Nachträgliche Forderung für Kühlschrank nach Auszug

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
FiffyWax
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Forderung für Kühlschrank nach Auszug

Guten Abend
Zu folgender Sachlage bräuchte ich bitte eure Meinung:

Nach unserem Auszug haben wir heute erfahren, dass unser ehemaliger Vermieter uns den Einbaukühlschrank in Rechnung stellen möchte.

Es handelt sich um einen mehr als 10 Jahre alten, qualitätslosen, Einbaukühlschrank. Ein Fach ist teilweise abgebrochen. War schon beim Einzug so... aber versuch das mal zu beweisen. Und der Griff des Kühlfachs ist abgebrochen. Das geht auf unsere Kappe.

Wie gesagt, was da für eine Forderung kommt, weiß ich noch nicht. Die Frage ist bis zu welcher Höhe müssen wir Kosten akzeptieren?

Wenn er einen neuen 300 Euro Einbaukühlschrank besorgt, müssen WIR die kompletten Kosten tragen?
Oder können wir auch einen gebrauchten Kühlschrank für 50 Euro besorgen?
Wenn der Vermieter was besseres haben möchte dann muss er die Differenz tragen?

Bitte um eure Meinungen.

Vielen Dank.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nach vorzunehmenden Abzug neu für alt ... würde (Moment ich schau mal in die Karten .... ) der Anspruch des VM genau bei ... 0 Euronen liegen ...

Also ruhig Blut ;-)

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Gibt es im Auszugprotokoll da keinen Hinweis darauf? Da muß doch festgehalten werden, was an Mängeln noch offen ist und ob und wie dem abgeholfen wird.

Ist das nicht geschehen, ist es vom Tisch. Im Nachhinein, aber Hallooooo - No way.

Nö, würde ich nicht zahlen. Soll doch der ehem. Vermieter erst einmal beweisen, daß ihr in der Pflicht seid. Wenn da was kommen sollte, die Forderung schriftlich und nachweislich des Empfangs widersprechen.



-- Editiert von Spejbl am 21.03.2019 17:49

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#3
 Von 
FiffyWax
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Bei der Schlüsselübergabe wurde nichts bemängelt (es wurde auch nicht in den Kühlschrank geguckt). Auch haben wir bereits die gesamte Kaution zurück.

Dennoch möchten wir natürlich gut in Erinnerung bleiben.
Sollte er sich tatsächlich melden dann bieten wir ihm höchstens 50 Euro an...

Danke euch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von FiffyWax):
Sollte er sich tatsächlich melden dann bieten wir ihm höchstens 50 Euro an...


Eigentlich müssten Sie nix zahlen, wenn der Kühlschrank tatsächlich 10 Jahre alt war.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FiffyWax
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag
Leider haben wir jetzt doch Post vom ehemaligen Vermieter erhalten.
Und zwar kam gestern die Nebenkostenabrechnung für 2018. Nur diese ist auch im Anschreiben erwähnt gewesen. Dahinter befand sich einfach noch eine Rechnung (selbst ausgestellt) für den Einbaukühlschrankwechsel. Verschickt wurde alles per normalem 0,70 Euro Brief.

Rechnung kann ich nicht hochladen aber hier die Posten aufgeschlüsselt inkl. MwSt:
Entsorgung Altgerät 29,75 €
Bomann KS 7230 214,20 €
Monteur + Helfer 2,25 Std 219,56 €


Wie oben schon erwähnt, wir wohnten 7,5 Jahre in der Wohnung. Hatten schon damals diesen Kühlschrank übernommen, der zu der Zeit bereits gebraucht und nicht mehr der neuste war. Der Kühlschrank wird somit schon mehr als 10 Jahre alt gewesen sein.
Defekt ist/war er ebenfalls bei uns nicht, einfach nur alt.

Und dann noch die Tatsache, dass es diesen Kühlschrank online für ca. 150 Euro inkl. Altgerätemitnahme gibt. Und dass zusätzlich 220 Euro für den Einbau berechnet werden. Und das alles ohne Belege/Nachweise.

Wie sollten wir vorgehen?

Einfach ignorieren? Die Rechnung kam schließlich lose mit der Nebenkostenabrechnung 2018 und ist im Anschreiben gar nicht erwähnt. Und verschickt im normalen Brief ohne Nachweis.

Dann noch das Rechnungsdatum vom 01.03.. Rechnung aber erst am 27.04. erhalten. (Wobei dieser "Mangel" erst um den 20.03. herum beim Vermieter durch den neuen Mieter angezeigt wurde. Somit hat er das Rechnungsdatum rückwirkend auf den 01.03. abgeändert.

Das alles erweckt für mich den Eindruck als versucht er mal sein Glück ob wir so blöd sind und das zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von FiffyWax):
Das alles erweckt für mich den Eindruck als versucht er mal sein Glück ob wir so blöd sind und das zahlen


Nun ja, versuchen kann man es ja mal ;) ..

Haben Sie eine Nachzahlung bezgl. der NK oder ein Guthaben? Auf den Rechnungs-Zettel würde ich - erst einmal - nicht reagieren.

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#7
 Von 
FiffyWax
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die NK haben wir eine Nachzahlung, die wir auch natürlich bezahlen werden. Diese ist auch "sauber" ohne versteckte Aufpreise für Kühlschränke etc..

Ansonsten sind wir quitt, da wir unsere Kaution zurückbekommen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von FiffyWax):
Ansonsten sind wir quitt, da wir unsere Kaution zurückbekommen haben.


;) so ist recht, mag sich Ihr Ex-VM damit rumquälen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120263 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nach vorzunehmenden Abzug neu für alt ... würde (Moment ich schau mal in die Karten .... ) der Anspruch des VM genau bei ... 0 Euronen liegen ...

Zitat (von AltesHaus):
Auf den Rechnungs-Zettel würde ich - erst einmal - nicht reagieren.

Volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von FiffyWax):
Monteur + Helfer 2,25 Std 219,56 €


Da war aber jemand äußerst mutig bei der Schätzung der Stundensätze.
"Normal" wären hier rund 65€ für den Monteur und nicht 97,50 € für Monteur und Helfer, wobei auch die Zeitangabe sehr "optimistisch" ist.

Zitat (von AltesHaus):
Auf den Rechnungs-Zettel würde ich - erst einmal - nicht reagieren.


Jop.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von FiffyWax):
Dennoch möchten wir natürlich gut in Erinnerung bleiben.


Warum wollt ihr das? Große Gesellschaft, die man in absehbarer Zeit noch mal braucht? Dann ist klären vielleicht besser als totstellen.
Braucht ihr den EX VM hingegen sicher erstmal nicht mehr => ignore!

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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