Hallo,
bis zum 31.01.2008 war ich Mieter einer Wohnung. Bei Auszug hat der Vermieter eine "vorläufige Abrechnung der Betriebskosten" für die Abrechungszeiträume 1.1.2007-31.1.2007 und 1.1.2008-31.1.2008 erstellt. Als Basis diente ihm dabei die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2006. Daraufhin hielt er den seiner Ansicht nach zu erwarteten Nachzahlungsbetrag für die Betriebskostenabrechnung 2007 und 2008 von der Kaution ein.
Bis zum 31.12.2008 habe ich für 2007 keine ordentliche Betriebskostenabrechnung bekommen. Sie ist mir erst in diesen Tagen - also im Januar - nach meiner Aufforderung zugeschickt worden. Darin errechnet mein Vermieter eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro, zieht davon die einbehaltene Kaution ab und fordert noch immer etwa 100 Euro nach.
Da mein Vermieter die Frist für die BK-Abrechnung versäumt hat, ist mir bewusst, dass ich der Endforderung von etwa 100 Euro nicht nachkommen muss. Meine Frage: Kann ich die Differenz - also die Kautionssumme, die mein Vermieter für die voraussichtliche BK-Nachzahlung für 2007 einbehalten hat - nun zurückfordern?
Danke und viele Grüße, Christian.
Nachzahlung bei verspäteter BK-Abrechnung?
15. Januar 2009
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Frage vom 15. Januar 2009 | 13:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung bei verspäteter BK-Abrechnung?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2009 | 14:22
Von
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1437x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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