Hallo liebe Leute,
ich wohne in einer 3er WG, in der ich gerade zwischenzeitlich ausgezogen bin für ein Auslandssemester. Ich habe für diese Zeit einen Untermieter. Zudem wird einer meiner Mitbewohner im Oktober/November ausziehen.
Ich habe nun meine Kostenabrechnung vom Strom/Gasanbieter bekommen und frage mich wie ich die Nachzahlung nach dieser Zeit handhaben soll.
Die jetzige Abrechnung ist einfach, da sowohl ich als auch eine andere Mitbewohnerin vor genau einem Jahr eingezogen ist und ich Strom und Gasanmeldung übernommen habe. Von daher beläuft sich der Zeitraum auf genau ein Jahr.
Ich frage mich nun wie ich "abrechnen" soll, wenn meine Untermieterin wieder ausszieht und meine andere Mitbewohnerin ebenfalls auszieht.
Sollen die Kosten bei der nächsten Abrechnung einfach anteilig auf die jeweiligen Monate in der sie noch in der WG lebten angerechnet werden? Wäre das fair, denn in den Wintermonaten verbraucht man natürlich um einiges mehr als jetzt im Sommer. Wie handhabt ihr das so?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
Nachzahlung Strom/Gas
Was wurde denn da überhaupt vertraglich vereinbart, bezüglich der Abrechnung?
Hallo Harry,
also explizit zu Abrechnung steht nichts im Mietvertrag, lediglich folgender Abschnitt:
"Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlungen/Pauschalen (Strom, Gas, Internet) im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen. "
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Wenn du monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart hast, dann bist du automatisch auch zur Abrechnung verpflichtet - daraus können sich dann eine Nachforderung oder ein Erstattungsanspruch des (Unter)mieters ergeben.
Hast du keine Vorauszahlungen vereinbart, dann ist der monatliche Betrag als Pauschale/Fixbetrag anzusehen - zu einer Abrechnung bist du dann weder verpflichtet noch berechtigt. Dann würdest du auch keine Nachforderung stellen können.
Was hast du also nun vereinbart?
Mal Allgemein:
Falls keine Zwischenablesung erfolgt ist, dann kann bei einem Nutzerwechsel die Gradtagszahlentabelle für die zeitanteilige Umlage der Heizkosten verwendet werden
http://www.waermemessdienst.com/upload/1374692_15.pdf
Wenn keiner der aufgeführten Ausnahmegründe zutrifft, dann hat allerdings der (Unter)Mieter ein 15%iges Kürzungsrecht gemäß § 12 b der HeizkostenV
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9b.html
Edit: habe überlesen
Zitat :meine Kostenabrechnung vom Strom/Gasanbieter bekommen
Also wird die betreffende Wohnung nicht über Zentralheizung sondern direkt beheizt?
dann trifft die Heizkostenverordnung nicht zu ...
Bitte also erstmal die Fragen beantworten
-- Editiert von Lolle am 28.07.2017 17:48
Und jetzt?
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