Hallo zusammen,
ich habe ein Frage und würde mich freuen wenn mir die jemand beantworten könnte.
Ich bin mit einem Freund in eine WG gezogen. Die Wohnung haben wir über einen Makler bezogen. Ich möchte aber wieder ausziehen, er möchte jedoch dort wohnen bleiben und die WG weiterführen.
Der Mietvertrag ist unbestimmt und somit habe ich ja eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wie ist es nun mit einem Nachmieter. Darf ich den suchen oder kann der Makler(befreundet mit dem Vermieter) darauf bestehen, dass er einen Sucht!? Kommen da eventuell noch kosten auf mich zu?
Oder besser gefragt was habe ich noch für Pflichten wenn ich gekündigt habe. Ich kann mir denken, dass das schon oft gefragt wurde und ich habe auch versucht dazu etwas zu finden, aber mein Problem ist, dass dort keine WGs erwähnt werden.
LG
Heyho
Nachmieter WG
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Handelt es sich um eine 2er-WG? Wenn ja, dann findest Du zu diesem Thema hier massenhaft Beiträge.
Kündigen kannst nicht nur Du allein, sondern der MV muss von euch beiden gekündigt werden, wenn ihr den beide unterschrieben habt.
Wenn Dein Freund dort weiter wohnen möchten müsste er mit dem VM einen neuen MV unterschreiben. Einen Nachmieter kannst Du suchen, aber der VM kann diesen ablehnen. Besonders wenn Dein Freund mit diesem Nachmieter in dieser Wohnung leben soll hat er auch noch ein Wörtchen mit zu reden.
Ob der VM Dich suchen lässt oder den Makler ist allein seine Entscheidung, denn wie gesagt: Du kannst zig Interessenten anschleppen, aber keinen muss der VM akzeptieren, wenn er nicht möchte.
Hallo Dinsche,
erst mal danke für deinen Beitrag.
Ja es ist ne 2er WG. Bin ich überhaupt verpflichtet einen Nachmieter zu suchen? Darf der Makler noch irgendwas von mir verlangen. Wenn er weiter dort wohnen bleibt und der Makler einen neuen Vertrag macht und dafür Geld will...
Dann muss ich doch davon nichts bezahlen oder liege ich da falsch?
LG
Heyho
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der makler kann von dir absolut gar nichts verlangen er hat mit der Verwaltung der wohnung nichts zu tun.
Der Vermieter muss den Nachmieter akzeptieren, dass ist meistens ein Fall, wenn dieser ein geregeltes Leben führt und über ein ausreichendes Einkommen verfügt, mehr geht den auch nichts an. Nur der verbliebene Mitbewohner darf den als Mitmieter annehmen oder ablehnen oder halt einfach dich aus dem Vertrag entlassen indem er sich verpflichtet für ganze Mietforderungen alleine einzustehen, vorausgesetzt er hat genügend danach zum Leben.
Der Vermieter muss den Nachmieter akzeptieren
Gewagte Theorie.
halt einfach dich aus dem Vertrag entlassen indem er sich verpflichtet für ganze Mietforderungen alleine einzustehen
Das wird ja immer besser.
Und wenn sie nicht gestorben sind ...
Also, mina... Das ist absoluter Quatsch.
Was hier wichtig ist: Wurde 1 Mietvertrag zwischen Vermieter und seinen Mietern abgeschlossen, oder hat jeder Mieter seinen eigenen Mietvertrag. Im Moment habe ich den Eindruck, dass es nur einen MV gibt und es sich gar nicht wirklich um eine klassische WG handelt.
Wenn die TE ihren eigenen MV hat, dann muss sie fristgerecht kündigen. Einen Nachmieter muss der VM überhaupt nicht akzeptieren, wenn er nicht möchte. Die Suche nach einem Nachmieter muss die TE auch nicht auf sich nehmen, es sei denn, sie möchte früher raus und kann sich mit dem VM und dem Ex einigen.
Sollte es sich um einen gemeinsamen MV mit dem Ex handeln können nur beide kündigen, und ein neuer MV zwischen VM und Ex müsste abgeschlossen werden. Das mit Zustimmung des Ex und des VM. Weigert sich der Ex, mit der TE zu kündigen, dann müsste sie die Zustimmung einklagen. Damit wird sie Erfolg haben, aber es dauert halt länger.
Wer steht denn als Hauptmieter im Vertrag, ihr beide?
!!!
Mina, nix für ungut, aber deine Postings sind grundsätzlich geistiger Müll und spiegeln Rechtsgebung und Rechtssprechung in keinster Weise wider. Wo immer du dein 'Wissen' erlangt hast, es war verschwendete Zeit. Es empfiehlt sich weiterhin, dieses 'Wissen' zu vernichten und anderen Mietern/Vermietern nicht so einen Murcks in den Mund zu legen.
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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"
Danke Dinsche, bin froh dass mir jemand sagt wie es auch wirklich im Gesetz steht.
Bin leider etwas unwissend, da ich nie gedacht hätte, dass ich mich damit auseinander setzen muss.
Es gibt einen Mietvertrag bei dem beide unterschrieben haben.
Es handelt sich um eine Zweckgemeinschaft und keine Partnerschaft...(wobei das wahrscheinlich nichts am rechtlichen Standpunkt ändert oder?)
Hätte ich das vorher gewusst hätte ich auf zwei gesonderte Verträge bestanden.
Wenn er sich nun weigert...
Ab wann bin ich dann nicht mehr verpflichtet Miete zu zahlen??
Wenn ich es eingeklagt habe oder wenn ich die Kündigung an den VM verschickt habe?
(Glaub ich zwar nicht, aber hab ja draus gelernt und somit wäre es ganz gut seine Rechte/Pflichten zu kennen)
LG
Heyho
-- Editiert von Heyho am 12.05.2008 19:12:42
Ab wann bin ich dann nicht mehr verpflichtet Miete zu zahlen??
Wenn das Mietverhältnis rechtswirksam beendet ist.
ok vielen dank euch allen...
Auch wenns mir nicht so gut gefällt, weis ich jetzt zumindestens woran ich bin...
Idealerweise würde ich so verfahren:
VM darauf ansprechen, dass Du kündigen möchtest. Frag ihn, ob er mit dem anderen einen neuen MV abschliessen würde. Der VM muss das nämlich nicht, weil es für ihn ja besser ist, wenn beide im MV stehen. Wenn einer nämlich die Miete nicht zahlt, dann kann er sich an den anderen wenden.
Wenn er nichts dagegen hätte sprichst Du dann mit dem anderen und sagst ihm, dass ihr beide kündigen müsst, der VM aber mit ihm einen neuen MV abschliessen würde. Weigert sich der Ex sagst Du ihm klar, dass Du dann eben seine Zustimmung einklagen müsstest. Die Erfolgschancen stehen da mehr als gut, also kann er sich überlegen, ob er sich quer stellen möchte, da er sonst die Kosten für diese Aktion übernehmen müsste (wenn er verliert). Die meisten vergessen dann doch ihre Sturheit
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