Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich wollte vorzeitig aus meinem alten Mietvertrag raus (Kündigungsfrist drei Monate). Also fragte ich meinen Vermieter, ob er mit einem Nachmieter einverstanden wäre. Er sagte mir, sobald ich einen gefunden habe, der die Wohnung will, könnte ich sofort aus der Wohnung raus. Also schalteten meine Frau und ich sofort Anzeigen. Bald darauf hatten wir einige Interessenten. Ich erzählte meinem Vermieter das wir mehrere Leute gefunden haben und erklärte ihm auch die wirtschaftliche uns soziale Situation von den Leuten. Darauf sagte er mir, das ich ein Paar, das er auch für am besten fand einladen sollte für ein Gespräch. Wir trafen uns also zu fünft in unserer Wohnung (meine Frau, das eventuelle Nachmieterpaar und unser Vermieter). Bei dem Gespräch sagte dann der Vermieter den beiden zweimal mündlich die Wohnung zu. Den schriftlichen Vertrag wollte er an diesem Tag nicht mehr fixieren und sagte den beidne, das sie am nächsten Tag zu ihm kommen sollten um den Vertrag zu unterschreiben. Am nächsten Tag machte er die Tür nicht auf und rief auch bei den beiden nicht an und meldete sich bei uns nicht mehr und wir erreichten ihn auch nicht mehr. Erst anderthalb Wochen später sah ich ihn und machte einen Termin für die Wohnungsübergabe aus. Darauf hin sagte er mir, das sich die Nachmieter nicht mehr gemeldet hätten (was nicht stimmt) und das er jetzt schon andere Nachmieter für in fünf Monaten gefunden hätte. Jetzt behauptet er, das er den beiden die Wohnung gar nicht zugesichert hätte (was nicht stimmt, wir waren an dem Abend zu fünft und vier von uns haben es gehört) und will jetzt von uns noch Miete für zwei Monate, sonst werde er diese Gerichtlich einfordern. Wie sehen denn unsere Chancen, den wir haben leider keine Rechtschutzversicherung und wollen halt wirklich nur vor Gericht gehen, wenn wir im Recht sind und gute Chancen haben den Fall zu gewinnen.
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Nachmieter eigentlich akzeptiert
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



schau mal hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=951
mfg gruwo
Danke, aber ich verstehe nicht, was das mit meiner Sache zu tun hat. Ist doch was anderes. Oder?
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Doch, ein wenig schon. Euer Vermieter ist nicht verpflichtet diese Nachmieter zu akzeptieren. Und schriftlich wurde ja noch nichts festgelegt. Also müsst Ihr eure Vetragspflicht einhalten (3 Monate). Ih denke Ihr hättet da wenig Chancen vor Gericht.
Gruss Geronimo
Aber es zählt auch ein mündlicher Vertrag als Mietvertrag. Es ist ja kein schriftlicher notwendig. Und ein mündlicher ist ja zustande gekommen. Der Vermieter hat den "Nachmietern" ja die Wohnung zugesichert. Die haben ja sogar auf die mündliche Zusage hin ihre Wohnung gekündigt. Deshalb müsste der Vertrag doch eigentlich rechtens sein.
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Ob ein mündlicher Vertrag nun auch als Mietvertrag zählt weiss ich nicht. Wenn es aber wirklich so ist wie Du schreibst würde Aussage gegen Aussage stehen. Und ob Ihr es dann drauf ankommen lassen könnt ist fraglich. Besser einen Anwalt fragen, der sich besser auskennt.
Ändert aber alles auch nichts an der Tatsache das das Mietverhältnis dann von Anfang an gestört wäre. Und ob das so sinnvoll ist.
Haben Eure Nachmieter denn keine Möglichkeit die Kündigung wieder rückgängig zu machen ( schon mal mit dem Vermieter gesprochen ? )
Euch würde das natürlich nicht weiter helfen. Also wirklich besser jemanden fragen, der sich wirklich auskennt.
Liebe Grüsse Geronimo
Ich habe mittlerweile mit einem Anwalt gesprochen. Der meinte, wenn die beiden Aussagen (was sie auch machen) haben wir sehr gute Chancen, den es zählt ein mündlicher Mietvertrag, dieser ist nicht unbedingt der Schriftform nötg. Die beiden haben allerdings mittlerweile ein neues zuhause gefunden. Aber sonst wäre es eng gewesen, denn deren alte Vermieter haben eigenbedarf angemeldet und deren Tochter, die die Wohnung will hat auf deren Kündigung ihre Wohnung gekündigt und muß halt auch raus. Also alles im allem ganz schön dumm gelaufen. Deshlab wollen wir auch unseren alten Vermieter nicht einfach so davon kommen lassen. Er wollte uns alle verarschen, warum weiß ich allerdings nicht. Aber wir werden das ganze vor Gericht austragen und haben laut Anwalt sehr gute Karten.
Grüße snurf
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Na dann wünsch ich Dir viel Glück. Und berichte mal wie es ausgegangen ist. Erfährt man hier viel zu selten.
Liebe Grüsse Geronimo
werd ich machen
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