Nachmieter abgesprungen, Schlüssel bereits an Vermieter übergeben

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
itsmanu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter abgesprungen, Schlüssel bereits an Vermieter übergeben

Nehmen wir mal an, einer kündigt im April und müsste folglich noch bis Ende Juli Miete zahlen.

Der Vermieter stimmt zu, dass man einen Nachmieter ab Einzugstermin Juni suchen darf (um nicht doppelt Miete zu zahlen)

Der aktuelle Mieter stellt dem Vermieter auch den Nachmieter vor und sie vereinbaren einen Termin zur Vertragsunterzeichnung.

In der Zwischenzeit hat der aktuelle Mieter bereits die Abnahme inkl. Schlüsselübergabe mit dem Vermieter.

Nun springt aber der Nachmieter ab, da sich der Vermieter total unprofessionell verhält (er möchte z. B. die erste Miete inkl Kaution in bar und zudem eine Bürgschaft von dem Nachmieter - etwas seltsam wenn man mit bspw. 35 Jahre ist und auf eigenen Beinen steht ...).

Darf der Vermieter in diesem Beispiel noch die Miete für Juni und Juli vom aktuellen Mieter verlangen? Die Schlüsselübergabe hat wie gesagt schon stattgefunden, weshalb der Mieter, gar keine Möglichkeit mehr hat, die Sache (Wohnung) zu nutzen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von itsmanu):
Nun springt aber der Nachmieter ab, da sich der Vermieter total unprofessionell verhält (er möchte z. B. die erste Miete inkl Kaution in bar und zudem eine Bürgschaft von dem Nachmieter -


Bis auf die zusätzlich Bürgschaft eigentlich sehr professionell....

Zitat (von itsmanu):
Darf der Vermieter in diesem Beispiel noch die Miete für Juni und Juli vom aktuellen Mieter verlangen?


Um den Harry van Sell Klassiker zu bringen:

Natürlich darf er das, aber ob es rechtlich durchsetzbar ist ?

Da wäre es gut zu wissen, was nachweisbar (!) unter den Vertragsparteien vereinbart wurde....

a) "Der Mieter darf früher raus, wenn der Nachmieter den Vertrag unterschrieben hat" -> Du musst weiter zahlen, da diese Bedingung nicht eingetreten ist

b) "Der Mieter ist raus, wenn er einen Interessenten bringt" -> Du müsstest nichts mehr zahlen.

Tendiere aber mehr zu a)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
itsmanu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bargeld ist normal? Also wenn mir jemand sagen würde, ich soll mit Summe X vorbei kommen, ohne einen Nachweis (Kontoauszug) würde ich es mir auch 3x überlegen ob ich den Mietvertrag unterschreibe.

Ist mir persönlich noch nie so untergekommen

Es liegt ein Übergabeprotokoll von dem Vermieter vor mit dem Auszugsdatum X vom aktuellen Mieter und dem Namen des Nachmieters samt Unterschrift des Vermieters.

-- Editiert von itsmanu am 15.05.2020 14:01

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Frage war nicht nach dem Übergabeprotokoll, sondern nach der Vereinbarung zu einer vorzeitigen Mietvertragsentlassung.
Dir geht es doch darum, dass du für die Zeit bis zu regulären Mietende unter Einhaltung der Kündigungsfrist keine Miete mehr zahlen möchtest.

Nur durch eine Schlüsselrückgabe wird ein Mietverhältnis nicht vorzeitig beendet.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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