Hallo,
wir müssen berufsbedingt Umziehen und haben uns deshalb vor 2 Wochen eine Wohnung angeschaut.
Dort sind Nachtspeicherheizungen verbaut. Auf Nachfrage wie alt die Nachtspeicherheizungen sind meinte der Vermieter ob ich wegen Asbest frage, dies bejahte ich, und bekam die Antwort, dass ich mir keine Sorgen machen müsste, weil dort kein Asbest verbaut ist.
Da uns die Wohnung gut gefallen hat, haben wir den Mietvertrag unterschrieben.
Nun haben wir Probleme mit der Nachtspeicherheizung, dass sie extrem laut und die Heizleistung sehr schlecht ist.
Auf der Suche nach einer Anleitung im Internet, um herauszufinden wie man die Heizung richtig einstellt, bin ich auf die Information gestoßen gestoßen, dass in der Heizung Asbest verbaut ist.
Bedeutet, der Vermieter hat uns bei der Wohnungsbesichtigung belogen.
Hätten wir vor Vertragsunterzeichnis gewusst, dass Asbest verbaut ist, hätten wir die Wohnung nicht gemietet - deshalb auch meine Frage nach dem Alter der Heizung.
Besteht für uns nun ein Sonderkündigungsrecht? Wegen arglistiger Täuschung o.ä.?
Wir haben eine 2-jährige Tochter und möchten es nicht verantworten, dass Sie in einer Wohnung aufwächst, in der Asbestfasern durch die Luft geblasen werden.
Davon unabhängig, gibt es ein Gesetz/eine Vorschrift oder Regelung die festlegt wie laut Nachtspeicherheizung maximal sein dürfen? Ich wohne jetzt seit 2 Tagen in der Wohnung und habe in den Nächten kein Auge zubekommen, weil sie wirklich so laut sind, wie ein Staubsauger, der die ganze Nacht läuft - von den Kopfschmerzen einmal abgesehen.
Danke,
Jens
Nachtspeicherheizung mit Asbest
quote:
in der Asbestfasern durch die Luft geblasen werden.
Wie kommst Du denn darauf ?
Hallo,
Zitat des Berliner Mietervereins:
'Bei einem asbesthaltigen Nachtspeicherofen können krebserregende Fasern dieses Minerals im Zuge der normalen Abnutzung in die Atemluft gelangen.'
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1106/hauptmm.htm?http%3A%2F%2Fwww.berliner-mieterverein.de%2Fmagazin%2Fonline%2Fmm1106%2F110628.htm
Das ist auch diversen anderen Internetseiten rund um Asbest und Nachtspeicheröfen zu lesen.
Viele Grüße,
Jens
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Und wenn man zum Bäcker geht, kann
einem auch ein Dachziegel auf den Kopf fallen.
"Gefährlich" wird es eigentlich erst, wenn man die Dinger auseinandernimmt (genau wie bei Amalgan).
Dieses Urteil steht Dir einfach nicht zu!
Medizinisch steht fest, dass Asbest krebserregend ist und nicht "sein kann".
Sowas möchte man nicht in der Wohnung haben, deshalb hat der Mieter auch nachgefragt, ggf. sollte man beim Bauaufsichtsamt oder wo auch immer nachfragen, ob sowas überhaupt noch erlaubt ist.
Immerhin mussten öffentliche Gebäude, in denen Asbest verbaut wurde, saniert werden..
Alles in Allem würde ich den Mietvertrag anfechten, weil der Vermieter Dich belogen hat. Allerdings solltest Du dafür Zeugen haben!
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
--- editiert vom Admin
Ich würde das auch nicht hinnehmen. Fordere den Vermieter auf, binnen einer angemessenen Frist ( 4 Wochen) die Heizkörper ordnungsgemäß* entsorgen- und ersetzen zu lassen. Ersatzweise würdest Du den Mietvertrag wegen falscher Angaben beim Abschluss, diese noch einmal genau formulieren, fristlos kündigen und Ihm die zweiten Umzugskosten in Rechnung stellen. Kurze Frist ( 1 Woche ) für die Rückäußerung setzen, danach ab zum Fachanwalt, oder mit sehr viel Einschränkung zum Mieterverein.
* müssen vor Ort eingeschweißt werden, bevor sie bewegt werden-!!!
--- editiert vom Admin
quote:
die Heizkörper ordnungsgemäß* entsorgen- und ersetzen zu lassen.
Hast Du eigentlich auch nur die blasseste Ahnung, was sowas kostet ?
Hallo,
@dem Gottgleichen:
in einem anderen Thread hier habe ich gelesen, dass bis 2006 Nachtspeicherheizungen mit Asbest hätten ausgetauscht werden müssen. Hat sich der Hausbesitzer nicht strafbar gemacht, da er dies nicht gemacht hat?
Wenn es der Gesetzgeber vorschreibt, hat sich der Hausbesitzer auch dran zu halten - egal was es kostet. Schließlich ist die Heizung auch schon über 30 Jahre alt.
Viele Grüße,
Jens
Die Dinger halten eben lange.
In welchem Thread war das denn ?
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich weiß nicht was mit der Heizung nicht stimmt.
Auf jedenfall ist sie so laut wie ein lauter Staubsauger. Am Thermostat gibt es einem Umschalter, der wohl den Ventilator aus- und einschaltet, dieser funktioniert aber nicht - sprich der Ventilator läuft ununterbrochen.
Obwohl die Heizungen die letzten 3 Tage voll durchliefen, ist es in der Wohnung gerademal 16°C kalt, deshalb hören die Ventilatoren auch nicht auf zu laufen.
Heute Abend kommt ein Techniker, der sich die Heizungen anschaut - ich nehme aber an, der bekommt sie auch nicht auf ein erträgliches Lautstärke-Niveau. Deshalb auch die Frage, ob es für die Lautstärke eine gesetzliche Regelung gibt.
Der Vormieter hat, so habe ich es den Aussagen des Vermieters entnommen die Heizungen wohl nur sehr selten benutzt. Der Vormieter hat beim Auszug angegeben, dass sie "manchmal" sehr laut werden. Der Vermieter hat dies aber erst bei unserer Schlüsselübergabe erwähnt, nachdem wir selbst die Heizungen testweise angeschaltet hatten, und sie auf einmal angefangen hat loszurattern.
Die Heizung ist von 1977 - im Internet finde ich auf verschiedenen Seiten, dass idr. ab Ende 1977 auf Asbest verzichtet wurde. Laut einer Seite die die verschiedenen Hersteller und Modelle listet, besteht bei unserem Modell der Halter des Zusatzheizstabes aus Asbest.
Viele Grüße,
Jens
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich habe in der neuen Wohnung noch kein Internet, deshalb melde ich mich erst jetzt.
Der Techniker hat gestern die Ventilatoren sauber gemacht - seiner Vermutung nach, wurden die seit Einbau wohl noch nie gereinigt.
Jedenfalls sind die Heizungen jetzt etwas leiser.
Bei zwei der Heizungen funktionierten die Ventilatoren gar nicht mehr und müssen wohl ausgetauscht werden.
> Welche HZG haste denn genau?
> Marke, Typ, Modell, dann sag ich Dir morgen Bescheid.
Die Geräte sind von Widges mit der Typ-Bezeichnung 260 und 400 - daneben wurde noch ein 'F' gestanzt (also 260F und 400F), Fabr.-Jahr 1977.
Viele Grüße,
Jens
ob es für die Lautstärke eine gesetzliche Regelung gibt.
max. 30 dB
in Wohn- und Schlafräumen.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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