Nachmieter und Kaution an mich?

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
aladtin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter und Kaution an mich?

Hallo an alle die dies lesen und vielleicht mir helfen können,

habe meine Wohnung bereits gekündigt und müsste normal zum 30.09.04 ausziehen.
die wohnungsgesellschaft hat bereits eine nachmieterin.
wenn ich bereits zum 15.09.04 ausziehe und die wohnung der nachmieterin überlasse, kriege ich dann die hälfte der miete vom nachmieter oder von der wohnungsgesellschaft. was passiert mit der kaution kann ich sie von der nachmieterin erhalten???
und kann man sich zwischen den beiden mietern einigen, wegen wände so lassen und teppichboden auch drin lassen u.s.w.
oder muss ich alles so wiederherstellen wie es die wohnungsgesellschaft möchte?

über eure anregungen und antworten freue ich mich jetzt schon.
also machts gut....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 165x hilfreich)

Wenn Du früher ausziehst, mußt Du Dich einigen, ob Du überhaupt nen Mietanteil zurückbekommst, schließlich wurde normal zum 30.09. gekündigt, bzw. die Nachmieterin zieht zum 01.10. ein... würde sagen, Du fragst am besten diese...

Die Kaution mußt Du natürlich vom Vermieter zurück erhalten, es ist DEINE Mietsicherheit gewesen.

Falls Du Dich mit den Nachmietern auf sowas einläßt, unbedingt schriftlich fixieren, sonst bist DU bei deren Auszug im schlimmsten Falle "dran", das ganze Zeug zu entfernen.

P.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aladtin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke an pumalein.

das dachte ich mir schon.

das werde ich dann.
1. bei der wohnungsgesellschaft anrufen und fragen wie es aussieht wenn ich ausziehe zum 15.09.04 ob ich anteilig miete bekomme wenn ja werde ich den weg für die mieterin frei machen.
2. kaution fordern, weil ich das mit der nachmieterin alles schriftlich festhalten werde, wie ich ihr die wohnung überlasse und das die nachmieterin einverstanden ist.

also besten dank nochmal....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Melanie133
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich habe meine Wohnung zum 31.8. gekündigt, habe aber die Aussicht auf einen Nachmieter, der schon zum 1.7. einziehen würde.
Jetzt meine Frage, kann es passieren, dass der NAchmieter beim Einzug Forderungen stellt, wie die Heizung wäre von mir nicht gestrichen worden usw., so dass die Verwaltung meine Kaution einbehält?

Danke, an alle, die mir vielleicht helfen können.

-- Editiert von Melanie133 am 28.05.2007 21:43:36

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