Nachmieter hat Sachen behalten

11. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mrs. Sunny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter hat Sachen behalten

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage . Wir sind aus unserem Haus ( zur Miete ) ausgezogen. Zum damaligen Zeitpunkt waren wir mit den nachmieter befreundet. Unser Mietvertrag lief offiziell bis 31.8.16 der nachmieter drängelte schon und wir haben dann am 14.8.16 mit dem Vermieter ein übergabeprotokoll gemacht und alle Schlüssel abgegeben . Es war ein hauruck Auszug da wir einen Schlussstrich ziehen wollten . Wir hatten noch Nichteinmal die Möglichkeit das Haus besenrein zu übergeben ! Wir haben also in aller Eile alles zusammen gepackt und sind raus. Nun haben wir Mitte November festgestellt das die ganzen Kisten mit der Weihnachtsdekoration noch im hauswirtschaftsraum im Eckschrank standen. Wir haben dem nachmieter einen Brief geschrieben mit der Bitte es uns auszuhändigen, keine Reaktion derer Seits - angeblich ist der Brief nie angekommen !

Nun habe ich von einem beidseitigen Bekannten erfahren das der nachmieter meinte " das haben die vollidioten hier vergessen, da haben sie wohl Pech "
Ich habe die Schwester vom nachmieter angeschrieben da ich von dem Bekannten erfahren habe sie habe sich Sachen davon genommen. Sie hat mir gestern einen minimalen Teil zurück gebracht. Ich bat sie ihrem Bruder auszurichten uns die anderen Sachen zurück zu geben aber sie meinte nur sie mischt sich da nicht ein.

Ich finde es eine Frechheit diese Dinge darunter einige Erbstücke einfach zu behalten. Es waren etliche Kisten und Lichterketten, baumständer Antik und viel teure Deko.
Was kann ich jetzt machen, lohnt sich jetzt noch eine Strafanzeige zu stellen ?.. Ich bin so wütend .

Liebe Grüße Mrs. Sunny

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wie wirr. Trotzdem: ihr lasst Sachen zurück, was soll für die Rechtsnachfolger strafbar sein? Abgesehen davon ist der Staatsanwalt als Ermittlungsbehörde dazu da, den Strafanspruch des Staates zu befriedigen, nicht Eure Nachlässigkeit. Bleibt also die zivilrechtliche Seite.

Da waren die Sachen herrenlos. Abgesehen davon muss man für übergebene Sachen nicht mehr Sorgfalt haben als für eigene.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Mrs. Sunny ):
Was kann ich jetzt machen,

1. Einen Brief mit Zustellnachweis senden
2. In dem Brief genau auflisten was man hat stehen lassen und Frist nach Datum (14 Tage) setzen um einen Übergabetermin zu vereinbaren.
3. Schon mal überlegen wie man denn fürden Fall der Fälle gerichtsfest beweisen könnte, das und was genau da stehen geblieben ist.



Zitat (von Mrs. Sunny ):
lohnt sich jetzt noch eine Strafanzeige zu stellen ?..

Klar. Nur weswegen? Da ist keine Straftat zu erkennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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