Nachts Warmwasser abgestellt

18. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rollmotz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachts Warmwasser abgestellt

Servus beieinand!
Seit 15 Jahren wohne ich in dieser Wohnung und hatte immer zu allen Zeiten warmes Wasser im Badezimmer und Küche.
Seit einigen Wochen und nach Vermieterwechseln stelle ich fest, daß nachts ab 0 Uhr das Warmwasser abgestellt ist. Der Hausmeister sagte auf Anfrage, daß die Heizung mit der Warmwasserbereitung so geschaltet ist, um nachts Energie zu sparen. :schock:

Darf der Vermieter überhaupt über die Nacht das Warmwasser abschalten?
Daß die Heizung selbst über Nacht zurück fährt auf eine niedrigere Temperatur, ist klar. Aber das Warmwasser für Bad ???

Für Antworten danke ich vorab.

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"Gruß vom
Rollmotz"

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wieviel Warmwasser wird denn nachts ab 0 Uhr im Bad gebraucht ?

Ab wieviel Uhr läuft es denn wieder ?



-- Editiert von Morthingale am 18.10.2007 10:24:42

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und ist denn die anlage vo der art, dass die dinge voneinander zu trennen sind - ww + heizung??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Rollmotz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal herzlichen Dank für die Antworten.
Zu den Fragen: Die Anlage ist so gebaut, daß das Warmwasser unabhängig vom Betrieb der Umwälzpumpe der Heizung verfügbar sein kann und bis vor wenige Wochen seit 14 Jahren auch immer verfügbar war.
Im Sommerbetrieb ist lediglich die Umwälzpumpe ausgeschaltet.

Das Haus hat 6 Parteien. Davon ist in einer Wohnung ein Fernfahrer, in einer anderen Wohnung eine Schichtarbeiterin und in zwei weiteren Wohnungen je polnische Arbeiter einer sog. pol. Firma einquartiert. (Bis vor das letzte Wochenende waren da je 16 Arbeiter in zwei Drei-Zimmer-Wohnungen..., jetzt sind es nur noch 8...)

Es wird also schon WW auch in den Nächten gebraucht, wenn die Leute von oder zur Arbeit müssen.
Ich selbst bin Querschnittsgelähmt und habe zweimal täglich (alle 12 Stunden) einen längeren zwangsweisen Aufenthalt auf der Toilette, nach dem ich mich warm waschen muß und diverse Geräte mit heiß Wasser und Desinfetionsmittel keimfrei machen muß.
Kann ich diese von der Behinderung/einhergehende Blasenlähmung vorgegebenen Hygienemaßnahmen nicht bei der nächtlichen Toilette durchführen, droht eine Harnwegsinfektion - Blasenentzündung bis hin zur Nierenentzündung durch unsaubere Geräte wie Urinflasche etc.

Wie gesagt, 14 Jahre gab es da im Haus mit den verschiedenen Wohnungseigentümern keine Prob's.
@scalar12: Danke für die konkrete Nennung des Urteils. Ist zwar 'nur' ein Amtsgericht in Köln, aber sicher als Hinweis zu einer Richtung hilfreich.
Vieleicht weis jemand ja noch ein höherinstanzliches Urteil oder ein Urteil aus Baden-Württemberg.
Danke für die Antworten und eine gute Zeit für Euch! :)

-----------------
"Gruß vom
Rollmotz"

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Bis vor das letzte Wochenende waren da je 16 Arbeiter in zwei Drei-Zimmer-Wohnungen...

Wie kontrolliert man denn solche Angaben? Gibt es bei Euch Eingangskontrolle oder Stubendurchgang :???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Scalar

Wo hast Du das Urteil her ?

Der 'Inhalt' scheint mir kein Originalzitat zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Scalar

Ich kenne es eigentlich nur von AG, daß sie den Einzelfall entscheiden und nicht irgendwelche Richtwerte setzen.

In meinem Kommentar ist der Inhalt des Urteils so zusammengefaßt (also als Minderungsgrund):

Die Warmwasserversorgung wird in der Zeit von 22:00 bis 4:00 nicht in Betrieb gehalten, sodaß morgens um 4:00 nur kaltes Wasser zur Verfügung steht.

@Rollmotz

Mehr Urteile scheint es da nicht zu geben, vor allem keine höherinstanzlichen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Schon; aber wer weiß, wie das Gericht entschieden hätte, wenn die Zeiten anders gelegen hätten.

LG Berlin v. 18.8.2002 = 20 % bei totalem Ausfall des Warmwassers.
Danach könnte der 'Ausfall' für jeweils 6 Stunden (und das auch noch nachts) nicht 7,5 % betragen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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