Nachmieter möchte früher einziehen als Vertrag --> Übernahme Wohnung "Ist-Zustand"

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Antavari
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachmieter möchte früher einziehen als Vertrag --> Übernahme Wohnung "Ist-Zustand"

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Partnerin und ich sind in eine neue gemeinsame Wohnung gezogen und wir haben unsere "alten" Wohnungen fristgerecht gekündigt.
Meine Partnerin hat bereits einen Nachmieter gefunden, der auch mit neuem Vertrag ab dem 01.08.2018 in die Wohnung darf.
Nun ist es so, dass der besagte Nachmieter gern auch schon vorher in die Wohnung wollen würde um einen natlosen Übergang zum 01.08. zu haben. Das bedeutet, dieser würde schon Mitte Juli die Wohnung zur Verfügung haben um alle vorbereitenden Arbeitenden zu vollziehen.

Gestern war der Nachmieter in der Wohnung und hat sich nochmal alles angeschaut und uns versichert, dass er die Wohnung im aktuellen Zustand so übernehmen würde und alles andere auch selbst vornehmen würde (Streichen etc.).

Das klingt für uns nicht so schlimm, da wir uns ja dann um nichts weiter kümmern müssten.

Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen:

1.) Was wäre die beste Lösung, eine solche Fallkonstellation vertraglich festzuhalten?
--> Ich dachte da an einen Drei-Seiten-Vertrag. Das heißt alle drei Parteien unterzeichnen einen Vertrag, in dem diese Situation geregelt ist. Den Tag für die Unterzeichnen haben wir uns für den dieswöchigen Donnerstag gesetzt. Da wäre der Abnahme-befähigte der Hausverwaltung verfügbar, als auch meine Partnerin und der Nachmieter.

2.) Wenn ein solcher Vertrag sinnvoll wäre: Wie würdet ihr diesen gestalten? In §-Form? Oder einfach einen Text?
--> Ich habe mir vorgestellt darin niederzuschreiben, dass sich der Nachmiter die Wohnung am 08.07.2018 angeschaut hat und noch vor dem offiziellen Mietbeginn am 01.08.2018 die Wohnung beziehen möchte. Für diesen vorzeitigen Einzug würde der Nachmieter die Wohnung im aktuellen Zustand übernehmen und alle Pflichten die sich aus dem Mietvertrag des Vormieters ergeben ebenfalls zu übernehmen.
Schlechte Formulierung?

3.) Sollte man auch die aktuellen Zählerstände in einem solchen Schreiben festhalten?

4.) Was habe ich noch nicht beachtet?

5.) Wie verhält es sich nun damit, dass die offizielle Übernahme vertraglich eigentlich erst ab dem 01.08. stattfindet? Was ist, wenn in den zwei Wochen bei etwaigem vorherigem Einzug etwas in der Wohnung passiert (Schäden etc.)?

6.) Falls dies keine gut Variante ist, wäre ich über Vorschläge darüber sehr erfreut.

Danke für eure Hilfe im Voraus!

Beste Grüße
Anta

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Antavari",

ich empfehle hier einen Mietaufhebungsvertrag mit Ihrem Vermieter zu schließen. Dann wird Ihr Mietverhältnis vorzeitig beendet und der Vermieter kann einen Mietvertrag mit seinen neuen Mietern schließen. Sie sind dann frei über Dinge wie Rückzahlung der Kaution, Schönheitsreparaturen, Mietereinbauten, Betriebskosten, usw. eine entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Natürlich sollten dann auch alle Zählerstände bei Übergabe der Wohnung dokumentiert und von allen Parteien unterzeichnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1) Das kann man so machen. Für Deine Partnerin ist aber alleine entscheidend, was der Vermieter will.

zu 2) Die Formulierung ist für Deine Partnerin gut. Als Nachmieter würde ich das nicht unterschreiben.

zu 3) Nein, das macht man bei Übergabe im Übergabeprotokoll. Die Zählerstände ändern sich ja bis dahin noch.

zu 4) Wer wem die anteilige Miete für den Zeitraum zahlt sollte vereinbart werden.

zu 5 und 6) Es sollte die Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages Deiner Partnerin und der vorzeitige Beginn des Mietvertrages des Nachmieters vereinbart werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Antavari
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

gerade nochmal mit der Hausverwaltung meiner Partnerin gesprochen.

Die Dame am Telefon sagte mir, der neue Mietvertrag für den Nachmiter ist schon verschickt, muss allerdings noch vom nachmieter in unterschriebener Form zurückgesendet werden.

Ich möge jetzt ein Schreiben aufsetzen, in dem steht und durch beide Seiten mit Unterschrift bestätigt ist, dass der Nachmieter die Wohnung im IST-Zustand übernimmt und wir keine weiteren Verpflichtungen haben. Dieses Schreiben sollen wir dann vorab per Bild als Email und dann per Post an die Hausverwaltung schicken.
Außerdem wollen wir am Donnerstag - wenn es terminlich passt - versuchen, die Wohnung gleichzeitig mit Anwesenheit des Objektverwalters zu übergeben.
Das würde laut der Mitarbeiterin der Hausverwaltung dann auch in Ordnung sein und wir wären dort (auch ohne vorzeitige Kündigung) raus. Denn wir geben ja Schlüssel etc. alles ab, lesen die Zähler ab und sind nicht mehr vorort. Laut Ihrer Aussage werden sie sich dann - im Falle von ggf. entstehenden Schäden etc. - die in der Zeit nach der Übergabe bis hin zum neuen Beginn des Mietvertrags mit dem Nachmieter entstehen, an den Nachmieter wenden.

Ja klingt ja soweit ok, oder was haltet ihr davon und was haben wir eventuell nicht beachtet?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Diese mündlichen Erklärungen schriftlich das wär es.
Aber mündlich ohne zu wissen was da noch auftreten kann wär mir zu unsicher.
Der neue Mieter hätte da sicher (je nach Wortwahl) Möglichkeiten und der Vermieter auch.


Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Antavari):
Ich möge jetzt ein Schreiben aufsetzen, in dem steht und durch beide Seiten mit Unterschrift bestätigt ist, dass der Nachmieter die Wohnung im IST-Zustand übernimmt und wir keine weiteren Verpflichtungen haben


Da bin ich aber sofort hellhörig ... Wenn ich so ein Schreiben aufgesetzt hätte, würde ich damit zur HV gehen, und unten mit Stempel und Unterschrift das alles absegnen lassen einfach "genehmigt am .... Stempel /Unterschrift"

Nachtrag:
3-fach Ausfertigung: 1 x für HV, 1 x für NM und 1 x für Sie

-- Editiert von AltesHaus am 09.07.2018 21:11

0x Hilfreiche Antwort

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