Nachtrag zum Mietvertrag

25. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
silke1976k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtrag zum Mietvertrag

Hallöchen, ich hoffe man kann mir bei folgender Frage weiterhelfen.
2004 habe ich mit meinem EX-Partner eine Wohnung bezogen.
Im März 2007 wurde das Wohnobjekt verkauft und ein neuer Vermieter trat in Kraft. Nun ist es so das mein EX-Partner als 2. Mieter aus dem Vertrag treten möchte und kann. Der neue Vermieter ist eine Immobilienmanagment AG und Wohnungsprivatisierung, diese will die Wohnungen bis Ende 2009 alle verkaufen. Nun meine eigentliche Frage. Ich habe nun einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag erhalten in dem ich als alleinige Hauptmieterin mit allen Rechten und Pflichten des seit Mai 2004 bestehenden Mietverhältnis fortführe.
Nun die 2 Sätze die ich leider nicht verstehe:
ALLE ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN DES MIETVERTRAGES VOM xx.xx.2004 BLEIBEN VOLL INHALTLICH IN KRAFT, SOFERN SIE NICHT DURCH DIESEN NACHTRAG AUFGEHOBEN WERDEN.

BEIDE VERTRAGSPARTEIEN VERZICHTEN AUSDRÜCKLICH AUF EINE KÖRPERLICHE VERBINDUNG DIESES NACHTRAGES MIT DEM HAUPTMIETVERTRAG.

???
Was bedeutet das für mich?
Die neue Eigentümerfirma ist mehr als dubios und versucht die Mieter in den Häusern mit aller Macht rauszuekeln. Daher meine Unsicherheit.
Ferner steht in dem Nachtrag zum bestehenden Hauptmietvertrag nicht meine genaue Hausnummer. Sondern nur: Die Vertragspartner haben mit Datum vom xx.xx.2004 einen Mietvertag über die Mietfläche Nr.XY(neu) im Objekt Musterstrasse 120-138 in Musterstadt, geschlossen.
Ich wohne allerdings in Hausnummer 130.
Sollte das nicht korrekt angegeben sein?
Ich frage lieber 3 mal nach, als einmal bei diesem dubiosen Verein eine Unterschrift zu leisten.

Ich wäre sehr dankbar um Aufklärung.

Lieben Gruß
Silke :)

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

a) ist ein bisschen verkurvt, heißt aber eben dies, dass es ein nachtrag ist, der regelt, dass du jetzt der alleinige mieter bist, und dass der alte mv im übrigen weiter gilt.

b) bedeutet, dass du einen nachtrag bekommst, also ein eigenes stück papier, nicht aber einen kompletten neuen mv, in den die veränderungen eingearbeitet würden.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die neue Eigentümerfirma ist mehr als dubios und versucht die Mieter in den Häusern mit aller Macht rauszuekeln.

Dann scheinen die ja von ihrem eigenen Business nicht allzuviel zu verstehen.

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#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wirklich sehr dubios, dieser VM.

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Volker,

deshalb hätte der Weg doch eigentlich

'wenn einer geht, gehen alle'

hilfsweise

'erst Umwandlung, dann vollkommen neuer Vertrag für Silke'

gelautet, oder nicht ?

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#7
 Von 
silke1976k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Es geht um insgesamt 800 Wohnungen die nach und nach in Eigentum umgewandelt werden. Direkt zu Beginn des Eigentümerwechsels kam eine saftige Mieterhöhung auf uns Mieter zu. Es bildete sich eine Interessengemeinschaft der Mieter die der Mieterhöhung nicht zugestimmt haben. Es wurde in Funk, TV und Medien darüber berichtet. Ein "Krieg" zwischen Mietern und Vermieter begann. Vermieter verklagte die Mieter und zog letzte Woche(nur) teilweise die Klagen aufgrund formaler Fehler in der Klageschrift zurück. Die sogenannten "Premiumwohnungen" und die Wohnanlage selbst weisen erhebliche Mängel auf, in der Klageschrift allerdings stet u.a. das ALLE Wohnungen Sonderausstattungen wie neuwertiges Parkett, bis zu Decke gekachelte Bäder usw. aufweisen. Dem ist aber nicht so. Ein neues Mieterhöhungsbegehren ist schon angekündigt.
Als nöchste "Schikane" müssen wir ab Dezember eine Rohrinnensarnierung mit Epoxidharz über uns ergehen lassen. Es wird während der ganzen Arbeiten 3-6 Tage kein Wasser in den Wohnungen vorhanden sein, die Wohnungstüre muss offen bleiben da Schläuche gelegt werden, Toilettennutzung und Nutzung der Dusche muss auf einem Dixiklo oder in einer leerstehenden Wohnung getätigt werden.
Wie gesagt, "DIE" versuchen es mit allen Mitteln.
Deshalb auch meine Vorsicht.
Danke nochmals

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Als nöchste Schikane müssen wir ab Dezember eine Rohrinnensarnierung mit Epoxidharz über uns ergehen lassen.

Wieso ist das eine Schikane ?

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Volker,

was wäre also zu tun ?

Nicht sanieren ?

Beschweren sich die Mieter auch.
VM läßt alles verkommen etc. etc.

Außerdem werden nicht alle Käufer Selbstnutzer sein und Mieter können schließlich auch zu Eigentümern werden.


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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
silke1976k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Programm ist ja schon in vollem Gang. Von der systematischen Schikane den Mietern gegenübern mal ganz zu schweigen. Die "alt"mieter wohnen in Wohnungen die seit Erbau der Anlage vor 20 Jahren keine Sanierung oder Instandhaltung mehr gesehen haben. Geworben wird allerdings mit Premiumwohnungen. Für die potenziellen Käufer, die von alldem nichts wissen, wurden Wohnungen, aus denen Mieter schon ausgezogen sind, auf den Stand einer solchen "Premiumwohnung" gebracht. Und diese werden den Interessenten dann gezeigt.
Aber dafür ist diese Immobiliengesellschaft mit Sitz in Augsburg wohl bekannt, nicht nur hier in NRW sind deren Mieter verzweifelt und am Rande des Wahnsinns.

LG Silke

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die altmieter wohnen in Wohnungen die seit Erbau der Anlage vor 20 Jahren keine Sanierung

Eine evtl. notwendige Sanierungsbedürftigkeit spricht nicht gerade für die Mieter.

Wenn sie tatsächlich vorliegt, wird es doch Zeit für Maßnahmen, oder nicht ?
Sollen weitere 20 Jahre vergehen und die Häuser dann abgerissen werden ?

Das Wort 'Schikane' sollte nur benutzt werden, wenn es von seiner Wortbedeutung her gerechtfertigt ist.

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#14
 Von 
silke1976k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, um das Wort Schikane nachvollziehen zu können sollte man diese am eigenen Leibe erfahren haben.
Die altersbedingten Zustände in den Wohnungen, wie zB. abgenutztes Parkett, Kacheln aus Anfang der 80er, rechtfertigen aber nicht die Klageschrift des VM in der von Premiumwohnungen auf dem neusten Stand hingewiesen wird.
Das die Sanierungen durchgeführt werden müssen ist ja keien Frage. Es kommt nur auf die Art und Weise an. Es kann nicht angehen das erst auf verzweifelten Hilferufen der Mieter eine leerstehende Wohnung zur Verrichtung seiner Notdurft oder zum duschen bereitgestellt wird.
Oder das seit letzter Woche in einigen Häusern die Heizkesselanlagen aus-umgebaut werden. All sowas hat auch Zeit bis im Frühjahr.
Aber im Grunde kann es mir egal sein, bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung und eher schneller als später hier raus.
Alles andere geht weiterhin an meinen Anwalt, den ich zu meiner gestellten Anfangsfrage leider gestern, da Samstag, nicht befragen konnte und ich zu neugierig war was es mit diesem besagten Satz auf sich hat.
Und das Geschilderte war nur ein klitzekleiner Auszug aus dem was hier mit dieser dubiosen Gesellschaft noch abgeht.

LG
Silke

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

wie zB. abgenutztes Parkett, Kacheln aus Anfang der 80er

Soweit es sich um behebbare Mängel handelt, beeinflußt dies nicht den Mietwert bei Mieterhöhungen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
silke1976k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, darum geht es auch nicht.
Ich glaube wir reden-schreiben aneinander vorbei, aufgrund der Tatsache das dir der Fall nicht bekannt ist. Die Mieterhöhung war-ist nicht gerechtfertigt aus vielen anderen Gründen. Dies war aber auch nicht mein Anliegen. Mir wurde auf meine ursprüngliche Frage sehr hilfreich geantwortet. Dafür nochmals ein Danke.

LG

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