Nachmieter einer Wohnung festlegen???

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachmieter einer Wohnung festlegen???


Hallo.

Eine bekannte von mir, hat gestern die Kündigung ihrer Wohnung per handgeschriebenen Brief in den Briefkasten ihres Vermieters geworfen.

Es geht um die junge Mutter aus folgenden Beitrag:

https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=549250

Aus finanzieller Sicht und der jetzigen Mieterin würde ein nach Mietvertrag nichts im Wege stehen.


Wie kann man nun am besten den Nachmieter beim Vermieter festlegen??

Am besten mit Übernahme des alten Mietvertrages?

Vielen Dank.

MFG




24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Wie kann man nun am besten den Nachmieter beim Vermieter festlegen??


Gar nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41267 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Wie kann man nun am besten den Nachmieter beim Vermieter festlegen??
Am besten mit Übernahme des alten Mietvertrages?
Ich sehe da keine Möglichkeit. Die Frau hat nun selbst gekündigt. Was ist denn aus der Räumungsklage seit Ende Januar geworden? Und aus deinem Antrag auf Räumungsschutz?

Zitat (von vike 25):
Aus finanzieller Sicht und der jetzigen Mieterin würde ein nach Mietvertrag nichts im Wege stehen.
Wie bitte? Ist sie nicht mehr kurz vor der Privatinsolvenz?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Kann man nicht noch einen Nachmieter Einzug veranlassen?

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#4
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von vike 25):
Wie kann man nun am besten den Nachmieter beim Vermieter festlegen??


Gar nicht.


Kann man nicht irgendwie den Mietvertrag übertragen lassen?

Oder übernehmen??

Wie läuft das mit dem Nachmieter Verfahren ab?

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6800 Beiträge, 2379x hilfreich)

Nachmietersuche und Auswahl ist ALLEIN Sache des Vermieters, welcher ja auch das Risiko des Fehlgriffs trägt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nachmietersuche und Auswahl ist ALLEIN Sache des Vermieters, welcher ja auch das Risiko des Fehlgriffs trägt.



Kann man nachträglich einen Nachmieter Vorschlag bringen?

Wie genau müsste dies aussehen?
Da die jetzige Mieterin auch früher aus dem Mietvertrag herraus möchte.

-- Editiert von vike 25 am 06.06.2019 19:08

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131006 Beiträge, 41627x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Wie kann man nun am besten den Nachmieter beim Vermieter festlegen??

In dem man sich mit dem Vermieter (schriftlich) darauf einigt, wer der Nachmieter wird.



Zitat (von vike 25):
Kann man nachträglich einen Nachmieter Vorschlag bringen?

Klar.



Zitat (von vike 25):
Wie genau müsste dies aussehen?

Da gibt es keine Formvorschrift. Man sollte halt versuchen den Vermieter halt bestmöglich motivieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von vike 25):
Wie kann man nun am besten den Nachmieter beim Vermieter festlegen??
Am besten mit Übernahme des alten Mietvertrages?


Wie wäre es in dem Fall wenn sie nicht selber gekündigt hätte???

Ist ein Widerruf der Kündigung eventuell möglich?

Mit Begründung falsche Kündigungsdatums bzw vorzeitiger Auszug???


Ich sehe da keine Möglichkeit. Die Frau hat nun selbst gekündigt. Was ist denn aus der Räumungsklage seit Ende Januar geworden? Und aus deinem Antrag auf Räumungsschutz?


Räumungsschutzantrag ist genehmigt worden bis 01.05.2019

Mittlerweile aber wieder auf Wohnungssuche.


Zitat (von vike 25):
Aus finanzieller Sicht und der jetzigen Mieterin würde ein nach Mietvertrag nichts im Wege stehen.
Wie bitte? Ist sie nicht mehr kurz vor der Privatinsolvenz?


Klar die ist noch vorhanden aber die Mutter würde sogar eine Bürgschaft übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)
Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#10
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von vike 25):
Kann man nachträglich einen Nachmieter Vorschlag bringen?


Man kann zig Nachmieter vorschlagen, der Vermieter muß keinen davon nehmen.

https://www.bilder-upload.eu/bild-8de921-1559887766.jpg.html

-- Editiert von Anitari am 07.06.2019 08:11



Der sogenannte härtefall wie auf dem Bild beschrieben ist ist sogar der Fall.

. Die bekannte die in der Wohnung wohnt,
Hat erst vor wenigen Monaten ihr zweites Kind bekommen.

sie wohnt mit ihrem Freund und ihren beiden kleinen Kindern in einer zweizimmerwohnung die viel zu klein ist.

Ein Auszug aus der Wohnung ist also dringend notwendig.

Der sogenannte härtefall ist eingetroffen.

Wie könnte man das jetzt bei dem Vermieter einreichen
Da die Kündigung bereits eingeworfen wurde?????

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#11
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Der sogenannte härtefall ist eingetroffen.


Die bekannte kann doch ganz "normal" mit der 3monatigen Frist kündigen.

Da gibt es keinen Anspruch früher aus dem Vertrag entlassen zu werden.

In dem Text des Bildes steht:

Zum Tragen käme die Sache mit den Nachmietern also ohnehin nur, wenn man noch länger als drei Monate vertraglich gebunden wäre

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#12
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von vike 25):
Der sogenannte härtefall ist eingetroffen.


Die bekannte kann doch ganz "normal" mit der 3monatigen Frist kündigen.

Da gibt es keinen Anspruch früher aus dem Vertrag entlassen zu werden.

In dem Text des Bildes steht:

Zum Tragen käme die Sache mit den Nachmietern also ohnehin nur, wenn man noch länger als drei Monate vertraglich gebunden wäre



Ja klar kann sie das aber da steht ja das in Härtefall bei Nachwuchs ein Nachmieter Vorschlag ausreichend sein würde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Auszug:

Mieter haben in aller Regel kein Recht, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden und auszuziehen - auch dann nicht, wenn sie einen so genannten Nachmieter gefunden haben, der bereit ist, das Mietverhältnis nahtlos fortzusetzen bzw. in den alten Mietvertrag einzutreten.

Anders, so der Deutsche Mieterbund (DMB), wenn sich Mieter und Vermieter bei der Nachmieterfrage einig sind oder wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine so genannte „Nachmieterstellung" vereinbart wird. In Wohnraummietverhältnissen ist das aber im Gegensatz zu Gewerbemietverträgen sehr selten.

Ausnahmsweise darf aber auch dann ein Nachmieter gestellt werden, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kriterien hierfür, so der Mieterbund, sind streng:

Wer einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, hat praktisch nie einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt. Voraussetzung ist vielmehr, dass der Mieter beispielsweise über einen qualifizierten Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsausschluss noch lange Zeit an das alte Mietverhältnis gebunden wäre, wenn er nicht die Möglichkeit bekommt, über einen Nachmieter aus dem Mietvertrag „auszusteigen".
Weitere Voraussetzung ist, dass ein so genannter Härtefall vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss oder der Mieter aus familiären Gründen eine größere Wohnung benötigt, weil er beispielsweise heiraten will oder sich Familiennachwuchs ankündigt und die Wohnung deshalb zu klein wird. Auch wenn der Mieter in ein Altenheim oder eine altengerechte Wohnung ziehen muss, ist der Mieter berechtigt, einen Nachmieter zu stellen.
Der namentlich vorgeschlagene Nachmieter muss bereit sein, in den laufenden Mietvertrag einzutreten, und er muss geeignet sein. Das ist er in aller Regel dann, wenn er ähnliche Voraussetzungen wie der bisherige Mieter mitbringt, insbesondere keine Zweifel an seiner Fähigkeit, die Miete zu zahlen, bestehen.


Geht ja nur darum dass die junge Mutter definitiv als Nachmieter akzeptiert wird und definitiv einziehen darf.

Das momant laufende Mietverhältnis ist bereits vor über 15 Jahren geschlossen worden und ist noch dementsprechend sehr günstig für diese Region.

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50313 Beiträge, 17602x hilfreich)

Zitat:
Geht ja nur darum dass die junge Mutter definitiv als Nachmieter akzeptiert wird und definitiv einziehen darf.


Das haben wir verstanden. So einen Anspruch gibt es aber nicht.

Ich sehe schon keinen Anspruch darauf, dass die 3-monatige Kündigungsfrist durch Stellung eines Nachmieters verkürzt werden könnte. Irgendwie scheinst Du die von Dir selbst verlinkten Artikel nicht zu lesen oder nicht zu verstehen.

Zitat:
Ja klar kann sie das aber da steht ja das in Härtefall bei Nachwuchs ein Nachmieter Vorschlag ausreichend sein würde.


Nein, das steht da eben so nicht. Du kannst nicht einfach den entsprechenden Satz aus dem Zusammenhang reißen.

Aber selbst wenn die Mieterin zur Stellung eines Nachmieters berechtigt wäre, dann muss der Vermieter keinesfalls eine Nachmieterin akzeptieren, die aktuell nur noch wegen eines Räumungsschutzes in ihrer bisherigen Wohnung lebt.

Zitat:
Das momant laufende Mietverhältnis ist bereits vor über 15 Jahren geschlossen worden und ist noch dementsprechend sehr günstig für diese Region.


Außerdem wäre der Vermieter selbstverständlich berechtigt, einen neuen Mietvertrag mit aktuell üblicher Miete zu vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Ja klar kann sie das aber da steht ja das in Härtefall bei Nachwuchs ein Nachmieter Vorschlag ausreichend sein würde.


Du mußt den ganzen Text im Zusammenhang lesen, nicht nur die Stellen die dir genehm sind. :bang:

Nur wenn die Vertragsbindung, wegen Befristung oder Kündigungsverzicht, noch länger als 3 Monate beträgt bestünde vielleicht die Möglichkeit auf vorzeitige Vertragsentlassung wegen besonderer Härtegründe.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43141 Beiträge, 14826x hilfreich)

Also, so wirr, wie Du hier vorträgst, bring doch endlich mal den Sachverhalt sauber rüber.

Zunächst sah es so aus, als wenn die Junge Mutter ihre eigene Wohnung kündigen wollte, vorzeitig. Das stand aber im Widerspruch zu dem alten Beitrag. So, jetzt sieht es für mich (bei den unsauberen Angaben) ganz vorsichtig formuliert so aus, dass der zukünftige Vermieter verpflichtet werden soll, jemanden aufzunehmen, weil der verzweifelt eine Wohnung sucht. Und der ist ein Härtefall (eventuell), nicht der Ausziehende.

Also, mach uns mal schlau. Und zwar möglichst genau.

wirdwerden

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#17
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Also die bekannte als:

Mieter X

wohnt derzeit mit ihrem Freund und ihren beiden kleinen Kindern in einer zweizimmerwohnung.



Die junge Mutter aus dem alten Beitrag, hier als:

Nachmieter M

Mieter X möchte vorzeitig aus ihrem laufenden Mietvertrag austreten und würde gerne Nachmieter M die Wohnung überlassen.

Sowie ich das verstanden habe kann man bei einem härtefall die Zuwachs in der Familie vorzeitig aus dem Mietvertrag mit Vorschlag eines Nachmieters ausziehen,
Ist das korrekt??

Welche Möglichkeiten gäbe es um die Übernahme der Wohnung zu ermöglichen??

Gegen Mieterhöhung spricht nichts dagegen, auch unrenovierter Einzug ist auch okay.

Hauptsache eben die Zusage für die Wohnung


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Sowie ich das verstanden habe kann man bei einem härtefall die Zuwachs in der Familie vorzeitig aus dem Mietvertrag mit Vorschlag eines Nachmieters ausziehen,
Ist das korrekt??


Ausziehen kann man immer.

Man kann auch immer Nachmieter vorschlagen.

Aber, der Vermieter muß keinen akzeptieren.

Und das mit dem Härtefall hast Du gründlich missverstanden.

Wenn der Mieter ganz normal kündigen kann gibt es keinen Härtefall der den Vermieter zwingen könnte den Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Vertrag zu entlassen.

Zitat (von vike 25):
Mieter X möchte vorzeitig aus ihrem laufenden Mietvertrag austreten und würde gerne Nachmieter M die Wohnung überlassen.


Allein der Vermieter entscheidet wer sein neuer Mieter wird.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41267 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Räumungsschutzantrag ist genehmigt worden bis 01.05.2019
Ja, aber das Datum ist längst vorbei. Hat der Vermieter von Frau M denn nicht ab 2.5. gleich die Räumung angekündigt?
Hat Frau M sich bei der kommunalen Wohnungsnothilfe gemeldet? Wurde schon am 30.1. dringendst geraten.

Was ist das bloß für ein Kuddelmuddel?
Zitat (von vike 25):
Welche Möglichkeiten gäbe es um die Übernahme der Wohnung zu ermöglichen??
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist. DAS würde genügen.
Zitat (von vike 25):
Hauptsache eben die Zusage für die Wohnung
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist. DAS würde genügen.
------------------------------------------------

Ich merke mir mal vor:
Frau X mit 4 Personen hat gestern gekündigt zu *Datum unbekannt*.
Frau X schlägt als Nachmieter Frau M vor.
Offen ist derzeit:
-Was steht in der Kündigung?
-Was macht der Vermieter von Frau M seit 2.5.?

Ich frage mich ernsthaft: Braucht es dafür 9 (neun) Beiträge von dir?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43141 Beiträge, 14826x hilfreich)

....wobei dank des Lückenvortrages ja viele Antworten für die Füße sind.

Nochmals ganz klar: ob 2 Kinder in kleiner Wohnung ein Grund für ein Abkürzen der Kündigungsfrist ist, das lasse ich mal dahingestellt. Das ist wurscht. Selbst wenn das ein Grund sein sollte, so kann der Mieter doch daraus keine Rechte herleiten, noch haben wir dem Himmel sei Dank Vertragsfreiheit in Deutschland. Und verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Eigentums. Ich muss mit niemandem einen Mietvertrag abschließen, den ich nicht haben möchte.

Ist doch absolut irre: jemand will vorzeitig aus einem Mietvertrag raus, ist also auf Entgegenkommen des Vermieters angewiesen und will ihm gleichzeitig ein neuen Mieter aufzwingen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von vike 25):
Räumungsschutzantrag ist genehmigt worden bis 01.05.2019
Ja, aber das Datum ist längst vorbei. Hat der Vermieter von Frau M denn nicht ab 2.5. gleich die Räumung angekündigt?
Hat Frau M sich bei der kommunalen Wohnungsnothilfe gemeldet? Wurde schon am 30.1. dringendst geraten.

Frau M wohnt mit ihrer Tochter seit dem 02.05.2019 bei einem Freund zur Untermiete.
Keine dauerhafte Lösung da nur ein Zimmer zu zweit haben.
Ja Frau M war auch bei der örtlichen kommunale.

Was ist das bloß für ein Kuddelmuddel?
Zitat (von vike 25):
Welche Möglichkeiten gäbe es um die Übernahme der Wohnung zu ermöglichen??
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist. DAS würde genügen.

Zitat (von vike 25):
Hauptsache eben die Zusage für die Wohnung
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist. DAS würde genügen.

Welche vorausbringenden "Angebote" könnte man dem Vermieter bringen das einer Übernahme nicht mehr viel im Wege stehe?
------------------------------------------------

Ich merke mir mal vor:
Frau X mit 4 Personen hat gestern gekündigt zu *Datum unbekannt*.
Frau X schlägt als Nachmieter Frau M vor.
Offen ist derzeit:
-Was steht in der Kündigung?
-Was macht der Vermieter von Frau M seit 2.5.?

Frau X hat gekündigt zum 01.09 mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist.
Und der Kündigung steht meines Wissens nur das fristgerecht zum Ende der 3 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden soll.
Frau X hat aber sowieso vor vorzeitig auszuziehen da schon nächsten Monat die neue Wohnung beziehen dürfen.
Allerdings so nicht in der Kündigung geschrieben.
Auch nichts von einem Nachmieter Vorschlag.

Könnte man dies jetzt auch noch machen??

Frau X hat zuerst gekündigt bislang noch nichts schriftliches über den Nachmieter Wunsch eingereicht.


Ich frage mich ernsthaft: Braucht es dafür 9 (neun) Beiträge von dir?



0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43141 Beiträge, 14826x hilfreich)

Ich weiss nicht, was Du noch wissen willst. Die Frage, ob man einen Nachmieter für eine Wohnung festlegen kann, ist beantwortet mit einem "nein, das Recht hat sie nicht," und damit ist doch alles klar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiss nicht, was Du noch wissen willst. Die Frage, ob man einen Nachmieter für eine Wohnung festlegen kann, ist beantwortet mit einem "nein, das Recht hat sie nicht," und damit ist doch alles klar.

wirdwerden



Aber zumindest den Vorschlag bringen mit dem Nachmieter da Mieter X ja sowieso früher aus dem Mietvertrag möchte.

Ist dies nach einer normalen Kündigung mit 3 monatigen Kündigungsfrist noch möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131006 Beiträge, 41627x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Ist dies nach einer normalen Kündigung mit 3 monatigen Kündigungsfrist noch möglich?

Ja, siehe #7


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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