Nachmieter unterschreibt Vertrag und springt ab - Sind wir weiterhin die Mieter?

19. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Filterkaffee17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter unterschreibt Vertrag und springt ab - Sind wir weiterhin die Mieter?

Guten Tag,

wir haben derzeit ein Zeitmietvertrag mit unserem Vermieter, den wir früher beenden wollten. Uns wurde angeboten, dass wir einen Nachmieter vorstellen dürfen, der unsere Laufzeit + ggf. ein paar Monate, übernimmt. Die Bedingung war, dass bis zum Jahresende der Vertrag unterschrieben und die Kaution überwiesen werden sollte.
Unser Kandidat hat den Mietvertrag zum Jahresende unterschrieben, was uns vom Vermieter gemeldet wurde. Auf Basis dieser Rückmeldung haben wir Folgeverträge geschlossen (Neuer Mietvertrag, Umzugsunternehmen etc.)

7 Tage später wurde uns mitgeteilt, dass der Nachmieter den Vertrag nicht leben möchte, da er eine andere Wohnung, die nicht zeitlich begrenzt ist gefunden hat und dadurch attraktiver für Ihn ist.
Und der Nachmieter hatte unseren Vermieter gebeten, Abstand vom Vertrag zu nehmen.

Wir wurden über diese Entscheidung informiert und uns wurde mitgeteilt, dass der Nachmieter auch nicht die Kaution überwiesen habe, sondern nur den Vertrag unterschrieben hat. Wir würden durch diese Umstände nun doch weiterhin verpflichtet sein, den Vertrag zu erfüllen. Leider ist der Vermieter nun 4-6 Wochen im Urlaub und nicht gut erreichbar, um ggf. einen weiteren Nachmieter zu stellen.

Wir würden nun gerne zum Ende des Monats eine Übergabe machen, der Vermieter sagte uns jedoch dass wir bis Laufzeitende (31.04) die Wohnung Mieten und er daher von einer Übergabe zum Monatsende absieht.

Nachdem der Nachmieter unterschrieben hatte wurden auch gebeten zu prüfen, ob wir noch früher aus der Wohnung gehen könnten, um eine Grundreinigung durchzuführen, damit zum Monatsanfang der Einzug möglich ist.

Bin ich durch die fehlende Kaution nun weiterhin in der Pflicht, auch wenn ein Nachmieter den Vertrag unterschrieben hat?
Wie kann ich eine Übergabe ohne Vermieter gestalten?

Habt vielen Dank für eure Hilfe - Ich würde ungern in den Rechtsstreit gehen und suche nach einer Einschätzung, um weiter zu handeln.


-- Editiert von Filterkaffee17 am 19.01.2022 09:51

-- Editiert von Filterkaffee17 am 19.01.2022 12:36

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Die Bedingung war, dass bis zum Jahresende der Vertrag unterschrieben und die Kaution überwiesen werden sollte.

Enthält der unterschriebene Mietvertrag des Nachmieters Vorbehalte für das wirksam werden ?
Etwa z.B. dass die erste Miete der Mietkaution eingezahlt ist oder ähnliches ?

-- Editiert von Spezi-2 am 19.01.2022 14:05

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Filterkaffee17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorbehalte stehen nicht im Vertrag, nur das ... "die Pauschalmiete vom Mieter im Voraus zu entrichten ist und spätestens zum ersten eines jeden Monats beim Vermieter eingehen soll." Das wäre in diesen Fall in der Zukunft / Folgemonat

und

Der Mieter leistet dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von xx EUR. Die Kaution wird bei Vertragsabschluss fällig und wird an den Vermieter gezahlt.

andere Vorbehalte sind nicht aufgeführt.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Vertragstext: Die Kaution wird bei Vertragsabschluss fällig.
Sachverhalt: uns wurde mitgeteilt, dass der Nachmieter auch nicht die Kaution überwiesen habe.

Wurde die Unterzeichnung des Vertrages nicht durch beide Parteine gleichzeitig vorgenommen oder wie soll man sich das vorstellen ?

Wenn 3 Mieten als Kaution vereinbart wurden, unwirksame Klausel !!

-- Editiert von Spezi-2 am 19.01.2022 15:08

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist der Vertrag des abgesprungenden Nachmieters eher sekundär. Das hier ist entscheidend:

Zitat (von Filterkaffee17):
Die Bedingung war, dass bis zum Jahresende der Vertrag unterschrieben und die Kaution überwiesen werden sollte.
Der Darstellung nach ist euer Mietvertrag also nicht einvernehmlich zu einem früheren Zeitpunkt aufgehoben worden.

Ein Ansatzpunkt könnte die Wirksamkeit oder besser Unwirksamkeit des Zeitmietvertrages sein. Selbst wenn die zeitliche Befristung oder ein Kündigungsausschluss unwirksam wäre, hättet ihr aber rechtzeitig kündigen müssen. Daher die Frage: Habt ihr und wenn ja wie gekündigt?

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#5
 Von 
Filterkaffee17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Zitat (von Spezi-2):
Wurde die Unterzeichnung des Vertrages nicht durch beide Parteine gleichzeitig vorgenommen oder wie soll man sich das vorstellen ?


Der Vertrag wurde vom VM und Nachmieter nacheinander unterzeichnet. Der VM hat uns nur auch als Bedingung der vorfristigen Auflösung aufgetragen, dass Unterschrift und Kaution bei Ihm zum Jahresende eigegangen sein müssen.
Mir wurde zum Jahresanfang signalisiert, dass alles unter Dach und Fach ist, ohne mit mitzuteilen, dass die Kautionszahlung ausgeblieben ist.
Der VM beruft sich auf die Bedingung, dass auch die Kaution eingegangen sein muss, damit wir aus dem Vertrag kommen, obwohl der VM einen unterschriebenen Vertrag mit dem Nachmieter vorliegen hat.

Zitat (von Spezi-2):

Wenn 3 Mieten als Kaution vereinbart wurden, unwirksame Klausel !!

Es wird eine Pauschalmiete angegeben (inkl. Betriebs- u. Heizkosten) daher kenne ich die Kaltmiete nicht.


Vielen Dank für die Hilfe.

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#6
 Von 
Filterkaffee17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Darstellung nach ist euer Mietvertrag also nicht einvernehmlich zu einem früheren Zeitpunkt aufgehoben worden.


So wird es der VM sehen, jetzt wo der Nachmieter abgesprungen ist, da eine Teilbedingung nicht erfüllt ist.

Wir haben nicht gekündigt sondern unsere Absichten mit dem VM geteilt. Daraufhin wurde uns angeboten einen Nachmieter zu suchen.

Es wurde jedoch von beiden Parteien so gehandelt, als wäre alles erledigt. der Nachmieter fragte mich nach Übernahme vom Internet und die Vermieter fragten nach ob wir evtl 3 Tage früher ausziehen könnten für eine Grundreinigung.


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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

In # 5 wurde geschrieben:

Zitat:
Der VM hat uns nur auch als Bedingung der vorfristigen Auflösung aufgetragen, dass Unterschrift und Kaution bei Ihm zum Jahresende eigegangen sein müssen.

Durch die fehlende Zahlung der Kaution ist diese Bedingung aber nicht erfüllt.

Damit steht aber doch deutlich fest, dass es nicht zu einer vorfristigen Auflösung des Mietvertrages gekommen ist.
Diese (oben) von Vermieter genannte Bedingung ist ja nicht erfüllt, da keine Kaution gezahlt wurde.

Zitat:
Wir haben nicht gekündigt sondern unsere Absichten mit dem VM geteilt.

Also muß jetzt schriftlich gekündigt werden !

"chauchy" hatte in #4 die Unwirksamkeit des Zeitmietvertrages angesprochen. Wenn das so wäre, könnte man bei 3 Monaten Kündigungsfrist zum 30.4.2022 kündigen. Die Kündigung muß dann aber bis zum 3.2.2022 beim Vermieter sein.

Für wie lange wurde denn der Zeitmietvertrag abgeschlossen, läuft der über den 30.4.2022 hinaus ??

Signatur:

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#8
 Von 
Filterkaffee17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vertrag geht bis zum 30.04. und läuft ohne Kündigung aus.
Hat der unterzeichnete Vertrag denn wirklich keine Auswirkung auf mein Mietverhältnis?
Mir war nicht bewusst, dass dieser Punkt nicht erfüllt war, weil man aus dieser Kommunikation meistens ausgenommen wird.

Selbst wenn die Bedingung nicht erfüllt wurde, muss doch der neue Mietvertrag zumindest in gleicher Form gelten, wie bei mir?

Welche Handlungsempfehlung würden Sie mir geben?



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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4618 Beiträge, 555x hilfreich)

Rechtlich hast du keine Möglichkeiten.

Menschlich einfach mal auf den VM zugehen und den Sachverhalt ausloten. Wenn es ganz schlecht für dich läuft, dann wirst du eine Zeit lang zwei Mieten zahlen müssen.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn die Bedingung nicht erfüllt wurde, muss doch der neue Mietvertrag zumindest in gleicher Form gelten, wie bei mir?

Ob oder wie der Vermieter sich mit dem Mietnachfolger einigen ist doch ohne Bedeutung. Sowohl der Vermieter als auch der neue Mieter können auf den Vollzug des Vertrages verzichten.

Entscheident ist was der Vermieter dem jetzigen Nochmieter zugesagt hat. Und das ist doch deutlich zu lesen.
Im Eröffnungsbeitrag steht:
Zitat:
Uns wurde angeboten, dass wir einen Nachmieter vorstellen dürfen, der unsere Laufzeit + ggf. ein paar Monate, übernimmt. Die Bedingung war, dass bis zum Jahresende der Vertrag unterschrieben und die Kaution überwiesen werden sollte.

Dann steht im Beitrag #5plötzlich noch mehr:
Zitat:
Der VM hat uns nur auch als Bedingung der vorfristigen Auflösung aufgetragen, dass Unterschrift und Kaution bei Ihm zum Jahresende eingegangen sein müssen.

Der Vermieter hat für seine Zusage bestimmte Leistungen zur Bedingung gemacht.
Und da die nicht erfüllt wurden, kann ich auch keine Zusage für eine vorfristige Auflösung des Mietvertrages erkennen.

Signatur:

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Filterkaffee17):
Selbst wenn die Bedingung nicht erfüllt wurde, muss doch der neue Mietvertrag zumindest in gleicher Form gelten, wie bei mir?

Wie meinen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Filterkaffee17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir war nicht bewusst wie offensichtlich die Situation ist, danke für eure Rückmeldungen.

Ich bin davon ausgegangen, dass zwischen mir und dem VM konkludent gehandelt wurde, da ich nach dem Stichtag (31.12) Anfragen erhalten habe, ob ich z.B. früher aus der Wohnung gehen kann, damit eine Grundreinigung stattfindet und ich Termine zur Übergabe mit dem VM ausgemacht habe. Zu keinem Zeitpunkt wurde erwähnt, dass Teilbedingungen noch nicht erfüllt worden sind.
Ich war davon überzeugt, dass zumindest eine Rückmeldung stattfinden muss nachdem der Termin verstrichen war, weil ich vom handeln des Vermieters davon ausgegangen bin, dass alle Bedingungen erfüllt sind. Wir sind am 04.01. mit einem Übergabetermin zum 27.01. verblieben, ohne dass mir die ausgebliebene Kautionszahlung gemeldet wurde.

Auch der frühere Auszug (und Anmietung der neuen Whg) haben bei mir unmittelbar Kosten verursacht die ich aufgenommen habe, auf Anfrage des VM. Da diese Anfragen und die Rückmeldungen vom VM nach dem Stichtag stattgefunden haben, bin ich durch das Verhalten von einer vollständigen Erfüllung der ausgemachten Bedingungen ausgegangen.


Zitat (von Filterkaffee17):
Selbst wenn die Bedingung nicht erfüllt wurde, muss doch der neue Mietvertrag zumindest in gleicher Form gelten, wie bei mir?
Ich bin davon ausgegangen, dass beide (Nachmieter u. ich) gleichermaßen für die Vertragserfüllung zuständig sind.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Filterkaffee17):
Bin ich durch die fehlende Kaution nun weiterhin in der Pflicht, auch wenn ein Nachmieter den Vertrag unterschrieben hat?


Ich würde sagen ja.

ABER!!

Zitat (von Filterkaffee17):
Mir wurde zum Jahresanfang signalisiert, dass alles unter Dach und Fach ist, ohne mit mitzuteilen, dass die Kautionszahlung ausgeblieben ist........und die Vermieter fragten nach ob wir evtl 3 Tage früher ausziehen könnten für eine Grundreinigung.


Das schriftlich bekommen?

Falls ja, könnte das ein Ansatzpunkt für Schadenersatz (in höhe der doppelten Miete) sein.

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Im Beitrag #5 liest sich das aber noch ganz anders, nämlich mit der nun schon mehrfach zitierten Bedingung:
Der VM hat uns nur auch als Bedingung der vorfristigen Auflösung aufgetragen, dass Unterschrift und Kaution bei Ihm zum Jahresende eigegangen sein müssen.
Mir wurde zum Jahresanfang signalisiert, dass alles unter Dach und Fach ist, ohne mit mitzuteilen, dass die Kautionszahlung ausgeblieben ist.
Und was soll man sich denn unter "signalisiert" vorstellen, sicher keine ausdrückliche Mitteilung und auch nicht beweisbar.
Man wollte wohl zu gern glauben, was aber eben gerade nicht eingetreten war.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#15
 Von 
Filterkaffee17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und was soll man sich denn unter "signalisiert" vorstellen, sicher keine ausdrückliche Mitteilung und auch nicht beweisbar.
Man wollte wohl zu gern glauben, was aber eben gerade nicht eingetreten war.


Nein, da haben Sie vollkommen ins Schwarze getroffen. Es wurde nicht verschriftlicht, eher "gelebt"
Ich find es sehr irreführend zu handeln als wäre alles wie vereinbart und dann bei der Situation des Rücktritts vom Nachmieter doch auf die Nebenbedingungen verwiesen, die nicht eingehalten wurden.

Die Signale leiten sich aus dem handeln ab (Übergabetermin mit Drittpartei vereinbaren, Anfrage früher aus der Wohnung auszuziehen etc.) und sind m.E. nach ein eindeutiges Handeln im Sinne der Vertragserfüllung nach dem vereinbarten Stichtag.
Die Kommunikation und Haltung des VM sollte doch nach dem Stichtag (ab 01.01 nicht alle Bedingungen erfüllt) nicht so sein, als würde er weiterhin im Sinne der Abmachung handeln.

Wenn ich die Vereinbarung ab dem 01.01 als ungültig sehe, muss mein Handeln diesen Standpunkt doch vertreten und nicht die Vereinbarung weiter verfolgen, Termine vereinbaren und logistische Details mit mir klären.

Ganz am Anfang wollte ich mich mit dem Vermieter einigen, um Kosten zu sparen und im Ergebnis bin ich jetzt bei +350 EUR für die Anmietung der anderen Immobilie.

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4618 Beiträge, 555x hilfreich)

Zitat (von Filterkaffee17):
Ich find es sehr irreführend zu handeln als wäre alles wie vereinbart und dann bei der Situation des Rücktritts vom Nachmieter doch auf die Nebenbedingungen verwiesen, die nicht eingehalten wurden.


Und aus diesem Grund gibt es Papier und Stift, damit man Fakten schafft und für Interpretationen keinen Spielraum hat. Letztendlich hast es ja eigentlich auch geahnt.
Zitat (von Filterkaffee17):
Ganz am Anfang wollte ich mich mit dem Vermieter einigen, um Kosten zu sparen und im Ergebnis bin ich jetzt bei +350 EUR für die Anmietung der anderen Immobilie.


Evtl. findest du ja jemanden, der für ein Wochen dort wohnen möchte?

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