Nachträglicher Eintrag in den Mietvertrag

11. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Reiner Meineke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglicher Eintrag in den Mietvertrag

Hallo....
Ich wohne seit ca. 3 Jahren in einer Mietwohnung. Beim Einzug erlaubte mir mein Vermieter meine Waschmaschine in der Wohnung (Küche) aufzustellen, mit der Bitte diese fachmännisch installieren zu lassen (Rückschlagventil). Jetzt möchte mein Vermieter nachträglich folgende Klausel in meinen Mietvertrag eintragen:

„Nutzung der Waschmaschine in der Wohnung
Da bei Hausschäden, die durch den Waschgang in der Wohnung entstehen, eine Hausratversicherung nicht greift, kommt im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung zum tragen."

Ich besitze eine Hausrat- und eine private Haftpflichtversicherung. Diese Klausel soll dann von meiner Frau und mir unterschrieben werden. Muss ich das akzeptieren? Ich bin doch abgesichert durch meine beiden Versicherungen!

Mit freundlichen Grüßen
Reiner :(

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Klausel kommt mir sinnlos vor, denn so wäre es sowieso. Wenn Sie im Haus einen Schaden verursachen, müssen Sie ihn irgendwie regulieren. Es ist Ihnen auch nicht verboten, gar keine Versicherung damit zu befassen, sondern es aus der Portokasse zu bezahlen. Diese Regelung kann man sich sparen...

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