Bitte um kurze Hilfe.
Ich bewohnte eine Wohnung, in der im Wohnzimmer und Schlafzimmer hellbeiger Synthetik Kurzschlingenteppich ausgelegt wurde.
Im Mietvertrag wurde die Haltung von KAtzen nicht verboten, Vermieterin wusste bei meinem damaligen Einzug von den Katzen.
Die Liste der Wohnungsinteressenten durch den Makler war lang und jeder sah, dass in der Wohnung Katzen gehalten wurden.
Nun hörte ich gestern bei der Wohnungsübergabe, dass sich die Vermieterin nicht sicher sei, ob meine fachmännische Teppichreinigung genüge, da sie ja weiss, dass teilweise Flecken auf dem Teppich vom Erbrochenen der Katzen stammen und die neue Mieterin und ihre Kinder eine Katzenallergie haben. Sollte die Reinigung nicht helfen und die neue Mieterin einen neuen Bodenbelag verlange, werde sie mich auf teilweise Schadensersatz verklagen.
Ähm in wie weit komm ich da raus? Die Vermieterin, die Maklerin und auch die neuen Mieter haben die Wohnung gesehen und WUSSTEN, dass dort Katzen lebten (die Kinder der neuen Mieterin sind ja hinter meinen Fellmonstern her und haben sie gestreichelt!).
Bitte um kurze Hilfe - Schadensersatz stand zwar schon mal im Raum, aber nur weil diverse Flecken durchs reinigen heller geworden sind als der Rest vom Bodenbelag, aber nicht deshalb, weil sie nen Allergiker in die WOhnung einziehen lässt!
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Mfg
Kerstin
Nachmieter ist Allergiker - Teppich & voherige Katzenhaltung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn die Vermieterin einen Nachmieter akzeptiert, der eine Allergie hat, ist das ihr Problem.
Wenn die Mieterin sehenden Auges in eine Wohnung zieht, in der Katzen gehalten wurden, ihr Problem.
Du hast die Wohnung ordnungsgemäss übergeben, der Teppich war gereinigt.
Du bist raus aus der Sache.
Sicher versucht sie nun, die Kaution einzubehalten.
Ja die Kaution will sie einbehalten, da sie angeblich jetzt eine Betriebskostenabrechnung für mich erstellt - was leider meiner Meinung nach nicht möglich ist bei einem Mehrparteienhaus...
Leider habe ich natürlich in der ganzen Hektik das Übergabeprotokoll in dem das mit der Allergikerin und dem eventuellen Austausch des Teppichs drin steht auch so unterschrieben - natürlich mit dem Gedanken, dass sie damit nicht durchkommt.
Der Teppich wurde 3x gereinigt durch mich - das erste mal war ihr zu wenig am sichtlichem Erfolg der Reinigung und hat mich vergangenen Samstag nochmal antreten lassen - unter ihrem Auge sollte ich den Teppich reinigen - ich würde dadurch noch was lernen ...
Sollte ich gleich was unternehmen oder warten bis sie Ansprüche stellt? Versicherung weiß bescheid, dass sie eventuell Ansprüche stellt auf Grund der Verfärbungen aber noch nicht das mit dem "Allergiker-Plan".
Danke schonmal im Voraus
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*Leider habe ich natürlich in der ganzen Hektik das Übergabeprotokoll in dem das mit der Allergikerin und dem eventuellen Austausch des Teppichs drin steht auch so unterschrieben - natürlich mit dem Gedanken, dass sie damit nicht durchkommt.*
Ach so!!!!!
Na dann hast du wirklich Pech.
Sowas unterschreibt man doch nicht!
Wenn du wüsstest zu welchen Heulkrämpfen mich diese Frau gebracht hat... Seit Monaten gibt es nur Streit und Briefe durch Anwälte...
Nen Zeugen durfte ich zu Unterstützung auch nicht mitbringen, den hat sie vor die Tür gesetzt...
Ich glaubs dir ja und mir ist schon klar, was das für eine ist.
Aber jetzt ist es leider, leider zu spät, das ist das Problem.
Hast du Rechtsschutz? Warst du schon bei einem Anwalt? Vielleicht kann man da etwas unternehmen bzgl. Sittenwidrigkeit.
Also ich habe eine Rechtschutzversicherung (Miet-, Privat sowie Verkehr). Der Mietverein und ein Anwalt meines Vertrauens ist über das ganze Primborium informiert.
Die Versicherung hatte sich telefonisch auch schon bereit erklärt für den Schaden aufzukommen, da es sich um einen Mietsachschaden handelt und bitten um Ausfüllen einer Schadensmeldung mit Fotos (die habe ich auch schon besorgt).
Die neue Mieterin zieht wohl heute ein, hat gestern gleich die Schlüssel bekommen. Sie selbst will den Teppich nochmals reinigen (zum 4. Mal) und wenn es dann nicht ginge, würde die VM auf mich zukommen!
Mit meiner dämlichen Unterschrift hab ich also zugestanden, dass ich ihr den Teppich teilweise ersetzen werde, wenn die Allergikerin darin nicht wohnen kann obwohl sie die Henne ausgesucht hat und wusste dass vorher Tiere drin gehalten wurde: Herrgott bin ich doof - ich dachte ich komm da raus wegen Blödheit der VM und NM ..
--- editiert vom Admin
Ganz genau kann ich es nicht wiedergeben - Schreiben liegt zuhause aber im Prinzip
also da Stand bezgl. Mängel:
Helle Flecken auf Teppich im SZ
Helle und dunkle Flecken auf Teppich im WZ;
Da die Nachmieterin und ihre Kinder an einer Katzenallergie leiden und ich von der Mieterin Frau F. in Erfahrung gebracht habe, dass die Flecken durch die Katzen, die als Wohnungskatzen gehalten wurden, verursacht wurden, werde ich die NAchmieterin hierüber informieren. Ich weiss nicht, ob die gründliche Teppichreinigung von Frau F. ausreichend ist. Sollte die Nachmieterin auf die Beseitigung des Teppichbodens bestehen behalte ich mir vor, teilweise Schadensersatz für den Austausch des Teppichs zu verlangen.
Also so steht das in fast gleichem Wortlaut
danke
Das hast du unterschrieben? Nur das?
Da würde ich interpretieren, dass du das zu Kenntnis genommen hast und dass sie dich informiert hat, nicht, dass du etwas zu zahlen hast.
Da müsste stehen:
Im Falle der Beseitigung und Neuanschaffung ... schwafel, laber, .... leiste ich Schadensersatz in Höhe pimaldaumen.
Vergiss übrigens nicht den Zeitwert des Teppichs. Wenn der schon recht oll war ....
Ja nur das stand da drin bezgl. der Mängel.
Sonst halt, dass die Schlüssel übergeben worden sind - also das übliche Formular mit o.g. Mängelliste.
Ja das ist das nächste: Ich habe noch einen Rest von dem Teppich (also n kleines Stück) gefunden und ihn eingeheimst - da ich denke, dass das ein überaus minderwertiger Teppich war, dass der von üblichen Reinigungsmittel so angegriffen wird, man keinerlei Flecken ohne Restspuren beseitigen konnte und der Teppich an sich in der Farbe ergraut ist nach einer angeblichen Lebensdauer von 3 Jahren... also für die Versicherung
Und was mir noch einfällt: Bei meinem Einzug gab es auch ein Protokoll, dort wurden schon Flecken auf dem Teppich im WZ festgehalten - könnte ja auch noch dienlich sein, für den Fall der Fälle oder? Denn wenn sie doch nen SE stellt, brauche ich doch auch unter Garantie eine Rechnung über den Kauf des alten teuren super Teppichs?
erneutes Danke
--- editiert vom Admin
Die sogenannte Zeugin wird ihr leider was husten, denn die möchte einen neuen Teppich (wg. der Katzen).
Prinzipiell hättest du eigentlich recht, aber da wird der Zeugin der Teppich näher sein als der Estrich.
Lieber würde ich die Begleitung zuziehen, die der Wohnung verwiesen wurde: das hätte die Vermieterin gar nicht dürfen, denn das war noch immer Shaitanas Wohnung. Also auch da rechtlich äusserst fragwürdig.
--- editiert vom Admin
Na aber nur mal so unter uns: Die haben doch alle nen Anflug von geistiger Umnachtung.
Die Mutter will eine Wohnung beziehen, obwohl sie weiss dass darin Katzen wohnten und die VM und die Maklerin wollen genau die Mieterin mit der Allergie für die Wohnung ... alle nehmen die Gesundheitsbeeinträchtigung in Kauf - wollen wohl nen neuen Teppich erschummeln
Oh mann bin ich froh wenn der "Kaas 'bissn is"
Der Kaas bissn: des gfälld mer!
Natürlich wollen die alle einen neuen Teppich erschummeln.
:§§: ich habe es nicht zu ahnen gewagt, zuerst hab ich mal dein Mail auch dahingehend interpretiert.
>>> und der Teppich an sich in der Farbe ergraut ist nach einer angeblichen Lebensdauer von 3 Jahren... also für die Versicherung <<<
Und gib in DreiTeufelsNamen das Alter des Teppichs korrekt gegenüber der Versicherung an. Du hast nichts davon, auch noch wegen Versicherungsbetrug dran zu kommen.
Den man in Deinem Fall dann doppelt so hoch bestrafen sollte wegen
Hey, Mädel, was macht der Teppisch?
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