Nachzahlung auf Warmmiete

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachzahlung auf Warmmiete

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage. Am 30. November bin ich aus einer Wohnung ausgezogen. Eine Mietwohnung mit Warmmiete in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter hat mit im Haus gewohnt.

Vor zwei Wochen sagte er, dass er mir die Vollmacht für die Kaution zukommen lässt. Gestern habe ich ihn angerufen, da sagt er dass er die Wasserabrechnung abwarten will. Falls er nachzahlen muss will er dieses mit umlegen und die Kaution kürzen.

Geht das im Nachhinein überhaupt wenn Warmmiete vereinbart war?

Die Wohnungsübergabe war ohne Mängel, kann ich verlangen dass er die Vollmacht für die Kaution rausrückt?

Danke für Eure Hilfe.

TJ

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

In der Regel werden für Strom, Wasser wie auch Heizung nur Abschlagszahlungen geleistet. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt dann zum Ende der Periode.

Hier ist es natürlich möglich, dass Erstattungen oder Nachzahlungen gegeben sind.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

In der Regel ja, in meinem Mietvertrag sind aber keine Nebenkosten ausgewiesen.

Lediglich Warmmiete 575 Euro. Wonach sollte er die Nebenkosten errechnen, da könnte ja bei einer Warmmiete jeder Vermieter kommen und einfach sagen "Ihr habt mehr verbraucht, ihr müßt nachzahlen"

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@CyKingTJ exact.
ihr vermieter hat keinen anspruch auf nachzahlung!
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 855x hilfreich)

Hallo!

Eine Nachzahlung ist hier unzulässig, wenn Warmmiete vereinbart ist.
Hier kommt es darauf an, dass an keiner Stelle im Mietvertrag steht, dass die weiteren Kosten abgerechnet werden.


Wenn eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist, ist eine Erhöhung
derselben also nur möglich,

wenn darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.

(wenn also beispielsweise festgehalten wurde, das bei Ansteigen der Energiekosten
eine Erhöhung des Pauschalbetrages durch den VM möglich ist)

Der Vermieter muss DANN aber nachweisen, dass für ihn die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Eine Erhöhung nur auf Verdacht, weil die Kosten gestiegen sind oder die Mieter mehr verbrauchen könnten
oder eine Erhöhung, weil der Vermieter es einfach an der Zeit findet, ist
unwirksam.
Der Grund für die Erhöhung muss den Mietern mitgeteilt und die bisherige Betriebskostenbelastung der zukünftigen gegenübergestellt
werden (AG Waiblingen WM 88, 129).

Den Vertrag also genau prüfen.

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Ich muß gestehen, dass mir ein solcher Mietvertrag bisher noch nicht untergekommen ist.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Was versteht ihr unter "Warmmiete"??

Nettomiete + Heizkosten + Nebenkosten = Warmmiete ? oder
Nettomiete + Heizkosten = Warmmiete? + NK ??

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#7
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Gut, kann ich dann die Vollmacht für meine Kaution verlangen? Die Wohnungsübergabe ergab keine Mängel, Nebenkosten kann er auch nicht mehr abziehen. Warum sollte er dann die ungeschriebene Frist von 6 Monaten ausschöpfen können?

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#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 855x hilfreich)

@Eirene113
Schau mal bei google, da findest Du die Infos zum Begriff.

Aber hier geht es ja ohnehin um Grundsätzliches, ganz gleich, wie sich die Kosten zusammen setzen. Wenn im Vertrag nicht expizit angeführt ist, das bestimmte Kosten exra zu zahlen sind, so gilt Warmmiete als Pauschalabgeltung.


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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich weiß, was eine Warmmiete ist. Mit meiner Frage wollte auf das Problem (einiger) der VM hinweisen. Einige Vermieter meinen, eine Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete + Heizkosten zusammen und versuchen, NK noch separat zu berechnen.

http://www.immokrates.de/warmmiete.htm

http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vvlexikon/b14.html

http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?https://www.wdr.de/tv/recht/fragen/view/rf04211.html/brutto/warmmiete

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