Nachzahlung Nebenkosten

11. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
*Sternchen*
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung Nebenkosten

Hallo,
ich benötige dringend eure Hilfe. Im Januar 2005 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Ich habe die Wohnung noch ca. 3 Wochen genutzt und die volle Miete, sowie Nebenkosten getragen. Vor ca. einem Monat habe ich von der Wohnungsverwaltung eine Abrechnung bekommen, aus der hervorgeht, dass noch 69,-Euro für diesen MOnat an Nebenkosten nachzuzahlen sind. Wir haben 2 Jahre ohne Nachzahlung überlebt und nun soll ich für 3 Wochen soviel nachzahlen??? Das passt doch hinten und vorne nicht. Habe auch nachgefragt, wie so eine hohe Nachzahlung zustande kommt....."die Kosten wären alle gestiegen....." Habe ich eine Chance, diese Zahlung zu mindern oder zu verweigern?

Danke und viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arigata
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Habe ich eine Chance, diese Zahlung zu mindern oder zu verweigern?


Nein, ich fürchte nicht. Normalerweise gleichen sich nämlich die Nebenkostenvorauszahlungen für Sommer und Winter aus. du zahlst also im Winter zu wenig und im Sommer zu viel, da im Winter geheizt wird. Nun bist du im Winter ausgezogen und hast, wenn ich das recht verstehe, noch ca 6 oder 7 Wochen lang geheizt und Warmwasser benötigt. Und da hat deine Hausverwaltung recht: Heizen ist teurer geworden. Ich fürchte also, du musst das zahlen.

Sollte ich mich da irren, dann möge mich bitte jemand berichtigen.

Arigata

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

@ *Sternchen*

für jede Nachzahlung müssen die Belege vorlegen. Solange dir keine Belege vorliegen brauchst du nichts bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Entsprechend des Umstandes, dass hier der Januar als sehr starker Heizmonat abgerechnet wurde und die Heizkosten in 2005 zudem deutlich gestiegen sind, halte ich die Nachzahlung nicht für ungewöhnlich. Im Januar fallen etwa doppelt so hohe Heizkosten an, wie im Durchschnitt des Jahres.

Ich gehe daher nicht davon aus, dass die Hausverwaltung einen Fehler begangen hat.

Die Belege müssen von der Hausverwaltung übrigens nicht vorgelegt werden, sondern können dort eingesehen werden.

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