Nachmieter bei WG-Auszug

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter bei WG-Auszug

Hallo zusammen,

ich werde demnächst aus meiner jetzigen WG ausziehen.
Wie verhält es sich bei der Nachmieter Suche, wenn alle vier Bewohner Hauptmieter der Wohnung sind? Kann ich mir selbst einen Nachmieter suchen? Müssen die anderen drei Bewohner dem Nachmieter zustimmen?

Wie verhält es sich mit einem evt. Zwischenmieter für die zwei Monate(bis 30.9.), in denen ich noch offizell Mieter bin? Müssen die anderen Bewohner diesem wieder zustimmen?

Der Vermieter will damit nichts zutun haben, um diese Frage schon mal zu beantworten.

Sollten noch Fragen offen sein, bitte einfach stellen!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von st128):
Wie verhält es sich bei der Nachmieter Suche, wenn alle vier Bewohner Hauptmieter der Wohnung sind?

Wenn es dem Vermieter egal ist, dann müssten sich die WG-Bewohner abstimmen wie das laufen soll.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Wenn gar keine Einigung erzielt werden kann bleibt nur noch die komplette Kündigung des Mietvertrages.

Auf deren Zustimmung dazu kannst Du die anderen WGler im E-Fall verklagen.

Vielleicht reicht es ja wenn Du diese Möglichkeit mal so am Rande erwähnst. ;)

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich brauche in jedem Fall die Zustimmung der anderen Hauptmieter? Auch bei einem Zwischenmieter, den ich evt. gefunden habe und der das Zimmer auch nur bis zum 30.09.(also auch meinem Mietende) nutzen will?

Vom Vermieter wurde mir erklärt, dass wir eine Art GbR sind. Jeder hat beim Einzug auch 300€ für Wohnungsinventar geleistet. Das ist praktisch als Einlage zu sehen, kann ich diese nicht einfach an einen Dritten übertragen?

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Bezeichnung „ich bin Hauptmieter" dürfte wohl so nicht stimmen.
Ich denke vielmehr es gibt einen Mietvertrag und jeweils 3 Mitmieter, so dass keiner den Vertrag allein kündigen kann.
Daher habe ich auch Zweifel an der angegebenen Kündigungsfrist.
Alle Mitmieter bilden eine BGB Gesellschaft die nur einheitlich handeln kann und keiner kann den anderen einen neuen Mitmieter (Gesellschafter) aufzwingen.
Man muss sich schon ÜBER ALLES einigen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die Bezeichnung „ich bin Hauptmieter" dürfte wohl so nicht stimmen.


So habe ich das ja gar nicht gesagt, ich habe geschrieben alle vier sind Hauptmieter ;)

Zitat (von Spezi-2):

Daher habe ich auch Zweifel an der angegebenen Kündigungsfrist.


Können Sie dies näher erläutern?

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#6
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

gestern hat sich eine neue Konstellation ergeben. Zwei Mitbewohner treten zum 31.10. aus der WG und dem Mietvertrag aus.

Brauchen diese meine Zustimmung für den Aussritt aus dem Mietvertrag? (ich bin ja bis zum 30.09. im Mietvertrag)

Aber viel wichtiger, wie ist die Nachmieterregelung bei einem Mietvertrag, welcher auf die komplette Wohnung und nicht auf einzelne Zimmer läuft?
Ist der erste Nachmieter mein Nachmieter, egal für welches Zimmer er sich entscheidet, da ich früher aus dem Vertrag ausscheide und der Mietvertrag eben nicht auf einzelne Zimmer läuft?

Vielen Dank für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von st128):
Zwei Mitbewohner treten zum 31.10. aus der WG und dem Mietvertrag aus.

Brauchen diese meine Zustimmung für den Aussritt aus dem Mietvertrag?


Vielmehr brauchen Sie und die beiden die Zustimmung des Vermieters. Der muss Sie nämlich nicht aus dem Mietvertrag raus lassen. Könnte darauf hinauf laufen, dass Sie alle gemeinsam kündigen müssen ... mit der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Und bis dahin schulden Sie gemeinschaftlich dem Vermieter die Mietzahlungen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von st128):
Zwei Mitbewohner treten zum 31.10. aus der WG und dem Mietvertrag aus.

Brauchen diese meine Zustimmung für den Aussritt aus dem Mietvertrag?


Vielmehr brauchen Sie und die beiden die Zustimmung des Vermieters. Der muss Sie nämlich nicht aus dem Mietvertrag raus lassen. Könnte darauf hinauf laufen, dass Sie alle gemeinsam kündigen müssen ... mit der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Und bis dahin schulden Sie gemeinschaftlich dem Vermieter die Mietzahlungen.


Ich habe bereits die Zustimmung des Vermieters und der anderen drei Mitbewohner für meinen Austritt zum 30.09.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von st128):

Aber viel wichtiger, wie ist die Nachmieterregelung bei einem Mietvertrag, welcher auf die komplette Wohnung und nicht auf einzelne Zimmer läuft?
Ist der erste Nachmieter mein Nachmieter, egal für welches Zimmer er sich entscheidet, da ich früher aus dem Vertrag ausscheide und der Mietvertrag eben nicht auf einzelne Zimmer läuft?


Kann mir niemand helfen bei dieser Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von st128):
Kann mir niemand helfen bei dieser Frage?

Was ganu war denn an
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es dem Vermieter egal ist, dann müssten sich die WG-Bewohner abstimmen wie das laufen soll.

unverständlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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