Nachmieter = neuer Mietvertrag?

25. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sushitime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachmieter = neuer Mietvertrag?

Hallo!
Wir wohnen zu Dritt in einer WG. Alle 3 Hauptmieter.
Nun ist es so das eine Mitbewohnerin noch im original Mietvertrag steht und wir anderen 2 irgendwann zugezogen sind und quasi nur ein "Zusatzwisch" im Mietvertrag sind. D.h. nur eine von den drei Hauptmietern steht im Originalvertrag namentlich drin.
Nun sieht es so aus, dass meine Mitbewohnerin die im Originalvertrag drinsteht zum 1.5. ausziehen möchte und eine Nachmieterin gesucht hat, die eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt. Nun meinte die Hausverwaltung, wir müssten ALLE 3 Kündigen und es würde ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden. Ist das so richtig? Kann man uns auch kündigen und uns quasi nächste Woche vor die Tür setzen? Wir wissen gerade nicht was wir tun sollen, zudem werde ich ebenfalls zum 01.06. berufsbedingt ausziehen müssen (von dem weiß die Hausverwaltung noch nichts).
Wie wäre es taktisch am schlausten an die Sache ranzugehen?

Danke für die Hilfe im Voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


quote:
Wir wohnen zu Dritt in einer WG. Alle 3 Hauptmieter.


Dann müssen tatsächlich auch alle kündigen. Der Zusatzwisch nennt sich Anlage zum Mietvertrag. Der Vermieter/Eigentümer kann sich vorbehalten, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen. Mit einem Aufhebungsvertrag für 2 von 3 Hauptmietern müssen alle, auch der VM, einverstanden sein.
Solange der MV besteht haften alle Hauptmieter gesamtschuldnerisch.

quote:
Kann man uns auch kündigen und uns quasi nächste Woche vor die Tür setzen?

Nein, Euch kann man nicht kündigen, Ihr müsst gemeinsam kündigen. Sind die Hauptmieter nicht einig, so kann derjenige, der Ausziehen möchte und kündigen möchte, die anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Wird der MV von allen Hauptmietern gekündigt, so können die Konditionen für einen neuen Vertrag natürlich nachteilig sein, so kann z.B. die Miete auf das ortsübliche Niveau angepasst werden, ohne auf die Kappungsgrenzen achten zu müssen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich würde nicht kündigen, sondern einen Nachtrag zum
Mietvertrag verlangen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sushitime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist ja gerade das Problem.
Der Vemieter sagt: Nachtrag geht nicht, alle 3 sollen Kündigen und es wird dann ein neuer Vertrag erstellt?! Was aber an sich totaler Schwachsinn ist, da es ja nur 1 Mietertausch im Mai geben soll und einen (von dem der Vermieter noch nichts weiß) zum 1. Juni?!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Was aber an sich totaler Schwachsinn ist, da es ja nur 1 Mietertausch im Mai geben soll und einen (von dem der Vermieter noch nichts weiß) zum 1. Juni?!

von Su****ime am 25.04.2013 15:49


Es scheint schwierig zu sein... "Nur" ein Mietertausch ist ein Änderung des Vertrags. Eine Änderung kommt - nicht anders als der Abschluss eines Vertrags - nur zustande, wenn alle Beteiligten zustimmen. Wenn der Vermieter eine Vertragsänderung nicht will ist das kein Schwachsinn, sondern erst mal nur seine freie Entscheidung.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sushitime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Aber wenn alle Hauptmieter mit dem Tausch einverstanden sind und wenn die Nachmieterin Liquide ist und die Bonitätsprüfung zu ihren Gunsten fällt, darf doch der Vermieter eigentlich keine Probleme damit haben. Das ist doch alles nur pure Geldmacherei, die wollen doch nur unsere Miete in die Höhe treiben. Wieso sollte man denn einen bestehenden Vertrag kündigen, um ihn dann wieder zu erstellen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Wieso sollte man denn einen bestehenden Vertrag kündigen, um ihn dann wieder zu erstellen?


Naja, der Vermieter will den bestehenden Vertrag ja nicht kündigen. Das wollt ihr ja.



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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ich würde nicht kündigen, sondern einen Nachtrag zum
Mietvertrag verlangen.


Verlangen kann man viel, aber drauf eingehen muß der VM nicht.

quote:
Das ist doch alles nur pure Geldmacherei, die wollen doch nur unsere Miete in die Höhe treiben. Wieso sollte man denn einen bestehenden Vertrag kündigen, um ihn dann wieder zu erstellen?



Es ist das Eigentum des Vermieters und ich bin sicher, dass er das erworben hat und vermietet, um damit zu verdienen. Würdest du auch. Und wenn er keine Vertragsänderung will, aus welchem Grund auch immer, dann ist das sein gutes Recht, denn es gibt keinerlei Anrecht auf eine Vertragsänderung. Und nur weil er darauf in der Vergangenheit eingegangen ist, muß er das nicht auch in der Zukunft. Möglicherweise enthält das aktuelle Vertragsexemplar einige "schwierige" Klauseln. Und er möchte jetzt einen neuen, komplett gültigen Vertrag haben. Das könnte z.B. ein Grund sein. Oder eben, dass er mit dem neuen Vertrag mehr Geld verlangen kann. Wie gesagt, ist sein gutes Recht.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Wieso sollte man denn einen bestehenden Vertrag kündigen, um ihn dann wieder zu erstellen?

Schlicht und einfach weil sich Gesetze und Rechtsprechung geändert haben und die vertraglichen Vereinbarungen einer Anpassung bedürfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

"zudem werde ich ebenfalls zum 01.06. berufsbedingt ausziehen müssen (von dem weiß die Hausverwaltung noch nichts)"
dann wird das ja wohl auch nichts
oder wie hattest Du Dir das vorgestellt?
gemäß den gesetzlichen Vorgaben hättest Du dem Vermieter für eine Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.05.2013 das Mietverhältnis spätestens bis zum 3. Werktag März 2013 schriftlich gekündigt haben müssen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sushitime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn ich selber erst seit 1 Woche weiß das ich umziehen muss, wie soll es bitte dem Vermieter sagenß
Ich stelle ihm ebenfalls einen Nachmieter, was total legitim ist.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Ich stelle ihm ebenfalls einen Nachmieter, was total legitim ist.


Dein Vermieter muss aber deinen Nachmieter nicht akzeptieren.
Daher werdet ihr wohl den Mietvertrag kündigen und die neuen Mieter müssen einen neuen Mietvertrag abschliessen.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Es ist total legitim, nach einigen Jahren einfach mal neu vermieten zu wollen, d. h. an neue Mieter zu neuen Preisen.

Taktisch ist schon alles gelaufen, Hausverwaltung weiß Bescheid und hat sich ihr Ziel bereits gesetzt.

Versuch doch mal rauszukriegen wann die Verwalterin im Urlaub ist und dann macht Ihr bei der Vertretung richtig Stress, erzählt nichts von der ersten Anfrag, sagt bsher sei das immer so gelaufen und Ihr braucht ganz dringend den Nachtrag zum Mietvertrag für irenteine externe Angelegenheit (10 mal anrufen, zu 3toder 5t perönlich vorbeikommen) halbe Stunde vor Feierabend, mit allen erforderlingen Unterlagen.

Manchmal klappst, aber nachdem Urlaub wird die Verwalterin stinkig werden und sich Eure Namen merken..

-- Editiert Black No.1 am 26.04.2013 11:47

-- Editiert Black No.1 am 26.04.2013 11:52

2x Hilfreiche Antwort

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