Nachmieterin will nun doch nicht einziehen

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Allison
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Nachmieterin will nun doch nicht einziehen

Folgende Situation.

Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt zum 31.03., ziehe zum 15.03. aus. Vermieter war aber mit Nachmieter ab 15.03. einverstanden.

7 - 8 Personen haben die Wohnung angeschaut, bzw. telefonisch angefragt. Vermieter hat sich für eine Dame entschieden, die nun zum 15.03. einziehen wollte.

Mietvertrag zwischen Vermieter und neuer Mieterin wurde am 06.03. abgeschlossen. Mietbeginn offiziell lt. Mietvertrag 01.04.

Mieterin hat mir am 06.03. halbe Miete für März gegen Quittung in bar bezahlt, da der Vermieter die Miete für März bereits hatte.

Zur einfacheren Abwicklung war der Vermieter einverstanden, dass die Kaution der neuen Mieterin an mich direkt bezahlt wird (ebenfalls gegen Quittung) er wollte meine Kaution dann einbehalten als Kaution für die Nachmieterin.

Ich habe zwei Jahre in der Wohnung gewohnt, Mieterin wollte die Wohnung so übernehmen, wie sie ist, Vermieter war damit einverstanden, deshalb hab ich die Kaution ja auch (zurück)bekommen.

Am 06.03., demselben Tag, an dem der Mietvertrag zwischen Vermieter und Nachmieterin abgeschlossen wurde, ruft die neue Mieterin nun an und sagt, sie könnte die Wohnung ihres Mannes haben. Sie würde also nicht mehr einziehne wollen. Ich solle Ihr das Geld zurück überweisen.

Sie besteht auf Aufhebungsvertrag wegen Irrtums. Im Mietvertrag wurde ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen nicht vereinbart, sie hat 3 Monate Kündigungsrecht.

Vermieter will plötzlich, dass ich die Wohnung renoviere, obwohl ich die Kaution ja bereits zurück habe und er damit einverstanden war, dass die Nachmieterin die Wohnung so übernimmt.

Nachmieterin droht mit Anwalt, wenn ich ihr das Geld nicht zurückbezahle. Vermieter droht mir, den Aufhebungsvertrag mit ihr zu machen, wenn ich die Wohnung nicht renoviere, er will von mir schriftlich, dass ich damit einverstanden bin, dass ich die Wohnung nun noch bis zum 31.03. renoviere.

Das ist für mich unzumutbar, ich fühle mich verarscht.

Ich hatte natürlich allen Nachmieter-Interessenten mittlerweile abgesagt und mind. 3 - 4, die noch angerufen haben, am Telefon mitgeteilt, dass die Wohnung bereits weg wäre. Ein anderer Nachmieter wäre also sicher kein Problem gewesen.

Frage: Bin ich nun verpflichtet, der Nachmieterin die halbe Miete für März zurückzubezahlen und die Kaution, die sie ja eigentlich vom Vermieter nun zu bekommen hätte?

Muss ich die Wohnung renovieren, wenn es für mich eine unzumutbare Härte bedeutet? Zumal der Vermieter das ja nun nur deshalb von mir verlangt, da die Nachmieterin nun die Wohnung nicht haben will?

Ist es nicht so, dass die Nachmieterin jetzt in der Pflicht ist und selbst für einen neuen Nachmieter sogen muss?

Gilt die Bezahlung von Kaution und halber März-Miete in bar gegen Quittung als Vereinbarung/Vertrag?

Sollte sich der Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, muss ich der Nachmieterin dann auch die halbe März-Miete zurück bezahlen? Ich bin mit einer Aufhebung ja nicht einverstanden.

Ich hätte einen auf jeden Fall einen Nachmieter gefunden, innerhalb einer Woche ist mir das aber nicht mehr möglich, zumal ich aus beruflichen Gründen auch gar nicht mehr die Zeit dafür habe.

Vielleicht war ja schon jemand in so einer Situation und kann mir helfen.

Danke

Allison





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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Sollte sich der Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, muss ich der Nachmieterin dann auch die halbe März-Miete zurück bezahlen?


Nö, Euer "Vierzehn-Tage-Vertrag" gilt trotzdem weiter.



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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also ich würde mal das Du Dir um gar nichts Sorgen machen musst.
Du hast ordnungsgemäss gekündigt, die Miete bezahlt und hoffentlich schriftlich dass die Nachmieterin die Wohnung übernimmt.

Will die jetzt net mehr ist das ein Problem zwischen ihr und dem Vermieter mit dem Du nichts zutun hast

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Geld schon erhalten, das ist die optimale Position. Was der Vermieter mit der neuen Mieterin vertraglich regelt, ist allein deren Sache, daraus können sich keine Forderungen an Sie ergeben.

Was die Renovierung betrifft, so ist die entsprechende Klausel im Mietvertrag vermutlich ungültig. Sollte der Vermieter auf dieser Forderung bestehen, empfiehlt sich der Besuch beim Anwalt (wird die Rechtsschutzversichrung vermutlich übernehmen).

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Allison
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten

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