Nachtrag zum Mietvertrag - Kündigungsverzicht - gilt das auch für neuen Vermieter?

31. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sandra72123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachtrag zum Mietvertrag - Kündigungsverzicht - gilt das auch für neuen Vermieter?

Hallo,

ich bin Mieterin einer großen Wohnbaugesellschaft, deren Wohnungen vor einigen Jahren von einer amerikanischen Firma übernommen wurden und daher wegen verschiedener Vorkommnisse in Verruf geraten ist.

2005 erhielt ich also von dieser Gesellschaft einen Nachtrag zu meinem Mietvertrag, der wie folg lautet:

"Der Vermieter/Das Wohnungsunternehmen verpflichtet sich gegenüber dem Mieter keine Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder wegen Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu erklären, die vor dem Ablauf des 30.09.2014 wirksam würde. Dieser Verzicht gilt auch für Personen, welche mit dem Mieter in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, sofern sie kraft Gesetztes in das Mietverhältnis eintreten. Für alle anderen Rechtsnachfolger des derzeitigen Mieters gilt dieser Verzicht nicht."

Wenn der Vermieter die Wohnung, in der ich wohne nun verkauft, kann man mich dann wegen Eigenbedarfs kündigen?

Diese Wohnungsbaugesellschaft ist meiner Meinung nach nur auf Profit aus und es wird nur das Allernötigste an den Häusern instandgesetzt. Daher mache ich mir schon so meine Gedanken, wie es weitergeht.

Vielen Dank schon einmal.

Sandra

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Eine Eigenbedarfskündigung durch den möglichen Käufer wäre erst zum 30.09.2014 möglich.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Ein Käufer tritt in alle vertraglichen Vereinbarungen des Alt-Vermieters mit dem Mieter ein.



quote:
Diese Wohnungsbaugesellschaft ist meiner Meinung nach nur auf Profit aus

Das ist korrekt wie man an diversen Berichten der leidgeprüften Mieter nachlesen kann.



quote:
und es wird nur das Allernötigste an den Häusern instandgesetzt

Sonst kommt halt kein Profit.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.703 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen