Nachmieter- Mietzahlung- Schriftliche Vereinbarung.

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb423689-35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter- Mietzahlung- Schriftliche Vereinbarung.

Ich ziehe momentan um und folgende Situation ist aufgetreten:

Meine Vermieter haben zugestimmt das ich die Wohnung schon vor dem Ablaufen meiner Kündigungsfrist vermieten kann. Nun hat der Vermieter mir schriftlich zugesagt das zum 15.09, also heute, ein neuer Mieter einzieht und das er gerne die Schlüsselübergabe machen möchte. Die Schlüsselübergabe hat gestern stattgefunden und somit war das Thema für mich geregelt und ich warte nur auf die Endabrechnung des Vermieters (Kaution, Umzugsschaden usw. ).

Mein vermieter hat mir dann heute mitgeteilt das er schon seit längerer Zeit weiß das die Vermietung doch nicht am 15.9 stattfinden kann und das ich deswegen doch noch bitte die gesamte Miete im September zahlen soll.

Darf er das oder darf er das nicht verlangen, da wir ja eigentlich eine schriftliche Vereinbarung hatten das am 15.9 die Wohnung in ein neues Mietverhältnis über geht und er mich nicht über eine Änderung dieser Vereinbarung informiert hat.

Schlüssel für die Wohnung habe ich nun ja auch nicht mehr da gestern die Wohnungsübergabe stattgefunden hat.

Zusatz: Kann man eine Endreinigung der Wohnung durch den Vermieter als Umzugsschaden Kategorisieren und daher von der Kaution abziehen? Will mit dem Thema endlich durch sein...

Danke für die Hilfe, mit freundlichen Grüßen
Kevin Fischer.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
Meine Vermieter haben zugestimmt das ich die Wohnung schon vor dem Ablaufen meiner Kündigungsfrist vermieten kann.


???

Hast du überhaupt gekündigt.

Zitat:
Darf er das oder darf er das nicht verlangen, da wir ja eigentlich eine schriftliche Vereinbarung hatten das am 15.9 die Wohnung in ein neues Mietverhältnis über geht


Was genau besagt diese Vereinbarung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
da wir ja eigentlich eine schriftliche Vereinbarung hatten

Genauer Wortlaut?



Zitat:
Kann man eine Endreinigung der Wohnung durch den Vermieter als Umzugsschaden Kategorisieren und daher von der Kaution abziehen?

Ja, kann man.
Die Frage ist halt nur, ist das berechtigt. War besenreiner Auszug vereinbart oder was genau? Was genau beinhaltet die Endreinigung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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