Nachträgliche Änderung Hausordnung/Putzplan

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
kama1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Änderung Hausordnung/Putzplan

Hallo,

Wir wohnen seid 3 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in dem sowohl Eigentümer als auch Mieter wohnen. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Mietvertrages wurde uns zugesichert dass in dem neuen Gebäude eine Firma putzen wird. Nachdem wir eingezogen sind(neubau), bekamen wir die Hausordnung, welche allerdings erst nach der Unterzeichung des Mietvertrages durch die Eigentümer beschlossen wurde, zugesendet. In dieser wurde geregelt, dass die Mieter nach vorliegendem Putzplan selbst putzen müssen. Allerdings haben einige Mieter und Eigentümer diese Putzaufgaben freiwillig übernommen, da Sie wohl über die Nebenkostenabrechung diese Leitung verrechnet bekommen haben, so dass wir auch nicht putzen mussten.

Jetzt 3 Jahre später haben diese Personen keine Lust mehr zum Putzen und einen willkürlichen Putzplan aufgestellt (die Personen, die den Plan aufgestellt haben, hatten sich bei der Verteilung selbst weniger Aufgaben zugedacht :-)) und kommentarlos ausgehängt. Wir sind allerdings nie gefragt wurden und wir wollen auch zukünftig nicht putzen. Von meinem Vermieter habe ich auch nichts gehört.

Meine Frage, ist diese Änderung und Festlegung des Putzplanes und damit der Hausordung einfach so möglich? Hätte ich der Änderung nicht zustimmen müssen, den immerhin funktionierte es 3 Jahre. Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich diese willkürliche Aufgabenverteilung ignoriere?

Danke im Voraus
Kama1

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Habe ich das jetzt richtig verstanden ?

Die anderen haben für euch 3 Jahre lang mitgeputzt und wollen das jetzt nicht mehr ?

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

...lies mal in deinem vertrag nach. in meinem heißt es sinngemäß, dass die verwaltung den putzdienst durch dritte machen lässt, wenn ich dem putzdienst nicht nachkomme, und zwar zu meinen lasten.
natürlich kann ich meinen teil auch erfüllen, wenn ich meinerseits eine putzkraft anheuere.

-- Editiert von blaubär49 am 17.04.2007 13:10:25

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kama1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

zur Frage Mortinghale,

mitgeputzt, ist nicht ganz korrekt, es wird wohl über die nebenkostenabrechung mit allem Parteien verrechnet, diejenigen die geputzt haben, haben in den Nebenkosten diese Leistung angerechnet bekommen, die anderen wie z.B. wir haben dafür etwas bezahlen müssen(Verrechnung über Nebenkosten). Es war damit ähnlich geregelt wie mit einem bezahlten Putzdienst.

zu blaubär49:
In meinem Mietvertrag steht garnichts zum Thema putzen, es wird nur auf die Hausordnung verwiese, welche den Putzdienst regelt. Darin steht allerdings nichts.

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
kama1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

antwort zu Blockwart:

Danke für deine Antwort. Ich habe mich allerdings nicht widersprochen, das "nichts in der Hausordnung steht", bezog sich allein auf die Konsequenzen beim nicht Einhalten des Putzplanes, siehe Frage/Antwort von blaubär49.

Die Frage die sich für mich stellt ist allerdings, ob eine Änderung des Putzplanes, welcher seit drei Jahren geregelt gewesen ist, einer Änderung der Hausordnung gleichkommt und somit zustimmungspflichtig wäre.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ bolckwart > die eigentümer haben beschlossen, dass ...

@ kamal

da habe ich dann doch meine zweifel, dass einerseits der mietvertrag die hausordnung als vertragsgegenstand mit einbezieht, dann aber eine änderung der hausordnung einseitig möglich sein soll. die hausordnung wäre in meiner sicht sozusagen das kleingedruckte, das keine unerwarteten pflichten auferlegen dürfte (die abschließende beurteilung trau ich mir aber nicht zu).
da der vertrag dich nicht zum putzen verpflichtet, wärest du davon befreit.

stellt sich aber die frage, was zu den nebenkosten im vertrag steht. wenn putzdienste dort aufgeführt sind, bist du verpflichtet, deinen teil zu zahlen - wenn geputzt wird. ein bisschen vertrackt, möglicherweise.



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#8
 Von 
kama1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

blaubär49 danke für deine Antwort

Im Mietvertrag steht unter Nebenkosten die Position: Hausmeister und Reiniungspersonal - errechnet nach Miteigentumsanteil

Im Mietvertrag steht unter §26 Hausordnung

„Eine separate Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und als Anlage beigefügt. „

Und da liegt meines Erachtens auch der Knackpunkt, den der Putzplan ist Bestandteil der Hausordnung und damit nach meinem Verständnis nicht ohne weiteres willkürlich durch einige Eigentümer ohne Zustimmung, auch der Mieter, zu ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... soeben gefunden:

*Das Recht aufs Putzen!
Vermieter darf nicht auf Kosten der Mieter plötzlich Reinigungsprofis beauftragen.

Kein Mieter wird besonders wild darauf sein, im regelmäßigen Turnus das Treppenhaus und die Flure zu kehren und zu putzen. Doch dieser, meist in der Hausordnung festgelegte Gemeinschaftsdienst, erspart zumindest die Kosten für Putzfrau oder Reinigungsfirma. Ein Vermieter kann dies nach Auskunft der Landesbausparkasse (LBS) nicht eigenmächtig ändern. Dieser Meinung ist das Amtsgericht Frankfurt/Oder. In einem Zivilprozess war es darum gegangen, dass ein Vermieter plötzlich und ohne Rücksprache mit den Mietern eine Firma mit dem Putzen beauftragt hatte. Die Kosten dafür wollte er anschließend auf die Hausbewohner umlegen. Die weigerten sich und verwiesen darauf, dass der Mietvertrag nicht geändert worden sei und man sie glatt übergangen habe. Eine Bezahlung komme deswegen nicht in Frage. Das Amtsgericht schloss sich der Ansicht an. Es gebe nicht nur eine Pflicht des Mieters zum Treppenhausputz, sondern auch ein Recht darauf, dies selbst zu tun (Aktenzeichen 2.2 C 1295/96).*

Quelle: LBS

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Schon klar, hier liegt der Fall aber umgekehrt.

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