Nachmieter Wohnung

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495301-37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter Wohnung

Hallo ich habe eine Frage, ich habe meine Wohnung gekündigt und durch die Frist dürfte ich zum 31.10 raus, habe aber ab 01.08 schon eine neue Wohnung da wir einen Nachmieter für 01.08 gefunden haben den mein Vermieter auch annehmen will, ich hab nun einen Aufhebungsvertrag bekommen, und dachte ich kann endlich aus der Wohnung raus. Doch jetzt ist der Nachmieter der den Mietvertrag noch nicht unterschrieben hat abgesprungen .. Ich habe den Aufhebungsvertrag schon unterschrieb, ist dieser nun durch den Nachmieter ungültig und ich muss mich wieder an die Kündigungsfrist halten?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128841 Beiträge, 41135x hilfreich)

Zitat (von fb495301-37):
Ich habe den Aufhebungsvertrag schon unterschrieb,

Der Vermieter auch? Falls nicht, ist der wohl Makulatur.



Zitat (von fb495301-37):
ist dieser nun durch den Nachmieter ungültig und ich muss mich wieder an die Kündigungsfrist halten?

Woher sollen wir das wissen?

Da wäre relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Kennt man diese, kann man zielführend weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1263 Beiträge, 492x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
... Da wäre relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.


Immer wieder der gleiche Unsinn... Relevant ist, was die Parteien vereinbaren wollten, nicht der Wortlaut.

Wenn es um eine vorzeitige Vertragsbeendigung gegen Nachmieterstellung geht, wird die Weitervermietung regelmäßig auch dann Bedingung für eine Vertragsaufhebung sein, wenn dieser Punkt in einem schriftlichen Aufhebungsvertrag nicht erwähnt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

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