Nachmieter - 3 mögliche solvente Nachmieter präsentiert

6. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
öfchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter - 3 mögliche solvente Nachmieter präsentiert

Da wir zu sechst (2Erw, 4 Kinder)auf 75m2 wohnen, haben wir am 1.Juli um vorzeitige Entlassung auf 1.8. gebeten weil die W. gnadenlos zu eng ist.Auf unsere Anzeige hin meldeten sich ca.10 P. bei unserem Vermieter.Er hat nun von diesen einen Nachmieter ausgewählt, der aber erst zum 1.9. einzieht obwohl auch mindestens 3 Leute auf 1.8. hätten einziehen können.Begründung: da dieser am besten gepaßt hätte(Vermieter wohnt mit Familie im selben Haus).Da wir wohl rückwirkend wegen des defekten Boilers keine Mietminderung erwirken können(siehe voriger Beitrag) nun die Frage, ob wir verpflichtet sind, den August auch noch zu zahlen obwohl wir nicht mehr dort wohnen?Der Vertrag enthält keine Nachmieterklausel. Wir gelten doch als sog. Härtefall wo vorzeitige Entlassung möglich ist wenn wir 3 mögliche solvente Nachmieter präsentiert haben?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

Der Vertrag enthält keine Nachmieterklausel.

Wenn eurer VM euch zum 01.09 schon rausläßt und einen NM hat, dann seit froh. Ihr spart euch damit 1 Monat Miete. Es ist eine Kulanenz des VM euch früher zu entlassen und einen NM zu akzeptieren.
Wenn der VM der Meinung ist, daß dieser Mieter am besten passt, dann müßt ihr das schon akzeptieren.

Ihr hättet ja auch ordentlich kündigen können, mit der 3 Monatsfrist, oder? Die vier Kinder sind ja nicht plötzlich da, also ist der Umstand euch bekannt und wurde von euch auch lange Zeit kommentarlos geduldet.
Warum solltet ihr ein Härtefall sein? §§ dazu?

feuerelfe

-- Editiert von feuerelfe am 06.08.2006 21:48:14

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#2
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Die 'Sache' mit den drei Nachmietern stellen, dann bin ich aus dem Vertrag ist eine alte FALSCHE urban legend.

Wahrscheinlich wird sie sich noch ewig halten ...

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#3
 Von 
öfchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das jüngste Kind ist 6 Monate alt und wir suchen schon seit ca.1Jahr nach einer größeren bezahlbaren wohnung.
die haben wir jetzt ganz kurzfristig angeboten bekommen mit der Bedingung, bereits am 1.August einzuziehen.Habe auf dieser Seite gelesen, dass Familienzuwachs als Ausnahme für vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gilt.

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#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 124x hilfreich)

Nachwuchs ist aber schon ein halbes Jahr da....also den einen Monat zahlen und sich drüber freuen das es keine 2 Monate sind.

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#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

@ öfchen.
Manchmal läuft es im Leben eben nicht immer so wie man will. Bei der ganzen Sache kommt ihr doch gut weg.
...einen Monat zahlen und sich drüber freuen das es keine 2 Monate sind..., wie alex schon bemerkte.

...Habe auf dieser Seite gelesen, dass Familienzuwachs als Ausnahme für vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gilt...
Wo?!

feuerelfe

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#6
 Von 
öfchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Gelesen auf Ratgeber/Mietrecht/Stichwort: vorzeitige Kündigung 5.Kündigung
Es gibt die Möglichkeit für vorzeitige K. bei stellung eines geeigneten nachmieters tatsächlich - auch gelesen bei "frag einen Anwalt" .Nur, wie lange darf der VM die 3-monatige Überlegungsfrist ausreizen, denn wenn ich schon in 4 Wochen raus will, bringt mir das dann doch gar nichts, dann sind es ja doch 3 Monate, wie bei einer ordentlichen Kündigung auch.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

Kann es sein, daß sich dieser Härtefall auf einen Zeitmietvertrag oder nach dem alten Kündigungsrecht bezog, wo der Mieter teilweise 9 oder mehr Monate Kündigungsfrist hatte ?

Also, 3 Monate Kündigungsfrist sind sicherlich kein Härtefall.
Zahlt das eine Monat doppelt und es ist gut. Ihr könnt natürlich auch, wenn Ihr den Aussagen hier nicht glauben möchtet, das Monat nicht bezahlen und einen Richter entscheiden lassen.

Gruß

Michael

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#8
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

Kann die Begründung für eine vorzeitige Kündigung immer noch nicht nachvollziehen...????

....dass Familienzuwachs als Ausnahme für vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gilt....
Auch diese Aussage ist für mich nicht nachzuvollziehen.

Mag oder kann mir jemand helfen?!
Nun ja, es ist auch schon wieder echt spät, vielleicht liegt´s daran.

feuerelfe

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Es gibt die Möglichkeit einen Zeitmietvertrag vorzeitig zu kündigen und einen Nachmieter zu stellen, wenn ungeplant die Wohnung aufgrund Familienzuwachs zu klein wird oder man versetzt wird.

Die Kündigungsfrist ist aber auch in diesen Fällen nicht unter drei Monaten.

Bei unbefristeten Verträgen führt Familienzuwachs etc. also zu keiner Besserstellung.

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#10
 Von 
öfchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen dank für eure Infos! Ehrlich gesagt, bin ich selbst der Vermieter und habe die Argumente unserer Mieter mal zur Diskussion gestellt um zu sehen, was andere darüber denken. da sich aber alles mit dem deckt, was wir auch als richtig ansehen, werden wir nun notfalls die monatsmiete eben einklagen. Also danke nochmal allerseits und wir hoffen, dass es nicht soweit kommen muß und unsere mieter einsicht zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

Auch Vermieter dürfen sich hier Antworten holen.....

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