Hallo,
ich habe meine Wohnung mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 30 April gekündigt und zwar so:
1. Nachricht per WhatsApp, keine Antwort vom Vermieter, wurde aber als gelesen markiert.
2. Telefonische Kontaktversuche, weil ich fragen wollte ob ich einen Nachmieter
suchen darf.
3. Einschreiben mit Rückschein.
Mein Problem ist, dass ich eine neue Wohnung ab 1. April 2019 habe. Das ist aber dummerweise ein Montag und ich kann das Wochenende vorher nicht einziehen, weil da die neue Wohnung vom Vermieter renoviert werden soll.
Also muss ich zum 6. April umziehen, weil ich Arbeitskollegen als Helfer und ein Firmenfahrzeug bekomme, was aber nur samstags geht.
Würde gerne einen Nachmieter suchen, damit ich nicht im April 2 Wohnungen voll bezahlen muss. Mein Vermieter reagiert aber nicht auf meine Kontaktversuche. Darf ich trotzdem einen Nachmieter suchen, der ab 7. April theoretisch einziehen könnte?
Ich weis ja, dass ich das Einverständnis von meinem Vermieter benötige, aber der stellt sich tot.
Was tun?
Gruß
Nachmietersuche möglich, wenn Vermieter nicht auf Kündigung reagiert?
19. Januar 2019
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Frage vom 19. Januar 2019 | 15:34
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 10x hilfreich)
Nachmietersuche möglich, wenn Vermieter nicht auf Kündigung reagiert?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2019 | 15:40
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat3. Einschreiben mit Rückschein. :
Nur die zählt.
ZitatWürde gerne einen Nachmieter suchen, damit ich nicht im April 2 Wohnungen voll bezahlen muss. Mein Vermieter reagiert aber nicht auf meine Kontaktversuche. Darf ich trotzdem einen Nachmieter suchen, der ab 7. April theoretisch einziehen könnte? :
NEIN! Nur mit Genehmigung des VM und die sollte Ihnen dann auch schriftlich vorliegen!!
#2
Antwort vom 19. Januar 2019 | 16:10
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatDarf ich trotzdem einen Nachmieter suchen, der ab 7. April theoretisch einziehen könnte? :
Es kann dir keiner verbieten dem Vermieter Interessenten die evtl. schon früher mieten können/wollen vorzuschlagen.
Akzeptieren oder darauf reagieren muß der Vermieter aber nicht.
Zitat3. Einschreiben mit Rückschein. :
Wenn dann Einwurfeinschreiben.
Aber auch darauf muß er nicht reagieren.
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#3
Antwort vom 19. Januar 2019 | 16:21
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatWenn dann Einwurfeinschreiben. :
Einschreiben/Rückschein ist auch OK, wenn der VM es angenommen hat und davon ist mal auszugehen, sonst hätte der TE ja was dazu geschrieben.
#4
Antwort vom 19. Januar 2019 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatNEIN! Nur mit Genehmigung des VM und die sollte Ihnen dann auch schriftlich vorliegen!! :
Wieso?
Für die Suche braucht er keine Genehmigung.
Und natürlich kann er auch den theoretischen Einzugstermin nennen.
#5
Antwort vom 19. Januar 2019 | 21:10
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Sie sollten einfach nicht davon ausgehen, dass der Vermieter einen Nachmieter für April akzeptiert und auch nicht für danach. Die meisten Vermieter suchen sich ihre Mieter gerne selber. Aber mit einem Monat doppelter Miete kommt man doch als Mieter ganz gut weg.
#6
Antwort vom 20. Januar 2019 | 10:46
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatSie sollten einfach nicht davon ausgehen, dass der Vermieter einen Nachmieter für April akzeptiert und auch nicht für danach. Die meisten Vermieter suchen sich ihre Mieter gerne selber. Aber mit einem Monat doppelter Miete kommt man doch als Mieter ganz gut weg. :
Sry habe mich da falsch ausgedrückt.
ABER man sollte nicht meinen, dass ein gefundener Nachmieter die Sache dann wuppt. Alles ist davon abhängig, ob der VM diesem auch zustimmt und die Zustimmung kann er ohne Angabe von Gründen verweigern.
Ich würde auch lieber für den Monat April zwei Mieten zahlen (einmal alte einmal neue Wohnung) als mir die Hinterlauferei und den Stress mit dem VM anzutun.
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