Hallo,
ich bin Mieterin einer großen Wohnbaugesellschaft, deren Wohnungen vor einigen Jahren von einer amerikanischen Firma übernommen wurden und daher wegen verschiedener Vorkommnisse in Verruf geraten ist.
2005 erhielt ich also von dieser Gesellschaft einen Nachtrag zu meinem Mietvertrag, der wie folg lautet:
"Der Vermieter/Das Wohnungsunternehmen verpflichtet sich gegenüber dem Mieter keine Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
oder wegen Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB
zu erklären, die vor dem Ablauf des 30.09.2014 wirksam würde. Dieser Verzicht gilt auch für Personen, welche mit dem Mieter in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, sofern sie kraft Gesetztes in das Mietverhältnis eintreten. Für alle anderen Rechtsnachfolger des derzeitigen Mieters gilt dieser Verzicht nicht."
Wenn der Vermieter die Wohnung, in der ich wohne nun verkauft, kann man mich dann wegen Eigenbedarfs kündigen?
Diese Wohnungsbaugesellschaft ist meiner Meinung nach nur auf Profit aus und es wird nur das Allernötigste an den Häusern instandgesetzt. Daher mache ich mir schon so meine Gedanken, wie es weitergeht.
Vielen Dank schon einmal.
Sandra
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Nachtrag zum Mietvertrag - Kündigungsverzicht - gilt das auch für neuen Vermieter?
31. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 31. März 2013 | 19:36
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachtrag zum Mietvertrag - Kündigungsverzicht - gilt das auch für neuen Vermieter?
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#1
Antwort vom 31. März 2013 | 21:51
Von
Status: Schlichter (7591 Beiträge, 5081x hilfreich)
Meiner Meinung nach könnte ein neuer Vermieter das wohl nicht, da er in den bestehenden Mietvertrag eintreten würde, dessen Bestandteil dieser Kündigungsverzicht ist.
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#2
Antwort vom 31. März 2013 | 22:23
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 109x hilfreich)
Eine Eigenbedarfskündigung durch den möglichen Käufer wäre erst zum 30.09.2014 möglich.
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#3
Antwort vom 31. März 2013 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (109528 Beiträge, 38317x hilfreich)
Ein Käufer tritt in alle vertraglichen Vereinbarungen des Alt-Vermieters mit dem Mieter ein.
quote:
Diese Wohnungsbaugesellschaft ist meiner Meinung nach nur auf Profit aus
Das ist korrekt wie man an diversen Berichten der leidgeprüften Mieter nachlesen kann.
quote:
und es wird nur das Allernötigste an den Häusern instandgesetzt
Sonst kommt halt kein Profit.
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