Nachmieter - Tochter Zutritt gewähren oder nur die Nachmieterin und ihr Mann?

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 9x hilfreich)
Nachmieter - Tochter Zutritt gewähren oder nur die Nachmieterin und ihr Mann?

Hallo,

ich hab da mal eine Frage und zwar ziehen wir zum 31.12 aus unserer jetztigen Wohnung aus. Wir haben frist gerecht gekündigt und die Kündigung wurde vom Vermieter auch akzemtiert.

Jetzt stand3 Tage nach dem meine Kündigung beim Vermieter einging die Mutter meiner Nachbarin und meinte sie hätte vom Vermieter die Wohnung angeboten bekommen und sie wolle die sich anschauen. Da ich in dem Moment echt keine Zeit hatte, habe ich mit ihr einen neuen Termin gemacht. Jetzt habe ich den Vermieter angerufen und darum gebeten das der auch da bei ist. Doch die Verwalter meinten sie hätten zu dem Termin keine Zeit. Muss ich die Leute trotzdem rein lass auch wenn der Vermieter nicht dabei ist und meine Zweite frage ist wen muss ich erein lassen. Ich wohne mit der Tochter der Nacmieterin seit2 Jahre zusammen und sie hat immer wieder versucht bei uns in die Wohnung zu kommen da sie recht neugierig ist. Jetzt befürchte ich das sie die gelegenheit nutzten wird und auch mit in die Wohnung will. Muss ich sie rein lassen? Oder kann ich sagen nur die Nachmieterin und ihr Mann ?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Besichtigungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Mieter durchgeführt werden. D.h., so 2 , 3 Tage vorher sollte dein Vermieter mit dir den Termin absprechen. Kannst du zu dem Zeitpunkt nicht, einen anderen Termin vereinbaren. Bestehe darauf, dass der Vermieter bei der Besichtigung dabei ist.
Also irgendwelche Leute, die mal so vorbeikommen, brauchst du nicht in die Wohnung zu lassen.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

wo ist denn jetzt meine Antwort?

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#3
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie sieht es denn mit anhang aus?

Müssen nicht nur die potenziellen nachmieter rein lassen sondern auch ihre Tochter Enkel usw?
Wie gesagt sie versucht seit 2 Jahren in unsere Wohnung zu kommen um sich umzusehen und bisher konnten wir das immer unterbinden

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#4
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie sieht es denn mit anhang aus?

Müssen nicht nur die potenziellen nachmieter rein lassen sondern auch ihre Tochter Enkel usw?
Wie gesagt sie versucht seit 2 Jahren in unsere Wohnung zu kommen um sich umzusehen und bisher konnten wir das immer unterbinden

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#5
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie sieht es denn mit anhang aus?

Müssen nicht nur die potenziellen nachmieter rein lassen sondern auch ihre Tochter Enkel usw?
Wie gesagt sie versucht seit 2 Jahren in unsere Wohnung zu kommen um sich umzusehen und bisher konnten wir das immer unterbinden

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#6
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie sieht es denn mit anhang aus?

Müssen nicht nur die potenziellen nachmieter rein lassen sondern auch ihre Tochter Enkel usw?
Wie gesagt sie versucht seit 2 Jahren in unsere Wohnung zu kommen um sich umzusehen und bisher konnten wir das immer unterbinden

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Das wird sich wohl nicht unbedingt vermeiden lassen, denn auch die Tochter könnte sich ja als Nachmieterin interessieren...;)

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#8
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 9x hilfreich)

ne das nicht die hat ja die wohnung über uns mit ihrer Familie. Ist halt nur schon seit 2 jahre drauf scharf zu sehen wie wir eingerichtet sind

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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Kinderkram.
Besichtigung nur nach Absprache mit dem Mieter und nur im Beisein des Vermieters.

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#10
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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