Nachzahlung Miete

14. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.12.2011 16:31:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachzahlung Miete

Hallo zusammen!

Habe folgendes Problem:
Ich wohne seit dem 1.1.2011 in einer Wohnung mit zwei Mitbewohnern zusammen. Als wir die Wohnung damals besichtigt haben, waren noch die Handwerker zugange und uns wurde versprochen, dass die Wohnung zur Wohnungsübergabe fertig sei. Bei Übergabe gab es trotzdem noch Mängel. Es hieß, dass die Handwerker krank seien, aber noch kommen werden. (Übergabe fand übrigens nicht mit der Hauseigentümerin statt, sondern mit einem Bekannten von ihr...)
Im Februar waren dann leider doch nicht alle Mängel beseitigt, sondern nur Kleinigkeiten. Daraufhin haben wir uns entschlossen nicht mehr die volle Miete zu zahlen, bis die Mängel behoben werden.
Trotzdem nichts passiert. Im Oktober wollte dann ein Mitbewohner ausziehen. Die Vermieterin hätte das aber nur unter der Voraussetzung geduldet, dass wir alle 3 ausziehen, da der Vertrag als ganzes gilt und wir keinen Hauptmieter haben (solidarische Wohngemeinschaft). Damit wollten wir uns nicht zufrieden geben, und haben ihr dann die volle Monatsmiete gezahlt und einen Brief geschickt, in dem wir ihr Angeboten haben auf unsere Mietminderungsansprüche zu verzichten, fals sie den Mietvertrag umschreibt. Einen neuen Mitbewohner hätten wir in dem Fall gehabt.
Darauf hat sie einfach nicht geantwortet. Stattdessen hat sie einen Brief geschrieben, in dem sie uns aufgefordet hat die Differenz der Miete nachzuzahlen. Wieder habe ich ihr einen netten Brief geschrieben, dass wir auf unsere Mietminderungsansprüche verzichten und ihr entgegenkommen, fals sie uns entgegenkommt. Leider ist dann heute wieder nur ein Brief eingetrudelt, in dem sie auf das Problem des Mieterwechsels nicht eingegangen ist. Lediglich hat sie uns letztmalig aufgedordert die Nachzahlung zu überweisen.

Meine Fragen: Ist ein Mietminderungsanspruch begründet? Müssen wir Nachzahlen? Und darf sie entscheiden, ob wir uns einen neuen Mitmieter suchen oder nicht?

Danke schonmal

Beste Grüße

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
in dem wir ihr Angeboten haben auf unsere Mietminderungsansprüche zu verzichten, fals sie den Mietvertrag umschreibt.

Angebot ?
Das ist knallharte Erpressung.
So geht der Schuß nach hinten los !

quote:
Ist ein Mietminderungsanspruch begründet?

Nein

quote:
Müssen wir Nachzahlen?

Ja

quote:
Und darf sie entscheiden, ob wir uns einen neuen Mitmieter suchen oder nicht?

Natürlich, wer sonst ?
Was steht dazu im MV ?

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#3
 Von 
guest-12314.12.2011 16:31:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Mängel sind z.B., dass eine eine Tür keine Türgriffe hat und sich auch sonst nicht schließen lässt. Freihängende Steckdosen ohne "Aufsatz". Alle 2 monate ca. fällt Warmwasser mal für 2 tage aus. Einmal sogar 8 Tage.

@drill.instruktor:

Erpressung? Wir bieten ihr das doch nur gutgemeint an. Daher will ich ja wissen, ob der Mietminderungsanspruch begründet ist. Sollte er es sein, dann biete wir ja nur an auf einen uns zustehenden Anspruch zu verzichten.

Kannst du deine kurzen Antworten auch erklären/begründen?

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Warum ?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.12.2011 16:31:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Was warum?

Andere Frage zur solidarischen Wohngemeinschaft. Wenn jetzt einer entscheidet sein Mietverhältnis zu kündigen, werden alle einfach ruasgeschmissen, obwohl die 2 anderen Mietparteien nicht die Kündigung mit unterschrieben haben?

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#8
 Von 
guest-12314.12.2011 16:31:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Versteh ich nicht? Der, der rauswill und kündigt bleibt Mieter? Hä?

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#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Was genau habe ich eigentlich unter einer "solidarischen" WG zu verstehen?

Inhaltlich stimme ich den Vorrednern zu: Es gibt einen Vertrag zwischen euch auf der einen und der Vermieterin auf der anderen Seite. Vertragsänderungen benötigen die Zustimmung beider Parteien. Wenn eine Seite keine Änderung möchte, bleibt nur noch, den Vertrag zu kündigen.

Alternativ kann man den Vertrag fortsetzen, der Mitmieter zieht einfach aus. Eine vertragliche Bestimmung, dass er da wohnen muss, ist (außer beim soz. Wohnungsbau, da muss er gemeldet sein) unwirksam.
Dann hat man allerdings (sofern das nicht im Vertrag geregelt ist) trotzdem nicht das Recht, jemand anders dafür einziehen zu lassen.

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