Nachmieter kurzfristig abgesprungen

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hexe2907
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter kurzfristig abgesprungen

Hallo!
Folgende Situation stellt sich für mich und meinen Mann dar:
Wir haben zum 01.12.19 einen neuen Mietvertrag unterschrieben und unsere bisherige Wohnung zum 31.12. fristgerecht gekündigt.
Für den Monat in dem sich die beiden Mietverträge überschneiden haben wir nach einem Nachmieter gesucht und unserem noch aktuellen Vermieter der alten Wohnung die Interessenten präsentiert.
Nachdem wir ihm mehrere potentielle Nachmieter präsentiert hatten, habe ich mich bei ihm schriftlich erkundigt ob bei den bisherigen Kandidaten bereits ein für ihn passender Nachmieter gefunden habe, oder ob ich noch weitere Interessenten einladen solle zu einer Besichtigung.
Seine Antwort lautete: "Das liegt nicht an mir. Ich warte auf eine Zusage, wenn ich diese habe, ist die Sache erledigt". Einige Tage später schrieb er mir dann "Die Wohnung ist zum 01.12. neu vermietet."

Heute Morgen kriegte ich dann allerdings die Nachricht, dass die Nachmieterin wohl abgesprungen ist und die Wohnung nun doch nicht neu vermietet wurde.

Jetzt meine Frage: Stehen wir in der Pflicht die Miete für den Dezember diesen Jahres zu zahlen oder sind wir von der Pflicht freigestellt, da der Vermieter uns eine Neuvermietung bereits schriftlich bestätigt hatte?

Danke für eure Antworten!
LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,
vermutlich wird das hier jetzt wieder eine längere "Ja-Nein-Doch-ooohhhh" Diskussion.....

Da spielen jetzt so viele Faktoren mit rein:
- Was genau war zwischen Euch und dem Vermieter nachweisbar (!) vereinbart
- hatte der Vermieter mit dem Nachmieter einen schriftlichen Mietvertrag geschlossen oder hatte der Nachmieter "nur" mündlich zugesagt und dann doch nicht unterschrieben ?

Ganz ehrlich: Ich glaube Ihr werdet um das Bezahlen der Miete bis zum Schluss eher nicht herumkommen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich stimme dem Philosophen zu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hexe2907
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Nachweisbar" vereinbart war leider nichts, es gab dazu nur eine mündliche Kommunikation.

Der Nachmieter hatte eigentlich einen Termin zum Unterschreiben des Mietvertrages, hat diesen dann verschoben und sich letztlich dann doch dagegen entschieden.

Deine Aussage, lieber philosph32, macht mir gerade wenig Hoffnung.

Tut mir Leid, dass ich euch mit sowas nerve, aber ich wusste es nun mal nicht und dachte fragen kostet nichts.
Trotzdem danke für eure Antwort.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hexe2907):
Stehen wir in der Pflicht die Miete für den Dezember diesen Jahres zu zahlen oder sind wir von der Pflicht freigestellt, da der Vermieter uns eine Neuvermietung bereits schriftlich bestätigt hatte?

Was konkret wurde denn da vereinbart?

In der Regel ist man ja erst entlassen, wenn den Nachmieter unterschrieben hat - daran scheint es aber zu fehlen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
... In der Regel ist man ja erst entlassen, wenn den Nachmieter unterschrieben hat - daran scheint es aber zu fehlen?


In der Regel, d.h. ohne abweichende Vereinbarung, haftet man auch für die Vertragserfüllung durch den Nachmieter bis zum regulären Ende des eigenen Mietverhältnisses.

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