Nachmieter und Vermieter

6. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Havana82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter und Vermieter

Hallo,

Mein Mietvertrag endete am 31.03.15 ddr Vermieter wollte gerne 3 Tage später die Übergabe machen, womit ich einverstanden war.
In der Zwischenzeit war der Vermieter mit dem Nachmieter im Haus.
Wir wollten dann die Übergabe machen ddr Vermieter hatte noch 2-3 Mängel dir ich beseitigen sollte was auch ok so war.
Nun hat der Vermieter den Nachmieter schon in das Haus gelassen und er stellt seine Sachen schon rein. Soweit ich weis soll da der Vertrag erst ab 01.05.15 gemacht werden.
Darf der Vermieter dem Nachmieter schon rein lassen ohne das mit mir die Übergabe gemacht wurde muß ich es akzeptieren?
Nicht das es heißt ich begehe Hausfriedensbruch, beklaue den Nachmieter, oder er richtet Schäden an die ich dann noch gemacht haben soll.
Ich muß ja noch einige Male rein um meine Mängel zu beseitigen.
Was darf nun der Vermieter machen und wie verhalte ich mich am besten?
Bedanke mich schon einmal für Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

Zitat:
Darf der Vermieter dem Nachmieter schon rein lassen ohne das mit mir die Übergabe gemacht wurde muß ich es akzeptieren?


Natürlich musst du das akzeptieren, du bist nicht mehr der Mieter. Es besteht übrigens keine Pflicht eine Übergabe durchzuführen, du hättest ihm auch die Schlüssel einfach in den Briefkasten werfen können.

Zitat:
Ich muß ja noch einige Male rein um meine Mängel zu beseitigen.


Das hättest du bis zum 31.03. erledigen sollen. In der Wohnung hast du zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr verloren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9661 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat:
Darf der Vermieter dem Nachmieter schon rein lassen ohne das mit mir die Übergabe gemacht wurde muß ich es akzeptieren?

Ich verstehe die Frage irgendwie nicht. Du bist nicht mehr Mieter, der Eigentümer der Wohnung kann natürlich so mit der Wohnung verfahren, wie er es für richtig hält. Wenn die Wohnung aufgrund der Mängel nicht bewohnbar ist und der Vermieter von dir eine Nutzungsentschädigung verlangt, dann kann man anfangen darüber zu diskutieren, in wieweit der Neumieter die Wohnung bereits jetzt nutzt.

Zitat:
Ich muß ja noch einige Male rein um meine Mängel zu beseitigen.
Was darf nun der Vermieter machen und wie verhalte ich mich am besten?

Einige Male? Das scheinen ja eher größere Mängel zu sein. Spricht dich mit dem Vermieter ab, was du genau bis wann durchführst und wann du dazu in die Wohnung möchtest. Aber Achtung: Der Vermieter muss nicht dulden, dass du über die nächsten Wochen verteilt immer mal wieder was behebst. Er muss dir die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen. Das sollte dann aber auch bitte zügig geschehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116056 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat:
Spricht dich mit dem Vermieter ab, was du genau bis wann durchführst und wann du dazu in die Wohnung möchtest.

Möglicherweise ist der Vermieter gar nicht mehr verfügungsberechtigt, offenbar wurde die Wohnung schon an den Nachmieter übergeben?
Sollte man abklären, am besten in beweiskräftiger Form (E-Mail, Brief, ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Havana82):
Darf der Vermieter dem Nachmieter schon rein lassen ohne das mit mir die Übergabe gemacht wurde muß ich es akzeptieren?


Der Vermieter ist nicht verpflichtet eine offizielle Übergabe zu machen oder ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Er muss nur den Schlüssel nachweisbar bekommen. Wenn Dein Vertrag geendet hat und Du den Schlüssel übergeben hast, endet Dein Hausrecht. Du hast das zu akzeptieren. Ohne Einverständnis des Vermieters oder den neuen Mieters (wer jetzt auch immer das Hausrecht hat) darfst Du die Wohnung nicht mehr betreten. Auch wenn Du noch einen Schlüssel hast.

Hast Du die Schlüssel noch nicht übergeben: Bis Du noch Mieter und musst auch bis zur endgültigen Übergabe der Schlüssel an den Vermieter die Miete zahlen. Dann befinden sich allerdings der Vermieter und der Nachmieter zu Unrecht in der Wohnung und begehen Hausfriedensbruch. Das solltest Du ganz schnell klären.

1x Hilfreiche Antwort

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