Nachmieter und Kaution!

20. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Norman72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter und Kaution!

Wir wollen bis zum 1.2.2013 aus unsere Wohnung ausziehen.Jetzt ist es so,das wir Nachmieter für die Wohnung gesucht und gefunden hatten. Den Vermieter haben wir darüber in kenntnis gesetzt. Wer war damit einverstanden.Nach einiger Zeit hatte er auch eine Anzeige in die Zeitung gesetzt und 5 Nachmieter haben die Wohnung besichtigt. Unser Nachmieter wollte zum 1.2. einziehen,da aber der Vermieter sich für eine Frau entschied die erst zum 1.4.2013 einziehen will und den Mietvertag schon unterschrieb,sind wir jetzt gezwungen die Mieten bis zu dem Termin weiter zu zahlen. Wir hatten ihm schon mündlich die Kündigung ende Dezember ausgesprochen.In dem Renovierungsstress ist die Schriftliche Kündigung etwas unter gegagen.Am 8 Jannuar haben wir dann die Schriftliche Kündigung per post geschickt.Jetzt sagt er das er erst die Kündigung laut Poststempel anerkennt.Ist das so rechtens oder gilt die mündliche?Da meine Lebensgefährtin,auf der die Wohnung läüft jetzt arbeitslos geworden ist,die noch kommenden Mieten von der Kaution bezahlen oder geht das nicht?Und kann der Vermieter etwas von der Kaution einbehalten weil die Küchentür und Rahmen etwas vergilbt sind ,da sie raucherin ist oder gild das unter Gebrauchsspuren? Im Treppenhaus sind vom Einzug eine kleine Macke in der Wand entstanden,kann er deshalb was einbehalten?Wer kann da etwas zu sagen und wer kennt sich da etwas aus?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Erst mal in den Mietvertrag schauen. Normalerweise steht da was von schriftlicher Kündigung drinnen .....

Die Kaution ist dafür da, Mängel zu beseitigen. Nicht aber für laufende Mietkosten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

1. Einen Nachmieter, den der Mieter vorschlägt, muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn das vertraglich vereinbart wurde. Da das in eurem Fall nicht zutrifft, seid ihr zur Zahlung der Miete bis zum 31.03. verpflichtet, bis die Wohnung wieder vermietet ist.

2. Mündliche Kündigungen müssen niemanden interessieren, erst recht nicht den Vermieter. Da ihr erst am 08.01. gekündigt habt, gilt die Kündigung zum 30.04.. Freut euch, dass der VM schon einen Nachmieter hat.

3. Eine Aufrechnung der Kaution mit der Miete geht nicht. Dieses Geld ist für andere Dinge gedacht, z.B. für die ausstehende Nebenkostenabrechnung 2012 und für die Beseitigung der Schäden an der Mietsache.

4. Vergilbungen durch starkes Rauchen sind keine vertragsgemäßen Gebrauchsspuren. Warum beseitigt ihr die "Schäden" nicht selbst?

5. Für Schäden beim Ein- oder Auszug im Treppenhaus müsst ihr auch gerade stehen, oder blechen.



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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Wir hatten ihm schon mündlich die Kündigung ende Dezember ausgesprochen.In dem Renovierungsstress ist die Schriftliche Kündigung etwas unter gegagen.


Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Laut Mietrecht muß eine Wohnungskündigung zwingend schriftlich mit Originalunterschriften erfolgen.

quote:
Am 8 Jannuar haben wir dann die Schriftliche Kündigung per post geschickt.Jetzt sagt er das er erst die Kündigung laut Poststempel anerkennt.Ist das so rechtens oder gilt die mündliche?


Siehe oben. Selbst wenn du per Mail oder Fax gekündigt hättest, wäre das weder wirksam noch fristwahrend. Es gilt als Frist erst der Eingang der schriftlichen Kündigung. D.h. Januar war bereits zu spät, also gilt die Kündigung zum 30.04.2013.

quote:

Da meine Lebensgefährtin,auf der die Wohnung läüft jetzt arbeitslos geworden ist,die noch kommenden Mieten von der Kaution bezahlen oder geht das nicht?


Ganz sicher nicht. Das Abwohnen der Kaution ist nicht gestattet, darüber gibt’s mehrere Urteile und der Vermieter könnte die letzten Mieten auch klagweise einfordern.

quote:
Und kann der Vermieter etwas von der Kaution einbehalten weil die Küchentür und Rahmen etwas vergilbt sind ,da sie raucherin ist oder gild das unter Gebrauchsspuren?


Versucht es mal mit einem Schwamm und Seife abzuwaschen. Müßte gehen. Wenn nicht, schwingt ihr halt den Pinsel. Deine Freundin hat doch jetzt Zeit.

quote:
Im Treppenhaus sind vom Einzug eine kleine Macke in der Wand entstanden,kann er deshalb was einbehalten?


Ja.


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#4
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Wenn Ihr so ehrlich seit zu den Schäden im Treppenhaus zu stehen, kann er hierfür natürlich Geld abziehen.

Woher weiß der Vermieter, dass Ihr die Verursacher seid?

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