Hallo in die Runde,
gerne würde ich eure Meinung hören.
Wir haben im Feb. 17 eine Wohnung angemietet, mit einer Mindestmietdauer von 1 Jahr. Falls wir vorher raus möchten, müssen wir einen Nachmieter stellen, was für uns völlig in Ordnung ist.
Nun sind wir nach 4 Monaten wieder ausgezogen, da ich ein neues Jobangebot in einer anderen Stadt bekommen habe und wir haben uns auf die Suche nach einem Nachmieter gemacht ( was nicht so ganz leicht ist, da doch etwas teurer ;-) )
Einen Nachmieter haben wir gefunden gehabt, dort war allerdings dem Eigentümer das monatlich verfügbare Einkommen zu gering. Dies haben wir so akzeptiert, da es vielleicht knapp geworden wäre.
Nun haben wir jemand zweites, der die Wohnung anmieten möchte, dass Amt bezahlt die monatlichen Kosten( da Flüchtlingsfamilie). Nun lehnt der Eigentümer diese auch ab, da nicht gewünscht.
Kann er dies so einfach, wenn die Mietzahlungen gesichert sind, nur weil ihm vielleicht die Familie nicht passt oder aber das die Kosten vom Amt getragen werden?
Nachmieter nicht akzeptiert
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatFalls wir vorher raus möchten, müssen wir einen Nachmieter stellen, :
Wie genau wurde dies denn vereinbart? Dann kann man über die weiteren Fragen diskutieren.
Wenn der Mieter selbst nicht solvent genug ist um die Miete zahlen zu können, dann kann der Vermieter ihn ablehnen.
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Das Problem beim Amt ist, dass die Zahlungen eben nicht gesichert sind.
Zwar kenne ich das nur bei Arbeitslosen, die zum Beispiel eine Stelle verweigern, aber solche Strafen gibt es bei Flüchtlingsfamilien bestimmt auch. Und dann ist der Vermieter der einzige Leidtragende.
Mündlich mit Zeugen wurden es vor Anmietung gesagt, dass, falls man vor der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag möchte, man sich selber um einen Nachmieter kümmern muss.
Dies wurde allen Mietern so mitgeteilt, per Email habe ich ebenfalls von der Hausverwaltung ( die sich um alle belange des Eigentümers kümmert, auch die Vermietung), dass wir bitte einen Nachmieter stellen sollen.
@hh
Verständlich, allerdings wird die Mietzahlung ja garantiert, wieso sollte dies ein Ablehnungsgrund sein?
Das Problem wird sein, dass der Vermieter Ihnen bei Vertragsschluss mündlich etwas von Nachmietern erzählt haben aber nichts weiter zugesichert wird.
ZitatFalls wir vorher raus möchten, müssen wir einen Nachmieter stellen, was für uns völlig in Ordnung ist. :
Steht das nicht im Mietvertrag ist das Schall und Rauch.
Im Übrigen muß der Vermieter Euch gar keinen Grund nennen warum er vorgeschlagene Mietinteressenten ablehnt.
Die Sicherheit
würde ich mal in Frage stellen: nach meiner Kenntnis verpflichtet sich das Amt höchstens, die Miete so lange zu zahlen, wie die Familie diese nicht selbst erwirtschaften kann und die Familie dort auch wohnt.Zitat:dass Amt bezahlt die monatlichen Kosten( da Flüchtlingsfamilie
Mit anderen Worten: sobald diese Nachmieter etwas anderes finden und umziehen, wird das Amt die Miete nicht zahlen. Klage ist gegen die Flüchtlinge selbst zu richten und wenn die zu Schadenersatz verurteilt werden, kann man per Gerichtsvollzieher so wie bei jeder anderen zivilrechtlichen Forderung natürlich versuchen, das einzutreiben.
Gegen das Amt als Mieter hätte der Vermieter wohl nicht so viel, aber das ist halt schon vor vielen Jahren abgeschafft worden.
ZitatDas Problem wird sein, dass der Vermieter Ihnen bei Vertragsschluss mündlich etwas von Nachmietern erzählt haben aber nichts weiter zugesichert wird. :
Nein, den Vermieter kennen wir nicht! Dies ist alles über die Hausverwaltung gelaufen, die auch die Prüfung vornimmt und die Vollmacht hat, den Mietvertrag zu unterschreiben. Dementsprechend entscheidet diese und sagt nach wie vor, dass bei Stellung eines Nachmieters eine vorzeitige Kündigung kein Problem darstellt.
Ich habe jetzt nochmal nachgefragt, nach Zustimmung des Leistungsempfängers wird die Miete direkt an den Mieter ausgezahlt. Unterschreiben muss allerdings der Wohnungssuchende den Mietvertrag.
ZitatDementsprechend entscheidet diese und sagt nach wie vor, dass bei Stellung eines Nachmieters eine vorzeitige Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) kein Problem darstellt. :
Ja und? Es war halt noch keiner dabei der in Frage kommt. Wer Nachmieter wird entscheidet immer noch allein der Vermieter.
ZitatIch habe jetzt nochmal nachgefragt, nach Zustimmung des Leistungsempfängers wird die Miete direkt an den Mieter ausgezahlt. Unterschreiben muss allerdings der Wohnungssuchende den Mietvertrag. :
Das ist doch in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Im Übrigen können Leistungsempfänger diese Zustimmung jeder Zeit widerrufen.
Zitat:
Das ist doch in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Im Übrigen können Leistungsempfänger diese Zustimmung jeder Zeit widerrufen.
Genau nach drei Monaten kommt dann keine Zahlung weil die Empfänger plötzlich die Kohle aufs eigene Konto überweisen lassen.
Und schon schaut der Vermieter in die Röhre.
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