Nachmieter und Wohnung renovieren

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Delarey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter und Wohnung renovieren

Hallo liebe Leute,
Ich hab da paar Fragen zum Thema Nachmieter und Wohnung renovieren.

Folgendes ist passiert:
mein Freund und ich haben unsere Wohnung gekündigt ( uns war klar das wir einen Monat doppelt Miete zahlen müssen und das war auch okay) und per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Mit bestem Gewissen sind wir in den Urlaub geflogen und haben dort festgestellt das der Brief bei der Post zur Abholung abgegeben wurde da der Vermieter nicht zuhause war. Der Vermieter hat den Brief jedoch nie abgeholt, deswegen ist er zurück an uns geschickt worden und wir durften dann verspätet noch eine Kündigung schreiben.
Dumm gelaufen, das war Pech.

Die zweite Kündigung haben wir dann persönlich abgegeben, nach einer 2 Stündigen Fahrt.
Der Vermieter meinte dann er würde aufjedenfall einen Nachmieter für uns suchen, wir sollten uns keine Sorgen machen das wir zweimal doppelt Miete zahlen müssen.
Kurz darauf kam eine SMS von ihm das er die Wohnung schon vermietet hat, jedoch zum September. Das heißt wir sind seit dem ersten Juli schon in unserer neuen Wohnung und dürfen noch zweimal doppelt Miete zahlen.
In der SMS stand noch drin wir sollen die komplette Wohnung streichen und das Bad entkalken. Im Mietvertrag steht kein Wort davon. Ich muss mir den nochmal ganz genau durchlesen aber ich weiß ganz genau das dort nichts von streichen oder entkalken stand.

Nun meine Fragen:

Ist es rechtens das er uns per SMS vorschreibt was wir in der Wohnung zu machen haben obwohl im Vertrag was anderes steht? Müssen wir das dann auch machen?

Ist es rechtens das er jetzt, Ende Juli, unsere Namen vom Briefkasten wegkratzt und die neue Nachmieterin ihre Sachen in den Keller stellt? Theoretisch wohnen wir ja noch dort solange wir Miete zahlen.


Ich bedanke mich schon einmal!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17528x hilfreich)

Zitat:
Ist es rechtens das er uns per SMS vorschreibt was wir in der Wohnung zu machen haben obwohl im Vertrag was anderes steht?


Nein, es gilt das, was im Vertrag steht und gerade bei Schönheitsreparaturen muss das dann auch noch wirksam sein.

Zitat:
Ist es rechtens das er jetzt, Ende Juli, unsere Namen vom Briefkasten wegkratzt und die neue Nachmieterin ihre Sachen in den Keller stellt?


Hierfür gilt § 537 BGB .

Habt Ihr die Wohnung denn schon offiziell an den Vermiter übergeben, d.h. insbesondere die Schlüssel komplett zurück gegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Delarey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön!

Nein die Schlüßel haben wir noch. Der Keller hat ein einfaches Schloß was ausgetauscht wurde wie wir festgestellt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128886 Beiträge, 41147x hilfreich)

Zitat (von Delarey):
Ist es rechtens das er uns per SMS vorschreibt was wir in der Wohnung zu machen haben obwohl im Vertrag was anderes steht?

ja, wünsche darf jeder äußern.



Zitat (von Delarey):
Müssen wir das dann auch machen?

Nein.



Zitat (von Delarey):
Ist es rechtens das er jetzt, Ende Juli, unsere Namen vom Briefkasten wegkratzt und die neue Nachmieterin ihre Sachen in den Keller stellt? Theoretisch wohnen wir ja noch dort solange wir Miete zahlen.

Auch praktisch.

Kommt ganz darauf an wie und was man jetzt spielen will.
Man könnte das Schloss tauschen und das dem Vermieter mitteilen sowie das dort fremder Sperrmüll gelagert worden sei dem man entsorgen werde...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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