Nachmietervereinbarung bindend???

1. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
george.1975
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmietervereinbarung bindend???

Hallo,

wir haben unsere alte Wohnung fristgerecht gekündigt und einen Nachmieter gefunden. Mit diesem Nachmieter haben wir eine Nachmietervereinbarung getroffen die von beiden Seiten unterschrieben wurde. Der Nachmieter hat auch schon den Mietsvertrag unterschrieben, so dass aus meiner Sicht die Nachmietervereinbarung rechtsgültig ist.
Gestern war offizieller Wohnungsübergabetermin zwischen uns(Vormieter), dem Nachmieter und dem Vermieter.
Plötzlich verlangte der Nachmieter die Bezahlung seiner neuen Tapeten. In der Nachmietervereinbarung wurde aber eindeutig festgehalten, dass der Nachmieter alle Malerarbeiten übernimmt und wir nur zwei Decken zu malern haben.
Da in keinerlei Weise(mündlich oder schriftlich) die Bezahlung der neuen Tapeten vereinbart wurde, lehnten wir dieses ab. Daraufhin reagierte der Nachmieter trotzig und sagte, dass wir jetzt alles alleine malern sollen.
Der zuständige Mitarbeiter des Vermieters lehnte daraufhin die Wohnungsübergabe ab und stellte uns eine Frist von einem Monat um alle Malerarbeiten zu erledigen.
Desweiteren strich er die Punkte in der Nachmietervereinbarung durch(zwecks Malerarbeiten durch den Nachmieter) und quittierte dies mit einem "geändert" und seiner Unterschrift.

Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:

1.) Darf der Nachmieter einfach von den Nachmietervereinbarungen abspringen?

2.) Darf der Mitarbeiter des Vermieters einfach in einem Vertrag, der zwischen Vormieter und Nachmieter geschlossen wurde, diese Veränderungen durchführen?

3.) Wie sieht meine rechtliche Lage in dieser Situation aus?

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir kurzfristig einen Rat geben könnten, da ich morgen einen Termin beim Vermieter zu dieser Problematik habe. Hervorragend wäre ein eventueller Hinweis zu Präzedenzfällen, damit ich mich diesbezüglich vorbereiten kann.
Ich bedanke mich vielmals und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

MfG
george.1975

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Grundsätzlich: Irgendwelche internen Vereinbarungen zwischen altem und neuem Mieter (zB wer die fällige Endrenovierung vornimmt) brauchen den Vermieter nicht zu interessieren, solange er nicht auch dieser Vereinbarung beigetreten ist. Sein Vertragspartner ist allein der alte Mieter.

Der Vermieter hat auch kein Recht, in solche Vereinbarungen zwischen altem und neuem Mieter 'hineinzupfuschen'.

Wenn der neue Mieter sich gegenüber dem alten Mieter zu irgendwelchen Arbeiten verpflichtet hat, ist er natürlich daran gebunden. Nötigenfalls muß er dem alten Mieter den entstehenden Aufwand hinterher ersetzen.

Davon abgesehen sollte man, wenn es um vom Vermieter geforderte Schadensbeseitigung oder Renovierungsarbeiten geht, immer genau prüfen, ob man überhaupt zu solchen Arbeiten verpflichtet ist. Möglicherweise löst sich so das Problem sehr schnell von selbst.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 01.11.2006 11:40:22

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#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Zunächst einmal ist zu klären, in welchem Umfang Sie überhaupt zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind. Tapezieren z.B. gehört normalerweise nicht dazu. Am besten posten Sie hier den genauen Wortlaut der Vertragsklausel.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
george.1975
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für Ihre schnellen und aufbauenden Antworten.

Nachfolgend Ausschnitte aus dem Mietsvertrag und der Nachmietervereinbarung.
-------------------------
Auszug Mietsvertrag:

Durchführung der Schönheitsreperaturen bei Beendigung des Mietsverhältnisses

1.) Fällige Schönheitsreparaturen

- das Tapezieren bzw. Anstreichen je nachdem, ob die Wände oder Decken bei Übergabe gestrichen oder tapeziert waren
- Grundreinigung von Böden, insbesondere Teppichböden
- Streichen bzw. Lackieren (...) der Innentüren, aller Holzteile, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie der Fenster und Außentüren
-------------------------

Der Mitarbeiter des Vermieters hat uns folgende Arbeiten aufgetragen:

- alle Räume sind mit Rauhfaser weiß zu übergeben
- alle Einbauten(Elektro, Einbaudecken, usw.) sind zu entfernen. So der Stand seitens des Vermieters.


-------------------------
Auszug Nachmietervereinbarung:

Übernahme von Schönheitsreparaturen:

Der Nachmieter übernimmt den malermäßigen Zustand der nachfolgend aufgeführten Räume:

#
DIE NACHFOLGENDEN PUNKTE WURDEN VOM MITARBEITER DES VERMIETERS IN DER VEREINBARUNG DURCHGESTRICHEN
#
1.) Kinderzimmer(Decke macht der Vormieter)
2.) Schlafzimmer
3.) Küche (Decke macht der Vormieter)
4.) Bad
5.) Wohnzimmer
6.) Flur

Ãœbernahme von Einbauten:

Die nachfolgend, im Eigentum des Vormieters stehenden Einbauten/Objekte übernimmt der Nachmieter und gehen somit in dessen Eigentum über:

1.) Hängeboden im Flur
2.) Bad Einbauschrank und Lamellendecke
3.) Flur Holzdecke
-------------------------

Ich habe leider vergessen, die Styropordecken im Wohnzimmer und Schlafzimmer separat mit anzugeben.
Gehören die zu den Malerarbeiten(durchzuführen vom Nachmieter) dazu oder muss ich hier jetzt doch selber tätig werden?

Ich bedanke mich vielmals für Ihre Hilfe und würde mich über weiteren Rat freuen.

MfG
george.1975

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#4
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo nochmals,

wenn das so wortwörtlich in dem Vertrag steht, dann ist die Klausel ungültig, da starr. Sie würde ja bedeuten, dass in jedem Fall bei Auszug renoviert werden muss, egal in welchem Zustand die Räume sind. Theoretisch könnte der Vermieter verlangen, dass man schon nach einem halben Jahr renoviert! Deswegen sind diese Klauseln lt. BGH-Urteil ungültig.
Mit den Einbauten ist es eine andere Sache, die müssen in der Tat entfernt werden. Wenn sich jedoch der Nachmieter schriftlich bereit erklärt hat, diese zu übernehmen, bist Du meiner Ansicht auch hier aus dem Schneider.

Gruß

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#5
 Von 
george.1975
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat islabonita:
"... wenn das so wortw�rtlich in dem Vertrag steht, dann ist die Klausel ung�ltig, da starr. Sie w�rde ja bedeuten, dass in jedem Fall bei Auszug renoviert werden muss, egal in welchem Zustand die R�ume sind. ..."

beziehst du diese Aussage auf die Nachmietervereinbarung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen?
Ich habe bei diesem Ausschnitt aus der Nachmietervereinbarung noch folgende Passage vergessen:

"... übernimmt den malermäßigen Zustand (...) wie besehen und erbringt während und zum Abschluß des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen (z.B. Tapezieren und Streichen/Weißen) gemäß Mietvertrag."

Mich interessiert an dieser Stelle nun,
1.) Wer ist denn eigentlich für die restlichen Malerarbeiten zuständig? Zumal ich schon teilweise begonnen habe, die Tapeten zu entfernen.
2.) Was ist mit den Styropor-Einbaudecken(Wohnzimmer/Schlafzimmer),
die nicht separat als Einbauten in der Nachmietervereinbarung aufgelistet sind?
3.) Was ist mit Gegenständen(Lampen, Rollos, usw.) die mündlich dem Nachmieter versprochen wurden, aber nicht schriftlich in der Nachmietervereinbarung festgehalten wurden?
(Da ich innerlich auf diese Person einen massiven Frust schiebe, möchte ich so weing wie möglich Federn lassen)

Ich danke für den weiteren Rat

MfG
george.1975

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Fakt ist, das Ihr die Wohnung in dem Zustand zurückgeben müsst, wie Ihr sie übernommen habt, also die Einbauten entfernen müsst.

So wie es aussieht hat der Vertreter des VM bemerkt, daß Ihr Euch mit dem Nachmieter nicht einig seit und verlangt deshalb den urzustand der Wohnung wieder herzustellen.

Dies ist sein gutes Recht, da er mit der Nachmietervereinbarung nichts zu tun hat.

Zu den Schönheitsreperaturen ist zu sagen, daß enn Du natürlich angefangen hast die Tapeten herunterzureissen, Du natürlich jetzt nicht aufhören kannst, weil die Regelung ungültig ist.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Meine Äußerung bezüglich der ungültigen Klausel bezog sich auf den Mietvertrag. Diese Klausel ist so nicht gültig.
Kritisch sehe ich allerdings auch, dass Ihr bereits mit dem Herunterreißen angefangen habt, denn das jetzt so zu lassen, ist heikel.
Ich glaube, ich würde an Eurer Stelle anwaltlichen Rat einholen - vielleicht reicht es ja bereits, diese Anfrage hier über diese Website einem Anwalt zu stellen.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12310.12.2013 16:06:48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

hi ,

hab da ein problem mit den zukunftigen nachmieter! wir wollen aus unsere wohnung ausziehen und haben nachmieter gefunden, und haben erst mündlich vereinbart das wir unsere selbst eingebaute duschkabine - laminat da lassen wollen nathürlich für ein bestimmten fairen preis (kassenbongs ect lagen vor)sie waren damit einverstanden und wollten unbedingt alles so haben wir haben sie weiter empfohlen und bakommen die wohnung schienen sehr zuverlässig zu sein na auf jedenfall gabs ein zweites treffen um alles nochmal zu besprechen was wir auch schriftlich festgehalten haben. Am nächsten tag riefen sie mich an und hat vertrag mündlich gekündigt mit begründung sie hätten sich anders endschieden und wollen das nicht mehr haben wo ich sehr entäuscht war und ihr gesagt habe das wir ein vertrag haben, aber sie sagte sie könnte den vertrag kündigen weil sie 14 tage kündigungs recht hat! stimmt das was kann man da machen habt ihr ein vorschlag

danke im vorau

mfg

Gigi

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
was kann man da machen habt ihr ein vorschlag


Ja, ich habe einen Vorschlag. Eröffne bitte einen neuen, eigenen Thread und trete hier nicht als Trittbrettfahrerin eines 7 Jahre alten Threads auf. Danke!

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3x Hilfreiche Antwort

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