Nachmieter früher in Wohnung - Risiken?

11. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
SebastianW
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachmieter früher in Wohnung - Risiken?

Hallo,

mein Mietvertrag läuft bis zum 31.07.2010. Ein Nachmieter habe ich gefunden, die Vermieterin hat diesen auch aktzeptiert und er zieht zum 01.08.2010 ein.

Ich habe mich mit dem Nachmieter darauf geeinigt, dass er am 14.07.2010 in die Wohnung darf und ich die Miete trotzdem für den ganzen Juli zahle, er mir dafür aber die Renovierungsarbeiten übernimmt (Wänder streichen).

Ich mache mit dem Hausmeister am 13.07.2010 eine Wohnungsübergabe wo ich auch meine Schlüssel abgeben werde.

Kann ich rechtlich nun für die Zeit vom 14.07-31.07 belangt werden, wenn der Nachmieter irgendwas in der Wohnung anstellt?

Gibt es irgendwelche Musterverträge die ich mit dem Nachmieter machen kann?

Vielen Dank!


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Kann ich rechtlich nun für die Zeit vom 14.07-31.07 belangt werden

Natürlich, Du bist schließlich noch Mieter und der Nachmieter ist für diesen Zeitraum quasi Dein Untermieter.



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#3
 Von 
guest-12311.07.2010 23:28:07
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ich mache mit dem Hausmeister am 13.07.2010 eine Wohnungsübergabe wo ich auch meine Schlüssel abgeben werde.

Es wäre wesentlich vernünftiger, wenn du diese mit deinem Vermieter machen würdest. Sonst hast DU einen Untermieter und bleibst für diesen verantwortlich.

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#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
wenn du diese mit deinem Vermieter machen würdest

Selbst wenn.
Entweder der VM leitet die Schlüssel nach Weisung weiter oder es werden eben keine Wände gestrichen (zumindest nicht vom Nachmieter).




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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Morti

Wieso kommt denn in so einem Fall von Dir nie die Nachfrage wie :
"Wie lautet denn die Vereinbarung, die Dich zum Streicehn verpflichtet ??"

Angst davor, der Mieter könnte feststellen, dass er gar nicht verpflichtet wäre zu streichen ??
Ansonsten willst Du doch auch immer die genauen Hintergründe wissen.....

@ Sebastian

Prüf doch erst mal, ob DU überhaupt streichen müsstest.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Ansonsten willst Du doch auch immer die genauen Hintergründe wissen.....

Nur soweit dies nötig ist, um die gestellte Frage zu beantworten.





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