Nachmieter von Nachmieter ohne Vertragsunterschrift

8. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
m652
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter von Nachmieter ohne Vertragsunterschrift

Hallo zusammen, ich habe hier ein etwas kniffligeres Anliegen. Ich bin Ende März in eine 4er WG gezogen. Es gibt dort nur einen einzigen Mietvertrag in dem die 4 Mitglieder als Hauptmieter eingetragen sind und bei Ein- bzw. Auszug wird festgehalten werden Ein- bzw. auszieht. Ich habe mich kurz nach Einzug dazu entschlossen wieder auszuziehen und deswegen kein Dokument davon unterschrieben. (Ich habe 3 Monatsmieten gezahlt). Seit dem 30.05 wohnt eine andere Person (quasi mein Nachmieter) in der WG und hat auch schon für Juni die Miete gezahlt. Letzte Woche war der Termin wo er Dan Nachtrag unterschrieben sollen, hat es allerdings nicht gemacht, da er die Wohnung wohl sehr dreckig vorgefunden hat. Außerdem ist in dem Mietvertrag eine Staffelmiete vorgesehen, was ich vergessen hatte ihm mitzuteilen (sein Mieranteil ist dadurch 13€ höher als von mir angegeben). Er beruft sich nun darauf, dass nie ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist und er deswegen ohne Konsequenzen ausziehen kann. Zur Zeit wohnt er weiterhin in der Wohnung und wird zum Monatsende ausziehen. Wir bemühen uns natürlich einen Nachmieter zu finden, aber falls das nicht klappt muss natürlich jemand für die Miete ab Juli bezahlen. Einer unserer Mitbewohner überweist die Miete gesammelt und würde dann rechtlich gegen denjenigen vorgehen, der ihr das Geld schuldig wäre, wer wäre das denn in diesem Falle? Meine Vorgängerin (die noch im Hauptvertrag steht), ich (der weder im Hauptvertrag steht noch zur Zeit dort wohnt) oder mein Nachmieter, der gerade in der Wohnung mit eigenen Möbeln etc. wohnt aber auch nicht im Hauptvertrag steht?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130999 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von m652):
Ich habe mich kurz nach Einzug dazu entschlossen wieder auszuziehen und deswegen kein Dokument davon unterschrieben. (Ich habe 3 Monatsmieten gezahlt).

Und wann konkret wurde wie genau zu wann konkret gekündigt?



Zitat (von m652):
Außerdem ist in dem Mietvertrag eine Staffelmiete vorgesehen, was ich vergessen hatte ihm mitzuteilen

Warum sollte das Deine Aufgabe sein? Lesen muss er den Vertrag den er vom Vermieter bekommt schon selber.



Zitat (von m652):
wer wäre das denn in diesem Falle?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von m652):
Es gibt dort nur einen einzigen Mietvertrag

Zitat (von m652):
im Hauptvertrag

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von m652):
Meine Vorgängerin (die noch im Hauptvertrag steht)

Und in den restlichen Verträgen steht sie auch noch? Wenn ja, als was?
Hat sie den Mietvertrag beendet? Wenn ja, wie konkret? Ordentlich, konkludent oder ...



Zitat (von m652):
ich (der weder im Hauptvertrag steht noch zur Zeit dort wohnt)

Um einen gültigen Mietvertrag nebst entsprechender Haftung zu erlangen muss man weder im Hauptvertrag stehen noch die Mietsache bewohnen.



Zitat (von m652):
mein Nachmieter, der gerade in der Wohnung mit eigenen Möbeln etc. wohnt aber auch nicht im Hauptvertrag steht?

Um einen gültigen Mietvertrag nebst entsprechender Haftung zu erlangen muss man weder im Hauptvertrag stehen noch die Mietsache bewohnen.
Die Frage die noch zu klären wäre, ob er einen gültigen Mietvertrag nebst entsprechender Haftung hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
m652
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich unklar ausgedrückt. Mit Hauptvertrag meine ich den Vertrag in dem die 4 Bewohner als Hauptmieter eingetragen sind. Das ist der einzige Vertrag der existiert. Weder ich noch meine Vormieterin haben schriftlich gekündigt, da jeweils angedacht war im Übergabeprotokoll zu vermerken, dass der Nachmieter nun in die WG als neuer Hauptmieter einzieht. Meine Vormieterin ist also nach als Hauptmieterin eingetragen.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10037 Beiträge, 2099x hilfreich)

Zitat (von m652):
Mit Hauptvertrag meine ich den Vertrag in dem die 4 Bewohner als Hauptmieter eingetragen sind.


Und wer ist da nun konkret derzeit eingetragen?
Die anderen drei und du?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20444 Beiträge, 7387x hilfreich)

Zitat (von m652):
aber falls das nicht klappt muss natürlich jemand für die Miete ab Juli bezahlen

Na, da werden Juristen ihre Freude haben, den Verhau auseinander zu klamüsern.
In der Außenwirkung ggü. dem Vermieter scheint es mir so, dass die 4 Mieter aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch für die Miete werden gerade stehen müssen - d.h. er kann sich jeden greifen, an sein Geld zu kommen. Das leistet aktuell offenbar der Mieter, der die Miete überweist und den Anteil von den anderen wieder einfordert.
Im Binnenverhältnis scheint bei verschiedenen Beteiligten und offenkundig beim letzten Mieter die Ansicht zu herrschen, dass 'nix unterschrieben' auch keine Verpflichtung bedeutet, insbesondere nicht zur Mietzahlung.. Das ist ein Irrtum.

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#5
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 51x hilfreich)

Dadurch, dass ein Mieter (z.B. Du und die Nachmieterin) eingezogen sind und eine Miete bezahlt haben, ist schon konkludent ein Mietvertrag zustandegekommen, der weiter gilt solange nicht gekündigt (Hinweis: Eine konkludente Kündigung gibt es nicht, die Schriftform und Kündigungsfristen sind hier einzuhalten!)
Mit wem dieser Mietvertrag geschlossen wurde, ist nicht klar. Ich vermute es ist ein Unter-Mietvertrag mit den vier Haupt-Mietern, die im Mietvertrag mit dem Haupt-Vermieter stehen. Oder wer hat Euch die Wohnung vermietet (zugesagt und übergeben)?
Zusätzlich hat dieser konkludente Mietvertrag evtl. ganz andere Konditionen (nämlich die gesetzlich vorgeschriebenen), als der Haupt-Vertrag. Das ist ein Chaos, das jetzt erstmal rechtlich auseinandergesetzt werden müsste.
Insgesamt ist die rechtliche Situation so chaotisch, dass man nur raten kann auf (dann sehr schwierige, langwierige und teure) juristische Diskussionen zu verzichten und stattdessen gemeinsam eine Einigung herbeizuführen, mit der alle leben können.
Außerdem kann man dazu raten, in Zukunft rechtlich klarere und einfachere Konstellationen und Verträge zu wählen.

-- Editiert von User am 9. Juni 2026 10:15

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130999 Beiträge, 41626x hilfreich)

Deiner Vorgängerin , es könnte sein, das bezüglich ihr ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen wurde.
Der Nachfolger hat sich dem schriftlichen Mietvertrag verweigert, womit es mit ihm keinen Mietvertrag gibt.
Du hingegen hast einen ungekündigten und nicht aufgehobenen Mietvertrag.

Ich würde Dich verklagen, weil Du die sicherste Option bist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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