. Danke für jeden Tipp was man da machen kann.

-- Editiert von MichaelFragt am 25.07.2021 22:31

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4554 Beiträge, 552x hilfreich)

Hat der Nachmieter denn schon einen Vertrag?

Zitat (von MichaelFragt):
Außerdem hat er die Reparatur des Schadens im Grunde verweigert


Wem gegenüber? Irgendwie ist das merkwürdig. Einerseits hast du die Dinge inkl. Küche verkauft, andererseits

Zitat (von MichaelFragt):
Der Vermieter hat leider ausgerechnet den Nachmieter mit der Reparatur beauftragt, da dieser ein Handwerker ist.


Warum kann der VM einen Handwerker beauftragen deine Küche zu reparieren? Der Wasserschaden, wer oder was hat den verursacht? Wann war der Schaden, warum wurde er nicht sofort beseitigt? Offensichtlich ist außer dem Boden (Fliesen?) auch die Küche ansich betroffen.

Wenn der Handwerker die Arbeiten am Boden verweigert, weil die Küche hin ist ... hätte er Recht mit dieser Aussage?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Dieser hat eine Vereinbarung unterschrieben, dass er die Möbel inklusive Küche übernimmt.

Wie genau kam diese Vereinbarung zustande?
Wortlaut dieser Vereinbarung?



Zitat (von MichaelFragt):
Nun gab es in der Küche einen Wasserschaden am Boden.

Verursacht wodurch genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er fühlt sich getäuscht über nicht genannte Mängel.
Trifft das enn überhaupt zu? Gab gibt es irgendwelche Mängel an der Küche, die nicht genannt wurden, bzw bekannt waren?

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#4
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich versuche alle Fragen zu beantworten:

Zitat:
Hat der Nachmieter denn schon einen Vertrag?
Vermutlich schon. Zumindest einen verbindlichen Vormietvertrag. Genaue Aussagen habe ich vom Eigentümer nicht erhalten

Zitat:
Außerdem hat er die Reparatur des Schadens im Grunde verweigert.
Zur Klarstellung. Küche wurde verkauft. Es gab einen Schaden am Laminat. Die Küche sollte nicht repariert. Im Grunde sollte diese abgebaut, der Schaden am Boden beseitigt werden und anschließend wieder aufgebaut werden. In dem Fall war der Handwerker gleichzeitig der neue Nachmieter. Er hat die Aussage in den Raum gestellt, dass er die Küche nicht abbauen kann ohne diese Kaputt zu machen. Und eigentlich ist die eh Schrott seiner Ansicht nach und er will dafür keinen Cent zahlen.
Zitat:
Wenn der Handwerker die Arbeiten am Boden verweigert, weil die Küche hin ist ... hätte er Recht mit dieser Aussage?
Bin kein Handwerker. Habe den Vorschlag unterbreiten, dass ich die Ausbau und wieder Einbauen lassen. Falls es nicht klappt ist das Risiko dann bei mir. Bin eigentlich fest davon überzeugt, dass das dem Mieter auch nicht genügt, da er in dem Fall trotzdem den vereinbarten Preis zahlen müsste.
Zitat:

Wie genau kam diese Vereinbarung zustande?
Wortlaut dieser Vereinbarung?
Vereinbarung kam bei der Besichtigung zustande. Wortlaut:

Der potentielle Mieter übernimmt beim Zustandekommen eines Mietvertrages für die oben genannte Wohnung die oben genannten Gegenstände wie gehen für einen Betrag von X Euro. Beide Seiten verzichten ausdrücklich auf weitere Forderungen.

Zitat:
Verursacht wodurch genau?
Nicht wirklich klar. Laminat ist aufgequollen. Ursache liegt wohl Monate zurück. Mir ist Mal Wasser ausgelaufen. Evtl. war das die Ursache.

Zitat:
Trifft das enn überhaupt zu? Gab gibt es irgendwelche Mängel an der Küche, die nicht genannt wurden, bzw. bekannt waren?
Naja die Küche ist eben gebraucht. Funktioniert aber so wie sie soll. Ein Schrank ist nicht so schön, das war aber auch Sichtbar. Im Grunde könnte man auch an der Spüle was aussetzen. Es sind meiner Meinung nach alles kleinere Mängel und zur Not könnte man den betroffenen Schrank inkl. Spüle ersetzen. Das rechtfertigt aber nicht eine Reduzierung des Abschlags auf 75% (das heißt der Nachmieter ist bereit für das Gesamtpaket, Küche, Schränke, Gardinenstanden, Spiegel nur noch 25 % zu zahlen).

Hoffe ich konnte das meiste klarstellen. Das Ganze hat mich schon extrem mitgenommen und ich hoffe es schnell zu klären.


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Vereinbarung kam bei der Besichtigung zustande.

Ja nachdem wie das im Detail ablief, ist der Vertrag rechtswidrig und damit nichtig (siehe 4a WoVermittG).



Zitat (von MichaelFragt):
Er hat die Aussage in den Raum gestellt, dass er die Küche nicht abbauen kann ohne diese Kaputt zu machen.

Das er zu doof ist, ist nicht das Problem des Verkäufers.



Zitat (von MichaelFragt):
Und eigentlich ist die eh Schrott seiner Ansicht nach

Er hat sie vor Kauf besichtigt, wenn er Schrott kauft ist das sein Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Ja nachdem wie das im Detail ablief, ist der Vertrag rechtswidrig und damit nichtig (siehe 4a WoVermittG).

Eigentlich hat er zunächst den Vormietvertrag vom Vermieter erhalten. Kam anschließend nochmal in die Wohnung und hat mit mir den Vertrag zur Übernahme der Küche unterschrieben. Habe von ihm weniger verlangt, als ich selber für die Küche bezahlt habe (auch abgekauft) und habe ihm zusätzlich noch weiter Gegenstände in den Preis inkludiert. Das heißt kann mir nicht vorstellen, dass da die Reglung greift, dass der Preis zu hoch sei.

Zitat:
Das er zu doof ist, ist nicht das Problem des Verkäufers.
Sehe ich genauso. Naja im Grunde ist es schon irgendwie mein Problem weil der Vermieter ausgerechnet ihn beauftragt hat. Einfach Pech würde ich sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4554 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Er hat die Aussage in den Raum gestellt, dass er die Küche nicht abbauen kann ohne diese Kaputt zu machen.


Als Handwerker muss er das seinem Auftraggeber mitteilen, was hättest du denn gemacht, wenn es nicht der Nachmieter gewesen wäre, der die Arbeiten am Laminat ausführt?

Für mich würde sich die weitere Frage stellen, warum fällt die Küche bei Ab- und Aufbau auseinander? Ist sie zu alt oder wurde durch das auch die Küche beschädigt?

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#8
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

was hättest du denn gemacht, wenn es nicht der Nachmieter gewesen wäre, der die Arbeiten am Laminat ausführt?
Das wäre kein Problem. Dann würde ich es so mitteilen und kein Geld verlangen.

Allerdings war eher die Aussage, dass die Küche schrott sei und er über den Tisch gezogen wurde. Hab auch angeboten selber die Küche auf und abzubauen. Aber das will der Herr wohl auch nicht(seine Aussage).

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Der Nachmieter hat also bisher nur einen Vor-Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung ab 1.8.

Du müsstest im Zweifel bis wann noch Miete zahlen, wenn der Nachmieter weiter zurückrudert und der Vermieter auch nicht an diesen vermietet?
Müsstest du evtl. noch die Reparaturen in der Wohnung durchführen/lassen, um eine Übergabe über die Bühne zu bekommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:

Du müsstest im Zweifel bis wann noch Miete zahlen, wenn der Nachmieter weiter zurückrudert und der Vermieter auch nicht an diesen vermietet?
Müsstest du evtl. noch die Reparaturen in der Wohnung durchführen/lassen, um eine Übergabe über die Bühne zu bekommen?

Ja irgendwie so. Müsste die Miete bis zur Wohnungsübergabe zahlen. Also wirklich blödes Verhalten von dem Mieter/Handwerker. Der Eigentümer hat natürlich dazu beigetragen, in dem er den Vermieter beauftragt hat. Wir haben uns jetzt auf eine Reduktion i.H.v 50% geeinigt. Hätte das eigentlich nicht gemacht, aber im Grunde war mit das einfach zu stressig mich zu streiten. Das Ganze grenzt aus meiner Sicht fast an Nötigung, hoffe das die Geschichte damit abgeschlossen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4554 Beiträge, 552x hilfreich)

Na das ist doch eine vernünftige Lösung, sonst hättest du die Küche selber abbauen und entsorgen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Na das ist doch eine vernünftige Lösung, sonst hättest du die Küche selber abbauen und entsorgen müssen.

Naja geht so, wir hatte uns ja schriftlich auf den doppelten Preis geeinigt. Durch eine fragwürdige Verhandlungstaktik hat nun der Mieter/Handwerk den Preis auf die Hälfte reduzieren können. Insbesondere da alle Schäden auch vorher sichtbar waren. Wäre ich nicht in Zeitnot so würde ich sicherlich nicht so kulant sein.

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