Hallo!
Wir (mein Freund und ich) müssen aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen und somit auch möglichst schnell einen Nachmieter finden. Regulär geht der Mietvertrag bis zum 01.09.2008 und wir suchen nun Nachmieter bis spätestens 01.08. Nun haben sich schon einige Interessenten gemeldet, allerdings teilte uns der Vermieter später mit, dass wir in unserer Wohnungsanzeige keinen Preis angeben sollen, da er die Wohnung teurer vermieten möchte. Da die Wohnug allerdings schon recht teuer ist, werden wir nun Schwierigkeiten bekommen einen Nachmieter zu finden (letzte Mieterhöhug war außerdem bei unserem Einzug vor 6 Monaten!). Meine Frage daher: Wenn die potentiellen Interessenten nun aufgrund der Mieterhöhung abspringen, sind wir dann weiterhin verpflichtet Nachmieter zu suchen? Das Problem ist auch, dass in den Nebenkosten keine Heizkosten erhalten sind und die Mieterhöhung somit nicht durch steigende Öl- oder Gaspreise zu rechtfertigen ist. Für Antworten wäre wir sehr sehr dankbar!
Nachmietersuche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



1.) Bei einer Neuvermietung ist die Forderung einer höheren Miete keine Mieterhöhung.
2.) Ihr seid sowieso nicht verpflichtet einen Nachmieter zu suchen. Genausowenig wie der Vermieter verpflichtet ist einen Nachmieter zu akzeptieren.
3.) Wenn der VM nicht will, dann müsst Ihr bis zum 1.9 die Miete zahlen.
Ich würde den VM fragen was er als Miete nehmen möchte, damit Ihr den Preis potenziellen Nachmietern nennen könnt.
Es macht sich nicht gut, wenn ihr Eure Miete nennt und der VM will mehr, genausowenig macht es sich gut, wenn Ihr keine Angabe zur Miete macht.
Mal der Reihe nach:
1. Wenn ihr ganz normal fristgerecht mit 3-monatsfrist gekündigt habt, braucht ihr überhaupt keinen Nachmieter suchen, sondern zieht einfach fristgrecht aus.
2. Wenn der Mieter euch aber vorzeitig aus dem Vertrag lässt (ohne es zu müssen), dann kann er auch die Spielregeln vorgeben. Denn scließlich seid ihr an die Kündigungsfrist gebunden.
Daher:
Falls Auszug am Ende der Kündigungsfrist: Suche sofort einstellen !
Falls Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist: Pech gehabt, der Vermieter kann bestimmen was er will (jedenfalls bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Jaaaa, ist ja gut... denken und tippen geht unterschiedlich schnell...
ich meine natürlich "wenn euch der VERmieter früher aus dem Vertrag lässt..."
-- Editiert von justice005 am 23.06.2008 22:46:58
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