Hallo. Ich hoffe auf eure Hilfe.
Es ist etwas verzwickt:
Ich habe eine Nachmieterin für meine Mietwohnung gesucht, da ich wg Schwangerschaft früher raus wollte. Diese wollte auch meine Einbauküche übernehmen, haben schriftlichen Kaufvertrag gemacht.
Der Vermieter
stimmte zunächst dem Vorhaben mündlich zu.
Nun stellte sich für die beiden heraus, dass Vermieter & Nachmieterin miteinander bekannt sind.
Die Nachmieterin will nun den Preis für die Einbauküche nachverhandeln & mein Vermieter erpresst mich: wenn ich den geringeren Preis nicht akzeptiere, würde er der küchenübernahme nicht zustimmen & ich müsste die Wohnung ohne Küche bei Auszug übergeben.
An wen anders kann ich die Küche ja jetzt auch nicht verkaufen, da die Nachmieterin ja auf den Kaufvertrag bestehen könnte, oder?
Was soll ich denn jetzt machen? Was wäre klug??
Nachmieterin zahlt Küche nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitathaben schriftlichen Kaufvertrag gemacht. :
Und da steht was genau drin?
ZitatDie Nachmieterin will nun den Preis für die Einbauküche nachverhandeln :
Hat sie das irgendwie begründet?
Zitatmein Vermieter erpresst mich: wenn ich den geringeren Preis nicht akzeptiere, würde er der küchenübernahme nicht zustimmen & ich müsste die Wohnung ohne Küche bei Auszug übergeben. :
Der hat in dem Falle gar nichts zu melden.
Aber kann der Vermieter nicht verlangen, dass ich die Wohnung bei
meinem Auszug übergebe wie ich sie übernommen habe? Also ohne Küche? Bin ich verpflichtet diese auszubauen zur Übergabe?
Die Nachmieterin hat das nachverhandeln nicht begründet. Sie sagte, sie hätte das mit dem Vermieter jetzt so nachverhandelt. Ist aber meine Küche!
Im Vertrag steht, dass sie die Einbauküche für Summe x von mir kauft, wenn der Mietvertrag der Wohnung zu Stande kommt.
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ZitatAber kann der Vermieter nicht verlangen, dass ich die Wohnung bei :
meinem Auszug übergebe wie ich sie übernommen habe?
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann - so wie hier - das verlangen erkennbar rechtsmisbräuchlich ist, tendieren die Erfolgsaussichten für den Vermieter gegen 0.
ZitatSie sagte, sie hätte das mit dem Vermieter jetzt so nachverhandelt. :
Na, dann soll der ihr doch das Geld geben ...
Die Gute scheint da einige Grundprinzipien des Vertragsrechts nicht verstanden zu haben.
ZitatIm Vertrag steht, dass sie die Einbauküche für Summe x von mir kauft, wenn der Mietvertrag der Wohnung zu Stande kommt. :
Sicherheitshalber noch die Frage:
War die Übernahme der Küche irgendwie Voraussetzung dass man überhaupt den Kontakt zum Vermieter hergestellt hat ?
Du hast einen von dir und der Nachmieterin unterschriebenen schriftlichen Vertrag über die Übernahme der Küche?
Wenn du die Einbauküche gekauft hast, dann hast du ja sicher einen Kaufvertrag mit diesem du dann nachweisen kannst, dass sie sich in deinem Eigentum befindet.
Was steht in deinem und in dem Vertrag der Nachmietern zum Thema Küche?
Mit den entsprechenden Nachweisen kannst du dann entweder auf die Erfüllung des Vertrags bestehen oder eben die Kühe herausfordern und anderweitig verkaufen.
-- Editiert von ratlose mama am 03.05.2019 09:10
ZitatIm Vertrag steht, dass sie die Einbauküche für Summe x von mir kauft, wenn der Mietvertrag der Wohnung zu Stande kommt. :
Heißt also: Kein Mietvertrag durch die "Nachmieterin" => kein Kauf der Küche?
Ja, im Kaufvertrag haben wir festgehalten, dass dieser nur wirksam bei Anmietung der Wohnung wird.
Vorraussetzung für den Kontakt zum Vermieter war der Kauf der Küche nicht.
ZitatVorraussetzung für den Kontakt zum Vermieter war der Kauf der Küche nicht. :
Dann würde ich gegenüber dem Nachmieter auf dem Kaufvertrag bestehen und notfalls halt rechtliche Schritte einleiten (Mahnverfahren).
Denke nicht, dass der Vermieter hier bei einem nachweislichen Verkauf der Küche an den Nachmieter, verlangen kann, dass diese aus- und dann wieder eingebaut wird.
Wieso das denn? WEM gehört denn die Küche? Welches Recht hat der Vermieter an dieser Küche?Zitatwürde er der küchenübernahme nicht zustimmen & ich müsste die Wohnung ohne Küche bei Auszug übergeben. :
Wieviel würdest du verlieren, wenn du die *Nachverhandlung* akzeptierst?
Die Küche gehört mir und ich möchte diese an die Nachmieterin verkaufen.
Die Küche steht allerdings in der Wohnung des Vermieters und dieser könnte darauf bestehen dass ich die Wohnung zurückgebe wie von ihm bekommen... Ohne Küche.
Darauf besteht er, wenn ich der Nachmieterin nicht mit dem Preis entgegenkomme.
Ob jetzt wirklich ein Mietvertrag zwischen den beiden zu Stande kommt, weiß ich ja auch nicht. Schon gar nicht, was in ihrem Mietvertrag steht.
Die Nachmieterin freut sich einfach, dass der Vermieter mir Druck macht & sie billiger davon kommt. Deshalb antwortet sie nicht.
ZitatWieviel würdest du verlieren, wenn du die *Nachverhandlung* akzeptierst? :
Frage:
Wann willst Du denn ausziehen ?
ZitatOb jetzt wirklich ein Mietvertrag zwischen den beiden zu Stande kommt, weiß ich ja auch nicht. :
D.h. Du weißt auch gar nicht, ob Du überhaupt früher aus dem Vertrag kommst ?
Um wieviel Euro geht es denn? Falls dir eine Grauzone nichts ausmacht:
Geh zu ihr hin und sag ihr unter 4 Augen du stimmst zu, Hauptsache die Küche ist weg. Nach einer angemessenen Frist startest du das Mahnverfahren für den Restbetrag.
Zitat:Die Küche gehört mir und ich möchte diese an die Nachmieterin verkaufen.
Die Küche steht allerdings in der Wohnung des Vermieters und dieser könnte darauf bestehen dass ich die Wohnung zurückgebe wie von ihm bekommen... Ohne Küche.
Darauf besteht er, wenn ich der Nachmieterin nicht mit dem Preis entgegenkomme.
Besser formuliert bzw. das sind die Fakten:
- Der VM besteht darauf, dass die Küche entweder nach deinem Auszug raus ist oder die neue Mieterin sie übernimmt.
- Die neue Mieterin hat die Küche zu dem vereinbarten Preis gekauft (Vertrag) , der Kaufvertrag ist allerdings an das Zustandekommen eines MV geknüpft.
Jetzt gibt es folgende Optionen für dich:
Du bist zu keiner Preisänderung bereit und musst abwarten, ob die Frau den MV trotzdem mit dem VM abschließt:
Wenn nicht, musst du die Küche ausbauen.
Wenn ja, muss die Nachmieterin euren Kaufvertrag erfüllen.
ODER
Du riskierst lieber nicht, dass die Frau wg. der Küche vom MV absieht und kommst ihr preislich entgegen
-- Editiert von HeHe am 03.05.2019 13:13
Mmmh ... sehe ich anders.
Es besteht ein Vertrag mit dem schon vertraglich gebundenen Nachmieter. Der VM kann (und darf) sich hier nicht in den Kaufvertrag einmischen. Er kann mMn auch nicht verlangen, dass die Küche bei Übergabe abgebaut ist, und nur stehenbleiben darf (die Küche), wenn am preis gefrickelt wird.
Haben Sie das schriftlich?
Ich bin immer wieder überrascht wie schwofelig ein Mensch sein kann ...
ZitatOb jetzt wirklich ein Mietvertrag zwischen den beiden zu Stande kommt, weiß ich ja auch nicht. :
Das könnte dann tatsächlich zum Problem werden ...
Bleiben Sie standhaft! Sagen Sie der NM einfach, dass Sie mit derartigen Betrügereien nichts zu schaffen haben, der Vertrag bestehen bleibt. Lassen Sie sich schriftlich geben, dass sie keinen MV macht um die Küche weiter veräußern zu können.
Es ist immer blöde Möbelüernahme an MV zu klöppeln.
ZitatUm wieviel Euro geht es denn? Falls dir eine Grauzone nichts ausmacht: :
Geh zu ihr hin und sag ihr unter 4 Augen du stimmst zu, Hauptsache die Küche ist weg. Nach einer angemessenen Frist startest du das Mahnverfahren für den Restbetrag.
Das würde ich jetzt mal Betrug nennen und sowas hier in einem Rechtsforum anzuraten ist grotesk.
Ich mach's so: ich halte jetzt Mal die Füße still bis nach Wohnungsübergabe & werd nurnoch schriftlich mit Vermieter kommunizieren.
Falls der Vermieter auf den Ausbau der Küche besteht (da ich schon aus Trotz den nachverhandeln Preis nicht akzeptieren werde), baue ich die Küche aus & bringe sie der Nachmieterin wenn sie gezahlt hat.
Notfalls mit Mahnverfahren.
Die Nachmieterin werde ich über den notwendigen Ausbau vorher informieren, das wird ihr bestimmt auch nicht passen & vielleicht spricht sie dann mit dem Vermieter.
Geht so?
Ja.ZitatGeht so? :
Lass uns wissen, was am Ende rauskam.
ZitatGeht so? :
Ja, aber die Küche würde ich nicht ausbauen, einfach abwarten ob der VM bei Übergabe wirklich Theater macht, ich meine das war nen Versuchsballon und der würd dann die Füße still halten.
ZitatGeht so? :
Nein, denn auch das entspricht sicher nicht den vertraglichen Vereinbarungen. Außerdem ergibt es doch wenig Sinn die Küche erst abzubauen und dann nach Einzug der Nachmieterin wieder aufzubauen. Da sollte eine kleine Preisreduzierung das vermutlich geringere Übel sein.
Aber das
wäre auch mein Ansatz. Aber wenn er die verbleibene Küche reklamiert, auf jeden Fall reagieren.Zitatdie Küche würde ich nicht ausbauen, einfach abwarten ob der VM bei Übergabe wirklich Theater macht, ich meine das war nen Versuchsballon und der würd dann die Füße still halten. :
Berry
Aber wenn wir zu Monatsende die Wohnungsübergabe machen, werd ich den Ausbau ja nicht bis Mietende schaffen & müsste dann im schlimmsten Fall noch 1 Monat Miete zahlen?
ZitatAber wenn wir zu Monatsende die Wohnungsübergabe machen, werd ich den Ausbau ja nicht bis Mietende schaffen & müsste dann im schlimmsten Fall noch 1 Monat Miete zahlen? :
Wenn er die Wohnung abnimmt, dann muss er ja auch begründen, warum er noch eine Miete möchte, wo die Wohnung (vermutlich), doch direkt von der neuen Mieterin bezogen wird. Abbauen würde ich die Küche nicht, weder so noch so. Und wenn Sie noch einen Monat Miete zahlen sollen, dann bekommt er auch die Wohnung nicht zurück vor Abllauf der regulären Mietzeit.
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