Nachmieter übernimmt die Wohnung eher

14. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ice123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter übernimmt die Wohnung eher

Hallo,

nachdem ich zum 30.04.2014 einen Aufhebungsvertrag zu meinem Mietvertrag geschlossen habe und der Nachmieter zum 01.05.2014 einen Mietvertrag unterschrieben hat, haben wir jetzt abgesprochen, dass er bereits zum 15.04.2014 in die Wohnung kann.

Jetzt möchte ich ein Schriftstück erstellen, dass er mir die halbe Kaltmiete für den Monat April überweist und ich jegliche Haftung ausschließe.

Mit dem Vermieter ist das auch alles geklärt...

Kann mir da jemand da mit einem Muster weiterhelfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Da gibts kein Muster, schreib es einfach formlos auf, dass ihr vereinbart habt, dass er die Wohnung ab 15.4. übernimmt und die Bruttowarmmiete dann hälftig an dich zahlt. Und laß ihn erst rein wenn er das Ding unterschrieben hat, vorher nicht. Denn viele Nachmieter haben Gedächtnisschwund, sobald sie den Schlüssel haben.

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Schreib auch noch rein, das er die Nebenkosten für diesen halben Monat zahlt. Gib dem Vermieter davon eine Kopie, damit er dies bei der Nebenkostenabrechnung für 2014 berücksichtigt.

- Mach mit dem Vermieter und deinem Nachmieter einen Übergabetermin mit Protokoll der Schadensfreiheit, damit du aus der Haftung raus bist.

- Gibt ihm den Schlüssel erst, wenn er dir das Geld für die halbe Miete in Bar gegeben hat.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Am saubersten und sichersten für alle Beteiligten ist es den Vermieter mit ins Boot zu holen. Der ausziehende Mieter sollte bedenken: was ist z.B. bei evtl. Schäden zwischen 15.04. und 01.05. ?? oder unerlaubte Gebrauchsüberlassung [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html]> BGB § 540 [/URL]

D.h. die Vereinbarung des früheren Mieterwechsels wird auch vom Vermieter mitunterzeichnet
> Übergabe und Zählerablesung erfolgt aufgrund Absprache Vormieter/Nachfolgemieter am 15.04.
> 1/2 Miete April zahlt der Nachmieter direkt an den Vermieter
> Nebenkosten trägt ab Übergabe 15.04. der Nachfolgemieter

Dann kann die ordnungsgemäße Übergabe/Rückgabe auch gleich mit dem Vermieter in einem Aufwasch gemacht werden.

So handhabe ich das immer, wenn Vormieter/Nachfolgemieter sich entsprechend einig geworden sind und so ist das auch für mich von der Verwaltung/Betriebskostenabrechnung viel einfacher zu regeln.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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