Ich ziehe momentan um und folgende Situation ist aufgetreten:
Meine Vermieter haben zugestimmt das ich die Wohnung schon vor dem Ablaufen meiner Kündigungsfrist vermieten kann. Nun hat der Vermieter mir schriftlich zugesagt das zum 15.09, also heute, ein neuer Mieter einzieht und das er gerne die Schlüsselübergabe machen möchte. Die Schlüsselübergabe hat gestern stattgefunden und somit war das Thema für mich geregelt und ich warte nur auf die Endabrechnung des Vermieters (Kaution, Umzugsschaden usw. ).
Mein vermieter hat mir dann heute mitgeteilt das er schon seit längerer Zeit weiß das die Vermietung doch nicht am 15.9 stattfinden kann und das ich deswegen doch noch bitte die gesamte Miete im September zahlen soll.
Darf er das oder darf er das nicht verlangen, da wir ja eigentlich eine schriftliche Vereinbarung hatten das am 15.9 die Wohnung in ein neues Mietverhältnis über geht und er mich nicht über eine Änderung dieser Vereinbarung informiert hat.
Schlüssel für die Wohnung habe ich nun ja auch nicht mehr da gestern die Wohnungsübergabe stattgefunden hat.
Zusatz: Kann man eine Endreinigung der Wohnung durch den Vermieter als Umzugsschaden Kategorisieren und daher von der Kaution abziehen? Will mit dem Thema endlich durch sein...
Danke für die Hilfe, mit freundlichen Grüßen
Kevin Fischer.
Nachmieter- Mietzahlung- Schriftliche Vereinbarung.
15. September 2015
Thema abonnieren
Frage vom 15. September 2015 | 15:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter- Mietzahlung- Schriftliche Vereinbarung.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. September 2015 | 15:52
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat:Meine Vermieter haben zugestimmt das ich die Wohnung schon vor dem Ablaufen meiner Kündigungsfrist vermieten kann.
???
Hast du überhaupt gekündigt.
Zitat:Darf er das oder darf er das nicht verlangen, da wir ja eigentlich eine schriftliche Vereinbarung hatten das am 15.9 die Wohnung in ein neues Mietverhältnis über geht
Was genau besagt diese Vereinbarung?
#2
Antwort vom 15. September 2015 | 15:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120161 Beiträge, 39837x hilfreich)
Zitat:da wir ja eigentlich eine schriftliche Vereinbarung hatten
Genauer Wortlaut?
Zitat:Kann man eine Endreinigung der Wohnung durch den Vermieter als Umzugsschaden Kategorisieren und daher von der Kaution abziehen?
Ja, kann man.
Die Frage ist halt nur, ist das berechtigt. War besenreiner Auszug vereinbart oder was genau? Was genau beinhaltet die Endreinigung?
Und jetzt?
Schon
267.975
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten