Nachmieter - Wieviel Leute muss ich dem Vermieter präsentieren und wieviel kann er ablehnen?

29. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
erausleer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter - Wieviel Leute muss ich dem Vermieter präsentieren und wieviel kann er ablehnen?

Hallo Zusammen,

ich muss aus beruflichen Gründen meine Stadt verlassen und suche nun kurzfristig einen Nachmieter. Mein Mietvertrag ist ein Standartvertrag, der keine Nachmieterklausel enthält.
Ich habe bereits geeignete mehrere Leute gefunden, die zum von mir erwünschten Zeitpunkt und zu den bestehenden Konditionen einziehen würden. Wieviel Leute muss ich dem Vermieter präsentieren und wieviel kann er ablehnen? Für Infos wäre ich sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bartels
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich musste aus beruflichen Gründen umziehen und fand auch einen Nachmieter, der vom Vermieter akzeptiert wurde. Er übernahm die Schlüssel. Nachdem er den Mietvertrag bekam, machte er einen Rückzieher mit der Begründung, seine Kündigungsfrist sei doch länger als ursprünglich angenommen, und sandte Vertrag (nicht unterschrieben) und Schlüssel wieder zurück. Ich muss nun mind. eine Monatsmiete mehr zahlen, da ich rechtzeitig keinen Nachmieter finden kann.
Kann ich von den Nicht-Nachmieter eine Entschädigung für den finanziellen Schaden fordern?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Bartels,

da müßte der Interessent schon einen Vorvertrag abgeschlossen haben. Wenn jetzt kein gültiger Mietvertrag zustande gekommen ist, sieht es mit Schadensersatz m.E. eher dürftig aus..:(

mfg gruwo

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