Nachmieterin zahlt Küche nicht

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachmieterin zahlt Küche nicht

Hallo. Ich hoffe auf eure Hilfe.
Es ist etwas verzwickt:
Ich habe eine Nachmieterin für meine Mietwohnung gesucht, da ich wg Schwangerschaft früher raus wollte. Diese wollte auch meine Einbauküche übernehmen, haben schriftlichen Kaufvertrag gemacht.

Der Vermieter stimmte zunächst dem Vorhaben mündlich zu.

Nun stellte sich für die beiden heraus, dass Vermieter & Nachmieterin miteinander bekannt sind.
Die Nachmieterin will nun den Preis für die Einbauküche nachverhandeln & mein Vermieter erpresst mich: wenn ich den geringeren Preis nicht akzeptiere, würde er der küchenübernahme nicht zustimmen & ich müsste die Wohnung ohne Küche bei Auszug übergeben.

An wen anders kann ich die Küche ja jetzt auch nicht verkaufen, da die Nachmieterin ja auf den Kaufvertrag bestehen könnte, oder?

Was soll ich denn jetzt machen? Was wäre klug??

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
haben schriftlichen Kaufvertrag gemacht.

Und da steht was genau drin?



Zitat (von Schantalle):
Die Nachmieterin will nun den Preis für die Einbauküche nachverhandeln

Hat sie das irgendwie begründet?



Zitat (von Schantalle):
mein Vermieter erpresst mich: wenn ich den geringeren Preis nicht akzeptiere, würde er der küchenübernahme nicht zustimmen & ich müsste die Wohnung ohne Küche bei Auszug übergeben.

Der hat in dem Falle gar nichts zu melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber kann der Vermieter nicht verlangen, dass ich die Wohnung bei
meinem Auszug übergebe wie ich sie übernommen habe? Also ohne Küche? Bin ich verpflichtet diese auszubauen zur Übergabe?

Die Nachmieterin hat das nachverhandeln nicht begründet. Sie sagte, sie hätte das mit dem Vermieter jetzt so nachverhandelt. Ist aber meine Küche!

Im Vertrag steht, dass sie die Einbauküche für Summe x von mir kauft, wenn der Mietvertrag der Wohnung zu Stande kommt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Aber kann der Vermieter nicht verlangen, dass ich die Wohnung bei
meinem Auszug übergebe wie ich sie übernommen habe?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - das verlangen erkennbar rechtsmisbräuchlich ist, tendieren die Erfolgsaussichten für den Vermieter gegen 0.



Zitat (von Schantalle):
Sie sagte, sie hätte das mit dem Vermieter jetzt so nachverhandelt.

Na, dann soll der ihr doch das Geld geben ...
Die Gute scheint da einige Grundprinzipien des Vertragsrechts nicht verstanden zu haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Im Vertrag steht, dass sie die Einbauküche für Summe x von mir kauft, wenn der Mietvertrag der Wohnung zu Stande kommt.


Sicherheitshalber noch die Frage:
War die Übernahme der Küche irgendwie Voraussetzung dass man überhaupt den Kontakt zum Vermieter hergestellt hat ?

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Du hast einen von dir und der Nachmieterin unterschriebenen schriftlichen Vertrag über die Übernahme der Küche?

Wenn du die Einbauküche gekauft hast, dann hast du ja sicher einen Kaufvertrag mit diesem du dann nachweisen kannst, dass sie sich in deinem Eigentum befindet.

Was steht in deinem und in dem Vertrag der Nachmietern zum Thema Küche?

Mit den entsprechenden Nachweisen kannst du dann entweder auf die Erfüllung des Vertrags bestehen oder eben die Kühe herausfordern und anderweitig verkaufen.

-- Editiert von ratlose mama am 03.05.2019 09:10

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Im Vertrag steht, dass sie die Einbauküche für Summe x von mir kauft, wenn der Mietvertrag der Wohnung zu Stande kommt.


Heißt also: Kein Mietvertrag durch die "Nachmieterin" => kein Kauf der Küche?

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#7
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, im Kaufvertrag haben wir festgehalten, dass dieser nur wirksam bei Anmietung der Wohnung wird.
Vorraussetzung für den Kontakt zum Vermieter war der Kauf der Küche nicht.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Vorraussetzung für den Kontakt zum Vermieter war der Kauf der Küche nicht.


Dann würde ich gegenüber dem Nachmieter auf dem Kaufvertrag bestehen und notfalls halt rechtliche Schritte einleiten (Mahnverfahren).

Denke nicht, dass der Vermieter hier bei einem nachweislichen Verkauf der Küche an den Nachmieter, verlangen kann, dass diese aus- und dann wieder eingebaut wird.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
würde er der küchenübernahme nicht zustimmen & ich müsste die Wohnung ohne Küche bei Auszug übergeben.
Wieso das denn? WEM gehört denn die Küche? Welches Recht hat der Vermieter an dieser Küche?

Wieviel würdest du verlieren, wenn du die *Nachverhandlung* akzeptierst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Küche gehört mir und ich möchte diese an die Nachmieterin verkaufen.
Die Küche steht allerdings in der Wohnung des Vermieters und dieser könnte darauf bestehen dass ich die Wohnung zurückgebe wie von ihm bekommen... Ohne Küche.

Darauf besteht er, wenn ich der Nachmieterin nicht mit dem Preis entgegenkomme.

Ob jetzt wirklich ein Mietvertrag zwischen den beiden zu Stande kommt, weiß ich ja auch nicht. Schon gar nicht, was in ihrem Mietvertrag steht.

Die Nachmieterin freut sich einfach, dass der Vermieter mir Druck macht & sie billiger davon kommt. Deshalb antwortet sie nicht.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieviel würdest du verlieren, wenn du die *Nachverhandlung* akzeptierst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Frage:
Wann willst Du denn ausziehen ?

Zitat (von Schantalle):
Ob jetzt wirklich ein Mietvertrag zwischen den beiden zu Stande kommt, weiß ich ja auch nicht.


D.h. Du weißt auch gar nicht, ob Du überhaupt früher aus dem Vertrag kommst ?

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#13
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Um wieviel Euro geht es denn? Falls dir eine Grauzone nichts ausmacht:

Geh zu ihr hin und sag ihr unter 4 Augen du stimmst zu, Hauptsache die Küche ist weg. Nach einer angemessenen Frist startest du das Mahnverfahren für den Restbetrag.

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#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Die Küche gehört mir und ich möchte diese an die Nachmieterin verkaufen.
Die Küche steht allerdings in der Wohnung des Vermieters und dieser könnte darauf bestehen dass ich die Wohnung zurückgebe wie von ihm bekommen... Ohne Küche.

Darauf besteht er, wenn ich der Nachmieterin nicht mit dem Preis entgegenkomme.



Besser formuliert bzw. das sind die Fakten:

- Der VM besteht darauf, dass die Küche entweder nach deinem Auszug raus ist oder die neue Mieterin sie übernimmt.

- Die neue Mieterin hat die Küche zu dem vereinbarten Preis gekauft (Vertrag) , der Kaufvertrag ist allerdings an das Zustandekommen eines MV geknüpft.

Jetzt gibt es folgende Optionen für dich:

Du bist zu keiner Preisänderung bereit und musst abwarten, ob die Frau den MV trotzdem mit dem VM abschließt:
Wenn nicht, musst du die Küche ausbauen.
Wenn ja, muss die Nachmieterin euren Kaufvertrag erfüllen.

ODER

Du riskierst lieber nicht, dass die Frau wg. der Küche vom MV absieht und kommst ihr preislich entgegen




-- Editiert von HeHe am 03.05.2019 13:13

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mmmh ... sehe ich anders.

Es besteht ein Vertrag mit dem schon vertraglich gebundenen Nachmieter. Der VM kann (und darf) sich hier nicht in den Kaufvertrag einmischen. Er kann mMn auch nicht verlangen, dass die Küche bei Übergabe abgebaut ist, und nur stehenbleiben darf (die Küche), wenn am preis gefrickelt wird.

Haben Sie das schriftlich?

Ich bin immer wieder überrascht wie schwofelig ein Mensch sein kann ...

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Ob jetzt wirklich ein Mietvertrag zwischen den beiden zu Stande kommt, weiß ich ja auch nicht.

Das könnte dann tatsächlich zum Problem werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Bleiben Sie standhaft! Sagen Sie der NM einfach, dass Sie mit derartigen Betrügereien nichts zu schaffen haben, der Vertrag bestehen bleibt. Lassen Sie sich schriftlich geben, dass sie keinen MV macht um die Küche weiter veräußern zu können.

Es ist immer blöde Möbelüernahme an MV zu klöppeln.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von NotKluk):
Um wieviel Euro geht es denn? Falls dir eine Grauzone nichts ausmacht:

Geh zu ihr hin und sag ihr unter 4 Augen du stimmst zu, Hauptsache die Küche ist weg. Nach einer angemessenen Frist startest du das Mahnverfahren für den Restbetrag.


Das würde ich jetzt mal Betrug nennen und sowas hier in einem Rechtsforum anzuraten ist grotesk.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich mach's so: ich halte jetzt Mal die Füße still bis nach Wohnungsübergabe & werd nurnoch schriftlich mit Vermieter kommunizieren.

Falls der Vermieter auf den Ausbau der Küche besteht (da ich schon aus Trotz den nachverhandeln Preis nicht akzeptieren werde), baue ich die Küche aus & bringe sie der Nachmieterin wenn sie gezahlt hat.
Notfalls mit Mahnverfahren.

Die Nachmieterin werde ich über den notwendigen Ausbau vorher informieren, das wird ihr bestimmt auch nicht passen & vielleicht spricht sie dann mit dem Vermieter.

Geht so?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Geht so?
Ja.

Lass uns wissen, was am Ende rauskam.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Geht so?


Ja, aber die Küche würde ich nicht ausbauen, einfach abwarten ob der VM bei Übergabe wirklich Theater macht, ich meine das war nen Versuchsballon und der würd dann die Füße still halten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Geht so?


Nein, denn auch das entspricht sicher nicht den vertraglichen Vereinbarungen. Außerdem ergibt es doch wenig Sinn die Küche erst abzubauen und dann nach Einzug der Nachmieterin wieder aufzubauen. Da sollte eine kleine Preisreduzierung das vermutlich geringere Übel sein.

Aber das
Zitat (von AltesHaus):
die Küche würde ich nicht ausbauen, einfach abwarten ob der VM bei Übergabe wirklich Theater macht, ich meine das war nen Versuchsballon und der würd dann die Füße still halten.
wäre auch mein Ansatz. Aber wenn er die verbleibene Küche reklamiert, auf jeden Fall reagieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber wenn wir zu Monatsende die Wohnungsübergabe machen, werd ich den Ausbau ja nicht bis Mietende schaffen & müsste dann im schlimmsten Fall noch 1 Monat Miete zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Schantalle):
Aber wenn wir zu Monatsende die Wohnungsübergabe machen, werd ich den Ausbau ja nicht bis Mietende schaffen & müsste dann im schlimmsten Fall noch 1 Monat Miete zahlen?


Wenn er die Wohnung abnimmt, dann muss er ja auch begründen, warum er noch eine Miete möchte, wo die Wohnung (vermutlich), doch direkt von der neuen Mieterin bezogen wird. Abbauen würde ich die Küche nicht, weder so noch so. Und wenn Sie noch einen Monat Miete zahlen sollen, dann bekommt er auch die Wohnung nicht zurück vor Abllauf der regulären Mietzeit.

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