Nachzahlung für Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausmeister?

13. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
leytin
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung für Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausmeister?

unser vermieter verlangt von uns eine nachzahlung,
im schreiben, hat er die gebäudeversicherung, haftpflichtversicherung, kosten für den hausmeister anteilmäsig auch aufgefürt, (es handelt sich um ein mehrfamilienhaus)

ist das normal,

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Es kommt darauf an: Sind diese Kosten im Mietvertrag aufgeführt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leytin
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

es steht im mietvertrag auch drin, als betriebskosten,

die grundsteuer, haftpflichtversicherung haben wir doch nichts von, den hausmeister müssen wir auch zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

neben der miete gibt es noch die umlage der mietnebenkosten. gebäudeversicherung und grundsteuer gehören dazu. anscheinend ist dies in dem mietvertrag geregelt und soweit wohl auch zulässig. fragwürdig finde ich die mitteilung oder abrechnung - wenn ich die frage richtig verstanden habe, teilt er das mal so eben mit. m.e. muss der die erhöhungen aus den genannten posten in der nächsten nk-abrechnung geltend machen. und abrechnung heißt, nicht nur die forderung stellen, sondern auch belegen, was die erhöhung ausmacht. und natürlich muss der schlüssel, nachdem die kosten umgelegt werden ebenfalls mitgeteilt werden.

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"... nach bestem Wissen :) . Gleichwohl: Rat ist nur kollegial. "

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