Nachträgliches Abändern des Übergabeprotokolls

11. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go643998-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliches Abändern des Übergabeprotokolls

Hallo zusammen,
Eine Bekannte steht vor folgendenen Problemen mit dem Vermieter:
Die Bekannte und der Vermieter haben alle ein Übergabeprotokoll unterschrieben, welches besagt dass die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde. Nun kam ein Brief welcher Besagt dass ein Teil des Geldes vom Kautionskonto einbehalten wird weil die Fugen im Bad schimmeln. Ist das so einfach rechtens nachdem alle Parteien das Übergabeprotokoll unterschrieben haben?

Problem 2:
Sie haben ca 28 Monate in der Wohnung gewohnt und nie eine Nachzahlung tätigen müssen, bzw nie eine Abrechnung bekommen. Nun behält er sich ca 350€ an Nebenkostennachzahlung vom Kautionskonto ein.
Diese Nachzahlung stand aus 2021 und das fällt ihm nun nachdem sie ausgezogen sind ein. Außerdem ist das keine offizielle Nebenkostenaufzählung sondern einfach nur eine Tabelle mit paar Zahlen. Desweiteren behält er sich ca 400 bis 500€ ein (er hat keine genauere Zahl genannt) um weitere Nachzahlungen vorzubeugen.

Allgemein muss man sagen dass er nie von sich hören lässt seitdem der Auszug fest steht. Kommunikation gleich null. Auf Fragen und Anrufe wird nicht geantwortet.

Freue mich über paar gute Antworten und Ratschläge :) Vielen Dank!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116172 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von go643998-46):
Ist das so einfach rechtens nachdem alle Parteien das Übergabeprotokoll unterschrieben haben?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Man müsste schon den Wortlaut kennen, um sinnvoll darüber diskutieren zu können.



Da darüber
Zitat (von go643998-46):
Nachträgliches Abändern des Übergabeprotokolls

noch gar kein Wort verloren wurde, wären auch ein paar Details dazu interessant.



Zitat (von go643998-46):
Diese Nachzahlung stand aus 2021 und das fällt ihm nun nachdem sie ausgezogen sind ein. Außerdem ist das keine offizielle Nebenkostenaufzählung sondern einfach nur eine Tabelle mit paar Zahlen.

Dann dürfte das wohl rechtlich nicht haltbar sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von go643998-46):
Nun kam ein Brief
NUN? Wann wurde das Übergabeprotokoll geschrieben, wann wurde ausgezogen und wann kam der Vermieterbrief?
Was genau steht in dem Brief? Den Wortlaut bitte.
Zitat (von go643998-46):
Ist das so einfach rechtens
Manche VM schreiben einfach, was sie meinen...
Was wurde denn damals im Mietvertrag über NK/BK und Abrechnungen vereinbart?
Zitat (von go643998-46):
Desweiteren behält er sich ca 400 bis 500€ ein (er hat keine genauere Zahl genannt) um weitere Nachzahlungen vorzubeugen.
Hä? Wieso vorbeugen? Erstmal sollte er über 2022 abrechnen, damit man lesen kann, ob Nachzahlungen zu leisten sind.

Wie hoch war denn damals bei Einzug die Kaution?

Zitat (von go643998-46):
Auf Fragen und Anrufe wird nicht geantwortet.
Wurde der VM schon angeschrieben?? Wann?
Wohnte der Vermieter im gleichen Haus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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