Hallo Liebes 123Forum,
seit über 2 Monaten versuche ich erfloglos mit meiner Wohnungsgesellschaft in Kontakt zu treten.
Vor genau 9 Wochen erfolgte die erste Kontaktaufnahme meinerseits, da ein Mieterwechsel in der WG bevorstand. Außerdem wurden zeitgleich alle relevanten Unterlagen des neuen Mieters (Perso, Gehaltsnachweis, Schufa, Mieterselbstauskunft, HV, Kündigung vorheriger Mitbewohnerin) der Gesellschaft per Email übermittelt. Die WG besteht aus 2 Personen, die beide als Hauptmieter im Vertrag vermerkt sind. Seit dem Einzug vor 3 1/2 Jahren ist dies nun der 2 Nachtrag, aufgrund eines Mieterwechsels.
Bis zum heutigen Tage werde ich bei jeglicher Nachfrage (telefonisch, Email, Brief) bezüglich des ausstehenden Nachtrags darauf vertröstet, dass sich dieser in Bearbeitung befindet. Auch ein Einschreiben von letzter Woche konnte bisher keine positive Rückmeldung herbeiführen. Meine Mitbewohnerin ist nun vor 16 Tagen in die gemeinsame Wohnung eingezogen und muss somit zeitnah Ihren Wohnsitz bei der Gemeinde ändern lassen, da sonst Strafzahlungen bei einer Verspätung drohen.
Welche Mittel haben ich als Mieter, wenn der Eigentümer sich weder um den (vorzeitig angekündigten) Nachtrag noch die benötigte Wohnungsgeberbestätigung kümmert?
Ich wäre um eine Rückmeldung & ggf. Handlungsempfehlung sehr dankbar!
Michelle
Nachtrag zum Mietvertrag - Eigentümer reagiert nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wurde dieses Vorgehen vorher mit der Wohnungsgesellschaft abgestimmt?
Wenn Sie beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, kann nicht einer den Vertrag kündigen. Die Wohnungsgesellschaft könnte einen Hauptmieter aus dem Mietvertrag entlassen, muss es aber nicht. Und selbst wenn sie hier zustimmt, muss sie keinesfalls einem neuen Hauptmieter zustimmen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Um das Vorgehen mit dem Eigentümer abzuklären wurde knapp 2 Monaten vor Einzug der geplante Mieterwechsel diesem angezeigt - worauf lediglich immer wieder auf Nachfrage mitgeteilt wurde dass der Vorgang in Bearbeitung sei. Wir sind demnach genau so vorgegangen wie beim ersten Nachtrag vor 2 Jahren, der allerdings innerhalb einer Woche abgehandelt wurde. Wenn der Eigentümer sich nicht meldet und die Miete jedoch gezahlt werden soll, wie soll man dann Vorgehen? Alleine wäre es mir nicht möglich die Miete zu tragen. Auch gibt es keinen ersichtlichen Grund warum er dem Wechsel nicht zustimmen sollte - Schufa und Gehaltsnachweise sind einwandfrei.
Danke im Voraus
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ZitatAuch gibt es keinen ersichtlichen Grund warum er dem Wechsel nicht zustimmen sollte :
Der Vermieter braucht auch keinen Grund ... der kann einfach ablehnen. Z.B. weil es ihm zu viel Aufwand ist.
Und dass Sie die Miete nicht alleine tragen können, interessiert den Vermieter auch nicht. Sie haben mit Ihrem Mitmieter den Mietvertrag unterschrieben und sind mit diesem gesamtschuldnerisch haftbar. Heißt: der Vermieter kann sich aussuchen, bei welchem der beiden Mieter er sich seine gesamte Miete holt. Heißt im Moment z.B. auch, dass der Vermieter an den noch im Mietvertrag stehenden zweiten Hauptmieter herantreten und die Miete verlangen kann. Und der zweite Mieter hat keine Chance, sich dagegen zu wehren.
Moin, besteht die Möglichkeit, dass du persönlich dort mal aufschlägst?Zitatseit über 2 Monaten versuche ich erfloglos mit meiner Wohnungsgesellschaft in Kontakt zu treten. :
Achja, 16 Tage sind noch keine Zeit.ZitatMeine Mitbewohnerin ist nun vor 16 Tagen in die gemeinsame Wohnung eingezogen und muss somit zeitnah Ihren Wohnsitz bei der Gemeinde ändern lassen, da sonst Strafzahlungen bei einer Verspätung drohen. :
ZitatVor genau 9 Wochen erfolgte die erste Kontaktaufnahme meinerseits, da ein Mieterwechsel in der WG bevorstand. :
Alles Hauptmieter oder nur einer, wenn nur einer, wer?
Zitat:Moin, besteht die Möglichkeit, dass du persönlich dort mal aufschlägst?Zitatseit über 2 Monaten versuche ich erfloglos mit meiner Wohnungsgesellschaft in Kontakt zu treten. :
Hallo Anami,
Ja, das wollte ich nun kommende Woche in Angriff nehmen. Wobei die Gesellschaft explizit sagt, dass persönliche Termine nur mit vorheriger Vereinbarung möglich sind. Werde dennoch mein Glück versuchen
Ganz ehrlich.
Nur weil einmal ein Nachtrag zum MV gemacht worden ist, ergibt sich daraus doch kein Rechtsanspruch für die Zukunft.
Ich würde verbal mal etwas zurückrudern und darüber nachdenken wie ich dem Vermieter jetzt verkaufe das eine Person ohne Genehmigung des Vermieters zugezogen ist.
ZitatWelche Mittel haben ich als Mieter, wenn der Eigentümer sich weder um den (vorzeitig angekündigten) Nachtrag noch die benötigte Wohnungsgeberbestätigung kümmert? :
Der Eigentümer ist weder für den Nachtrag noch die Wohnungsgeberbestätigung zuständig. Damit muss man sich an den Vermieter oder an den von ihm benannten Bevollmächtigten wenden.
Der Vermieter hat dem neuen Mieter noch nicht zugestimmt, ich sehe da auch keine Rechtsgrundlage ihn zur Zustimmung zu zwingen.
Mit etwas Pech darf man dann dem Vermieter das expedieren des unerwünschten Neumieters bezahlen.
Und je nachdem was man dem hoffungsvollen Neumieter alles kommuniziert hat, darf man auch dem noch Schadenersatz zahlen.
Ich würde da den Ball erst mal ganz flach halten, bevor der Schuß nach hinten losgeht.
-- Editiert von Harry van Sell am 17.11.2018 17:58
...und was genau hindert einen daran, den Termin vorher zu vereinbaren?ZitatJa, das wollte ich nun kommende Woche in Angriff nehmen. Wobei die Gesellschaft explizit sagt, dass persönliche Termine nur mit vorheriger Vereinbarung möglich sind. Werde dennoch mein Glück versuchen :
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