Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Vertragsentwurf vorliegen.
Dabei bin ich mir bei einem Paragraphen unsicher.
Er besagt, dass im Falle eines Schadens der Mieter nachweisen muss, dass er nicht Verursacher ist. Ansonsten wird stets davon ausgegangen, dass der Mieter der Verursacher des Schadens ist.
Ist das eine gängige Klausel?
Wo finde ich diese im Gesetzestext?
Ich danke euch für eure Hilfe.
Gruß
schorlepower
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