Nachmieter oder Untermieter?

7. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
annili10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter oder Untermieter?

Nach zwölf Jahren habe ich aus beruflichen Gründen die Wohnung gekündigt (fahre seit über einem Jahr jeden Arbeitstag 140 km) und habe auch für Jan. eine andere Wohnung in Aussicht. Obwohl mir von der Vermieterin, die im gleichen Haus wohnt, mündlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zugesagt wurde, kam dann schriftlich die (noch) nicht angreifbare Kündigungsfrist bei Altmietverträgen von 12 Monaten.

Nun habe ich in den letzten 2 Tagen gerödelt, um mögliche Nachmieter herbeizuschaffen und habe auch Zwei in Aussicht. Ich bin unsicher, wie ich die Sache weiterhandeln soll: Meine Google Recherchen haben ergeben, dass sie keinen (auch wenn 10) Nachmieter akzeptieren MUSS und dass ich Untermieter wenn konkret benennen muss (die sie dann auch ablehnen kann aber nur mit handfesten Gründen) und ansonsten die Chance auf generelle Untermieter vertan habe.

Ich möchte die Sache friedlich aus der Welt schaffen, habe aber Angst, dass ich zu naiv herangehe. Wie soll ich vorgehen, Nachmieter oder Untermieter vorschlagen?

Vielen Dank für schnelle Beratung

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ihr Recherchen sind richtig, Ihre Vermieterin muß überhaupt keinen Nachmieter akzeptieren.

Sie müßte aber meines Wissesn leider auch nur einen Untermieter akzeptieren, den Sie in die von Ihnen genutzte Wohnung aufnehmen. Also wenn Sie ausziehen und einen Untermieter für die gesamte Wohnung stellen- Fehlanzeige. Das Problem hatte ich selbst mal.

Haben Sie mal zum Thema außerordentliche Kündigung gegoogelt?

Warum sollte Ihre Vermieterin Sie denn nicht, wie mündlich vereinbart, nicht aus dem Vertrag entlassen? Können Sie sich das nicht schriftlich geben lassen?

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#2
 Von 
annili10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hm, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es geht um eine 39 qm Wohnung, d. h. EIN Nachmieter würde reichen.

Die entsprechende Passage in der bereits vorhandenen Kündigungsbestätigung lautet: Ich bin bereit, Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, sofern mit einem Nachmieter ein rechtsgültiger Mietvertrag abgeschlossen ist. (Damit lässt sie sich meines Erachtens alles offen).

Meine Sorge ist, dass die Vermieterin die nun vorhandenen zwei möglichen Nachmieter abweist und ich sie dann nicht mehr als Untermieter "anbieten" kann. Ich bin verunsichert, weil ich nicht weiß, wo Pferdefüsse lauern und ob ich ein Gespräch mit ihr suchen soll. Mit ihren mündlichen Zusagen habe ich ja nun so meine Erfahrungen gemacht ...

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
annili10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Menno - warum schreibt mir keiner mehr hierzu???

Ist meine Frage so dumm, schon tausend mal durchgekaut oder was ist los?

Ich würde mich ja doch über Resonanz freuen, zumal die Sache für mich brennt ...

Ich trau mich im Moment nicht, die Vermieterin anzusprechen (obwohl ich drei Nachmieterkandidaten habe), weil ich nicht weiß, ob ich was falsch mache.

Über mögliche Hinweise und Anregungen freue ich mich daher seeeeeeehr.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ihre Frage ist nicht dumm, nur sind wir alle keine Profis und ich selber habe auch die Haltung, bevor ich Ihnen etwas wenig fundiertes schreibe, lasse ich es lieber ganz. Sie sollen ja keinen Schaden nehmen durch die Tips hier.

Rechtlich gesehen bewegt sich Ihr Problem eben in einer Grauzone, die Vermieterin muß weder Nachmieter noch Untermieter akzeptieren, wenn Sie für mündliche Absprachen keine Zeugen haben. Ich würde die drei möglichen Nachmieter zu Ihrer Vermieterin schicken. Wenn die ablehnt-

wäre ich an dem Punkt, nicht weiter zu raten, wie ich weiterkomme, weil Sie juristisch gesehen schlechte Chancen haben, sondern, ich würde die Wohnung untervermieten, und wenn die Vermieterin das rauskriegt und Stress macht: Sie wird Ihnen schlimmstenfalls fristlos kündigen, und das dürfte Sie ja wenig stören, oder?

Bin eben auch nur Laie, habe mich aber schon mit manchen Vermietern auseinandersetzen müssen.

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#5
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

aber nicht vergessen, dass der Hauptmieter bei Aufnahme eines Untermieters für dessen Mietschulden haftet, schließlich sind es ja auch die eigenen.

Für den Vermieter ist das Akzeptieren des Untermieters besser, denn dann hat er zwei Schuldner, die er in Anspruch nehmen kann.


MfG
Klaus

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